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Montabaur
Nr. 9/2007
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v/or horaenen ruht. Die Frühlingstänze kommen als Geschenk Wunsch, dass auch Sie im Tanzen neue Energien und ll^^PSDüren können.
I#'' sf prHen vorwiegend Reigen- und Kreistänze tanzen nach Fol- W« :Wir Mf«i<;rher religiöser und moderner Musik aus Bolivien, Grie- ^ uSlk |’ k ttland Finnland, Russland und der Ukraine r ,Len n . ’ Freude an der Bewegung, eine Blume oder ein h m<l0 me Tanzkleidung und -schuhe, ein Getränk; Zeit: Samstag, fcj. W“7i5 00-17.30 Uhr; Ort: Gemeindehaus „Arche", Eitelborn; Kath' Pfarramt, 56337 Eitelbom - bis spätestens 12. März
.jldung: 'TTj.Qßg; 20 Personen
,GrUP Wir bitten um eine Spende für die Kath. Kirchengemeinde
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fcdes Treffen zur Firmung 2007
I! cMen Sie den Hinweis unter der Ortsgemeinde Neuhäusel “Erstes psn zur Firmung 2007”
^ jahn Eitelborn
idung zur Jahreshauptversammlung
i hJhauDtversammlung des zurückliegenden Sportjahres 2006 lade »Mitglieder sehr herzlich ein. t-n- Freitag, 2. März 2007, 20:00 Uhr f Vereinslokal „Zur Krone“, Eitelborn
IWraeTagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Gedenken der Verstorbenen, iFhrunaen 4. Lichtbildervortrag mit ausgewählten Szenen aus dem tHschen Film, 5. Bericht über die Mitgliederentwicklung, 6. Bestäti- loderMitgliedsbeiträge, 7. Kassenbericht, 8. Diskussion der Geschäfts- ppte 9. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes, 10. Uahl des Vorstandes, 11 . Veranstaltungen 2007, Verschiedenes, Ausbund gemütliches Beisammensein, a ein zahlreiches Erscheinen würde ich mich sehr freuen.
billige Feuerwehr Eitelborn
Mag, 02.02.2007, findet um 20.00 Uhr die Dienstversammlung zur jkldes Wehrführers im Feuerwehrhaus statt. Wir bitten alle Aktiven und Kameraden um vollzähliges und pünktliches Erscheinen. Alle Wahl- srhtigten wurden schriftlich eingeladen.
|GV Eitelborn 1866
(sterwanderung
lerinnern nochmals an unsere diesjährige Winterwanderung, die am |rienden Samstag, dem 3. März 07 stattfindet. Abmarsch ist um 14.00 Irak Gemeindehaus “Arche”, fetachönabend
f Anschluss an die Wanderung findet ab 18.00 Uhr in unserem Ver- il “Nassauer Hof unser “Dankeschönabend” statt, susind ganz besonders alle Helferinnen und Helfer eingeladen, die l:hihre uneigennützige Hilfe zum guten Gelingen unserer Jubiläums- ptaltungen im Juni und November 2006 beigetragen haben, pd um Anmeldung bei den aktiven Sängern oder unter Telefon 722 plen.
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svereinsring Kadenbach
»ine März 2007 shrsverein Kadenbach ■307 Jahreshauptversammlung “307 30,-Umwelttag „tbchor St.Josef Kadenbach
I 0718.00Uhr musikalisch Gestaltung des Gottesdienstes anl.des
Tarnums
0307 19.30Uhr Jahreshauptversammlung Proben jeweils Freitags 19.30Uhr Gaststätte “Zur Augst"
WLyra Kadenbach
■Wen jeweils Freitags 20.45Uhr Gaststätte “Zur Augst”
Junger MGV Lyra Kadenbach
!3307 Qn WeilS Monta 9 s 19-00Uhr Gaststätte “Zur Augst”
4nkL^ 00Uhr mus 'kalische Gestaltung des Gottesdienstes zum «en der verstorbenen Mitglieder ES* lle Kadenbach
W 07 fi lma ^ enc * unsere Erlebnisreise “Rund um Berlin”
[ «zirksversammlung in Wirges
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Jen des Ortsbürgermeisters
jerPW 1 .von 18.00 bis 20.00 Uhr
, keim® n ® e meind’öwöX:"';;.nach Vereinbarung
Verwaltung. Te |. und Fax: 02620/633
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 02620/1001 (ab 13.30 Uhr)
Internet:. www.kadenbach-ww.de
E'Mail:. Ortsgemeinde_Kadenbach@freenet.de
Vermietung der Grillhütte:
Karl und Monika Strevler.Tel. 02620/2081
Erstes Treffen zur Firmung 2007
Bitte beachten Sie den Hinweis unter der Ortsgemeinde Neuhäusel.
Verkehrs- u. Verschönerungsverein Kadenbach e.V. (VVK)
Zu unserem ersten Arbeitseinsatz im neuen Jahr treffen wir uns am Donnerstag, 1. März 2007, um 17.00 Uhr auf dem Kirmesplatz in Kadenbach. Vorschau: Jahreshauptversammlung des VVK mit Neuwahl des Vorstandes, Donnerstag, 29. März 2007,19,30 Uhr, Gaststätte “Zum Westerwald”. Aktion “Saubere Landschaft” (30. Aktion des VVK in Folge), Samstag, 31. März 2007, 9,00 Uhr Kirmesplatz. Auch unsere Kinder und Jugendlichen sind wieder herzlich eingeladen, mitzuhelfen, den Unrat, rücksichtsloser Zeitgenossen, in Wald und Flur zu sammeln; wie immer mit Umtrunk und Imbiss nach getaner Arbeit.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Kadenbach für das Jahr 2007
vom 21.02.2007 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.02.2007 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .914.000,— €
in der Ausgabe auf .914.000,—€
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .189.000,— €
in der Ausgabe auf .189.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,— €
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.30,— €
für den zweiten Hund.45,— €
für jeden weiteren Hund.70,— €
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 2007 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 15.02.2007 Kreisverwaltung ■
des Westerwaldkreises Im Auftrag
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 » Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.03.2007 -16.03.2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Kadenbach, 21.02.2007 (S) Marx
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter

