Wochenblatt VG Montabaur
Nr. <
10. Neuwahl des Vorstandes, 11. Neuwahl eines Kassenprüfers, 12. Beratung und / oder Beschlussfassung über vorliegende Anträge, 13. Verschiedenes.
Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung müssen dem 1. Vorsitzenden in entsprechender Anwendung des § 13 Nr. 8 der Vereinssatzung des SV 1919 Horressen e.V. eine Woche vor der Versammlung schriftlich mit der Begründung eingereicht werden. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren sind freundlich eingeladen, als Zuhörer an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.
Kath. öffentliche Bücherei
Die Kath. öffentliche Bücherei in Horressen ist geöffnet dienstags
.von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags.von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung 02602/8425
“Damit die Kirche im Dorf bleibt”
Gründung eines Fördervereins zur Erhaltung unserer Kirche am 07.03.2007,19.00 Uhr, im Gesellschaftsraum der Ahrbachhalle Boden.
Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstagsvon 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606
.Fax: 02602/917396
E-Mail: gemeinde.heiligenroth@freenet.de Internet: www.heiligenroth.de
2. Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 20.10.2006
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 26.09.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 22.09.2001 wird (als 2 . Änderung) wie folgt geändert:
1. § 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 - Höhe der Gebühren
I. Bestattungsgebühren Euro
1. Erdbeisetzungen in Reihengrabstätten
1 . 1 . Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.258,—
1 .2 Verstorbene nach Vollendung des 5 . Lebensjahr.476,—
2. Urnenbeisetzungen
2.1 In Urnenreihengrabstätten.160,—
2.2 In Reihengrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen.105,—
3. Erdbeisetzung von Tod- und Fehlgeburten
3.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehende Grabstätten
beigesetzt werden.105 —
4. Soweit für Bestattungen an Samstagen Mehrkosten entstehen, sind diese der Ortsgemeinde zu erstatten.
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzunae 1. Ausbettung von Leichen gen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch q eW p Kr nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kostern Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Ah nanenüber dem Unternehmen sind. MU “raQi
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gegenüber dem Unternehmen sind
2. Ausbettung von Urnen 2 1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtigen Totgeburten.
12 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres.....W
1 3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.r
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten. ’
für jede Urne. 3
2. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren 1. Einsegnungshalle 1.1
.30h
1.2
1.2.1 bis zu drei Tagen
1.2.2 für jeden weiteren angefangenen Tag.
§ 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Heiligenroth, den 20.10.2006
(DS.) Erich Herbst, Ortsbürgerm
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (Gemo]
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt i 8 _
durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge] wiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftei dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommei sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfangangüitii zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 .
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehl migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschlussbeanl standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorl schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konradf Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kaufj auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bekleidungsbasar in Heiligenroth
Am 25. März 2007 findet in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhreiij Second Hand Basar für Kinderbekleidung statt.
Sie können als Selbstanbieter dort einen Tisch gegen eine Gebührvoj 5,- € und einen (selbstgebackenen) Kuchen mieten. Tischreservierungei nimmt der Kindergarten Vogelnest unter der Rufnummer 02602/4861 entj gegen. f
Es erwarten Sie günstige Kinderbekleidung und ein gut gefülltes Kucheni buffet! Herzlich willkommen.
Slnf il ) Verein “elligenroth e.V.
Generalversammlung
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2 ' Totenehrung, 3. BeschlussübeniÄl
Schriftführers fi 4 ' Bericht des Vorsitzenden, 5. Bericht m
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Proben - 9 !I!!| Ut,IC ^ eS Beisammen sein mit Fischessen! ro°en. Jeden Donnerstag um 19.30
Mi., 28.02. um 19.00 Uhr Treffen in der Linde. Fahrt
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Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungs .1 bis zu drei Tagen.
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Info: www.mv-heiligenroth.de, Kontakt: mv-heiligenrotl
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