Nr.
t VG Montabaur
Nr. 10/2007
Wirzenborn
v ■ u. Bekanntmachung
Vef anst afer |ö^ des Ortsbeirates Wirzenborn
■Sitzung Ortsbeirates Wirzenborn findet am
:heFr um 19.30 Uhr
’ aiien- | Monta |g Stst ätte “Wirzenborner Liss”, Kapellenstraße 8 statt.
rheirr, i Sen,. lißESORDNUNG Tätliche Sitzung J Grillhütte Wirzenborn
' altf ’r Feuer. |- Termine 2007
1 verschiedenes ji Einwohnerfragestunde
i die Eigen ijder Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingela- !-j Io Montabaur, 09.03.2007 Müller, Ortsvorsteherin
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■Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
in litadi Vereinbarung.02602/8425
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Lies Haus beim VdK in Staudt
1(6Mitglieder des VdK Ortsverband Staudt kamen am 04.02.2007 IgirJahreshauptversammlung 2006 in die Alte Schule
|te1. Vorsitzende Engelbert Wörsdörfer kann mit seinem Vorstand auf In erfolgreiches Jahr zurück blicken. Mit 10 Zugängen in 2006 konnte Isch der Ortsverband auf insgesamt 175 Mitglieder verstärken. Die Schrift- l;rerin Elke Hannappel berichtete von den Aktivitäten des vergangenen hires. Wieder mal gut angekommen war die Grillfeier am Sportplatz. Der itvon Kassenverwalter Raimund Ritz zeigte eine gute Kassenlage Jäuf.Sieben Mitglieder konnte der Kreisverbandsvorsitzende Walter Froh- perg gemeinsam Engelbert Wörsdörfer für zehnjährige Treue zum Ver- rad ehren.
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Engelbert Wörsdörfer, Marianne Burggraf, Oswald Klein, Edith I eioef Walter Frohneberg. Es fehlen: Hannelore Schäfer, Werner Schä- / Edwin Neuroth, Dieter Kölsch
k er ' c htete über aktuelle sozialpolitische Themen und aus der IJ i( ‘T Geschäftsstelle in Montabaur. Im gesamten Kreisverband steigt IfciVn ♦ lec * er ? a ^l nac b °ben. Bei den Neuwahlen wurde der gesam- lstanH ani i w ' ec * er 9ewählt: 1. Vorsitzender: Engelbert Wörsdörfer, 2. Vor- liartR- f: klemens Wilhelmi, Schriftführerin: Elke Hannappel, Kassen- ■kronni^rv'^H^ ^ z > Beigeordnete: Edgar Weber, Manfred Bach, Norbert
pgel Dietmar Schmidt.
IlfaM ur nd kann au f 12 Jahre erfolgreiche Arbeit und Erfahrung zurück- l'unrioinJ , .! mmer vvurde beim gemütlichen Teil bei Kaffee und Kuchen | em kühlen Getränk beisammen gesessen.
Rudolf Eulberg, Ortsbürgermeister
& eti w S P° rtv e r ein “Deutsche Eiche” e.V. Boden
Ij^svboden.de
lCt!h S ? iten ’ Kindertu rnen
I vns 3-6 Jahre 15.30 -16.30 Uhr; 7-14 Jahre 16.30 - 18.00 Uhr
Erwachsene Frauengymnastik Montags 20.00 - 21.45 Uhr Jugend Badminton - Volleyball Donnerstags 19.30 - 21.00 Uhr Ringen - Jugend
Dienstags 17.30 -19.00 Uhr; freitags 17.30 - 19.00 Uhr
Ringen - Erwachsene
Dienstags: 19.30 - 20.30 Uhr; freitags. 19.30 - 20.30 Uhr Trainingsort: Ahrbachhalle Boden
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606
.Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags
in 56412 Heiligenroth am 11.03.2007
Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) Rheinland- FTalz vom 21.11.2006 i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379) zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S. 366), wird für die Ortsgemeinde Heiligenroth folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfen am Sonntag, dem 11. März 2006, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 56410 Montabaur, 26.02.2007 Stein, I. Beigeordneter
Musikverein Heiligenroth e.V.
Proben: jeden Donnerstag um 19.30 Uhr
Sonntag, 18.03., ab 10.00 Uhr Sonderprobe (Holz und Blech) in der Linde; Sonntag, 25.03. ab 10.00 Uhr Sonderprobe (gesamt) in der Linde; Sonntag, 01.04., ab 10.00 Uhr Sonderprobe (gesamt) in der Linde.
Info: www.mv-heiligenroth.de, Kontakt: mv-heiligenroth@web.de
SV Heiligenroth
FUSSBALLSENIOREN Samstag, 10.03.07,15.30 Uhr
SG Heiligenroth/Ahrbach/Girod I - TuS Niederahr in Ruppach-Goldhausen
Sonntag, 11.03.07,12.30 Uhr
SV Niedererbach II - SG Heiligenroth/Ahrbach/Girod II
FUSSBALLJUNIOREN
Die A-Jugend hat einen weiteren großen Erfolg errungen und sich für den NASPA-Cup in Bad Marienberg qualifiziert, an dem jeweils die 2 besten

