Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 13/2007
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Görgeshausen für das Jahr 2007
vom 22.03.2007
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.03.2007 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.701.000,— €
in der Ausgabe auf.701.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.242.000,— €
in der Ausgabe auf.242.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1 der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €
2 . der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3 . Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund..25,— €
für den zweiten Hund.38,— €
für jeden weiteren Hund.51,— €
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 16.03.2007. . i.A. Meckel
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 2-20 Az. 029/901.10
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.04.2007 -13.04.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Görgeshausen, 22.03.2007 (S) Burkard
Ortsgemeindeverwaltung Görgeshausen Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Notizen aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
am 13.03.2007
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat in seiner letzten Sitzung den Haushalt für 2007 beschlossen und den Gemeindeanteil für den Ausbau der Verkehrsanlage „Brunnenstraße“ festgelegt. Desweiteren wurde der Bau einer Gabionenwand an der Treppenanlage in der Brunnenstraße und die Installation einer Photovoltaikanlage in Auftrag gegeben. Haushalte 2006/2007
Aufgrund der soliden Ausgangssituation gab es kaum Diskussionsbedarf; der Haushalt wurde einstimmig verabschiedet.
Zunächst gab Michael Hainze, Haushalts-Sachbearbeiter der Verbands- Qemeinde, einen Überblick über das abgelaufene Haushaltsjahr 2006. "pas Jahr 2006 ist positiv zu bewerten. Wir hatten zum Jahresende einen Rücklagenstand von 226.257,83 Euro. Das ist eine gute Ausgangslage
für 2007.“ Eine ursprünglich vorgesehene Entnahme von 210.274 Euro aus den Rücklagen konnte entfallen, es mussten lediglich 127.096,85 Euro entnommen werden. Die Ortsgemeinde Görgeshausen bleibt weiterhin schuldenfrei.
Der Haushalt 2007 hat ein Gesamtvolumen von 943.000 €. Davon entfallen 701.000 € auf den Verwaltungshaushalt und 242.000 € auf den Vermögenshaushalt, aus dem die folgenden Investitionen getätigt und finanziert werden:
1. Investitionszuwendungen an die Verbandsgemeinde zur Sanierung
der Sanitäranlagen im Feuerwehrhaus.3.000 €
2. Investitionszuwendungen an den Sportverein für
Investitionen. 1.000 €
3. Ausbau Brunnenstraße
4. Zuweisungen zu privaten
Dorferneuerungsmaßnahmen. 1.000 €
5. Erschließung „Im Weidenfeld“.50.000 €
6. Straßenbau „Auf dem Berg/Löwensteinhalle“. 8.000 €
7. Straßenbeleuchtung/Weihnachtsbeleuchtung.7.000 €
8. Anschaffung eines Leichenwagens. 1.500 €
9. Anschaffung von zwei Handballtoren
für die Löwensteinhalle. 1 065 €
10. Bau eines neuen Bauhofs mit Photovoltaikanlage.90.000 €
11. Zuführung zum Verwaltungshaushalt.74.000 € '
12. Zuführung zur allgemeinen
Rücklage - Planabrundungsbetrag.435 €
Zur Finanzierung dieser Vorhaben sind nachfolgende Einnahmen als gesichert zu betrachten:
1. Ausbaubeiträge Brunnenstraße.22.000 €
2. Investitionszuwendungen des Landes zum Ausbau
der Brunnenstraße.20.000 €
3. Grundstückserlöse.20.000 €
4. Investitionsschlüsselzuweisungen
der Verbandsgemeinde.5.726 €
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.174.274 €
Wegen Befangenheit der Mehrzahl der Ratsmitglieder hatte Ortsbürgermeister Theo Burkard anstelle des Gemeinderates über die Höhe des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau „Brunnenstraße“ - verlaufend von der Diezer Straße bis zur Einmündung des gemeindlichen Wirtschaftsweges - für die Fahrbahn und Bürgersteigflächen sowie deren Entwässerung zu entscheiden.
Dem Vorschlag der Verwaltung und dem Votum der nicht ausgeschlossenen Ratsmitgliederfolgend, setzte er den Gemeindeanteil auf 40 % fest. Deweiteren wurde der Bau einer zusätzlichen Gabionenwand sowie das Liefern und Befestigen eines Metallgeländers an der Treppenanlage in der Brunnenstraße beschlossen. Eine Gabione wird auch Steinkorb oder Drahtschotterkasten genannt und ist ein mit Steinen gefüllter Drahtkorb der z.B. zum Abstützen von Hängen eingesetzt wird.
Die „Käfige“ sind aus verzinktem Metall gefertigt, so dass sie über mehrere Jahrzehnte stabil bleiben. Mit der Herstellung dieser Gabionenwand wurde ein ortsansässiges Unternehmen beauftragt (Auftragssumme: ca. 7.900 €).
Der Auftrag für die Lieferung und Befestigung des Geländers in verzinkter Ausführung erhielt eine Schlosserei (Auftragssumme ca. 5.300 €).
Zu guter letzt beschloss der Ortsgemeinderat die Auftragsvergabe einer Photovoltaikanlage: Diese soll auf dem Dach des Bauhofgebäudes installiert werden.
Den Auftrag erhielt ein Unternehmen aus dem regionalen Raum. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 57.500 €. Die Anlage ist mit einer Leistung von 11,2 kw ausgelegt und produziert pro Jahr ca. 9500 kw/h. Mit Blick auf die zu erzielenden Erlöse aus dem Stromverkauf amortisiert sich die Anlage (unter Einbeziehung von Kapitalkosten und Abschreibung) in ca 14 Jahren. Da die Anlage nach derzeit vorliegenden Erfahrungswerten deutlich länger als 14 Jahre betrieben werden kann, können über die gesamte Betriebszeit Gewinne erwirtschaftet werden.
TTC Görgeshausen
Vereinsmeisterschaft
Nochmals möchten wir zur diesjährigen Vereinsmeisterschaft alle Spieler einladen. Die Senioren spielen am Samstag den 31.März 2007, die Jugend am Sonntag den 01.April 2007. Spielbeginn ist jeweils um 10:00 Uhr. Anmeldung ist an jedem Spieltag bis 9:30 Uhr möglich. Anschließend ist die Auslosung. Zu den Spielen sind Zuschauer an beiden Spieltagen recht herzlich willkommen.
Die Siegerehrung der Senioren beginnt am Samstag ab 18:00 Uhr. Im Anschluss an die Siegerehrung wollen wir ein Paar gemütliche Stunden miteinander verbringen.
Hierzu sind alle Spieler mit Begleitung herzlich eingeladen. Die Siegerehrung der Schüler und Jugend findet am Sonntag ab ca. 13:30 Uhr statt. Wir würden uns freuen, wenn viele Eltern ihre Kinder bei der Jagd nach Punkten und Siegen tatkräftig unterstützen.
SV Görgeshausen
Unser erstes Heimspiel im Jahr 2007 bestreiten wir am 01.04. gegen die SG Horressen/Elgendorf 2.
Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen.
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