Wochenblatt VG Montabaur
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Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile und Geländewagen
Größe und Schadstoffausstoß entscheiden die Steuer
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht vor, dass Wohnmobile, Geländewagen und sogenannte Kom- binations- und Mehrzweckfahrzeuge einer höheren Besteuerung unterliegen.
Für Wohnmobile wurde eine eigenständige Fahrzeugkategorie in das Gesetz eingefügt. Hiernach werden rückwirkend ab dem 1. Januar zuub alle Wohnmobile entsprechend ihrem zulässigen Gesamtgewicht und ihrem Schadstoffausstoß besteuert.
Für Geländewagen und sogenannte Kombinations- und Mehrzweckfahrzeuge, wie u. a. Großraum-Limousinen, Pick-up-Fahrzeuge und Kleinbusse, hat der Gesetzgeber eine noch weitergehende Veränderung beschlossen: Sofern diese Fahrzeuge vorrangig zur Beförderung von Personen dienen - und somit als PKWs gelten - wird wie bei herkömmlichen PKWs nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert. Allerdings wird diese Besteuerung rückwirkend ab dem 1. Mai 2005 wirksam.
Allein in Rheinland-Pfalz sind hiervon rund 50.000 Fahrzeuge betroffen. Darunter mehr als 30.000 Geländewagen und 18.000 Wohnmobile.
Die Finanzämter werden die gesetzlichen Änderungen bei Neuanmeldungen und Ummeldungen für die Wohnmobile ab April, für alle anderen Fahrzeuge ab März 2007 berücksichtigen. Die Halter bis heute angemeldeter Fahrzeuge, auch Saisonfahrzeuge, erhalten einen Änderungsbescheid, bei der die Steuer rückwirkend auf den 1. Mai 2005 bzw. 1. Januar 2006 neu festgesetzt wird. Dadurch wird es in vielen Fällen zu einer erheblichen Steuernachforderung kommen.
Die gesetzlichen Änderungen treffen auch Halter, die ihr Fahrzeug nach dem jeweiligen Stichtag abgemeldet haben.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Rente mit 67 - Was ändert sich?
Info-Broschüre zum Gesetzentwurf
Was wird sich voraussichtlich ändern, wenn die „Rente mit 67“ kommt? Das können Sie jetzt in der neuen Info-Broschüre „Gesetzentwurf zur Rente mit 67“ nachlesen.
Wer ist von der Rente mit 67 betroffen? Ab wann wird die Altersgrenze für die verschiedenen Altersrenten angehoben? Welche Ausnahmen gibt es? Wird es auch künftig eine Altersrente vor dem 67. Lebensjahr geben? Was ändert sich bei den Altersrenten für Schwerbehinderte, Frauen, wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeit? Wirkt sich die geplante Gesetzesänderung auch auf Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten aus? Antworten auf all diese Fragen enthält die Broschüre „Gesetzentwurf zur Rente mit 67“. Die Broschüre können Sie anfordern beim Referat der Geschäftsleitung und für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, 67340 Speyer oder per E- Mail: presse@drv-rlp.de
Das Gesetzgebungsverfahren zur „Rente mit 67“ wird voraussichtlich bis Ende März 2007 abgeschlossen sein.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,3 Millionen Versicherte, 73 000 Arbeitgeber und zahlt 660 000 Renten.
Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz.
Rheinland-Pfalz macht sich schlau Bildungsoffensive „Altersvorsorge macht Schule“ regional gestartet
Verlässliche Informationen, verständlich vermittelt und ohne kommerzielle Interessen - dafür stehen die Partner von „Altersvorsorge macht Schule“. Die Kurse richten sich an alle, die für ihr Alter Vorsorgen möchten - unabhängig von Vorkenntnissen und finanziellen Möglichkeiten. „Altersvorsorge macht Schule“ ist eine Initiative der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung, des deutschen Volkshochschul-Verban- des, des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Mehr Informationen unter www.altersvorsorge-macht-schule de oder Tel 0800-10 00 4800.
Energietipp vom 26.02.2007
Do it yourself - aber bitte richtig
Viele Hausbesitzer legen selbst Hand an, wenn es darum geht, das Haus in Stand zu halten oder sogar die Wärmedämmung zu verbessern. Das bringt nicht nur eine Heizkosteneinsparung, sondern entlastet auch die Umwelt. Das “Selbermachen” birgt allerdings auch viele Risiken und mögliche Fehlerquellen, die ein Laie nicht immer gleich überschaut Es haben beispielsweise schon Heimwerker bei der Dachdämmung die Aluminiumbeschichtung des Dämmmaterials fälschlicherweise nach außen qeleat - und dies in sorgfältiger und gewissenhafter Arbeit. Solche Pannen lassen sich vermeiden, wenn man sich vorher gründlich über den fachgerechten Umgang mit Bau- und Dämmmaterialien informiert. Fachliche und anbieterunabhängige Informationen zu allen Fragen der Enerqieeins- parung bekommt man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Voranmeldung.
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Der Energieberater hat am Donnerstag, den 22 03 07 v Sprechstunde in Montabaur in der VerbandsgemeindpJ o 0n 15 ' ... mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder . 0 erWa| turg ,2 Für weitere Informationen: Energieberatungshotline 01 «nc 20 (14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz), montaas. 60 ?5
von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr. a uncl innerst;
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Gesetzliche Rentenversicherung Auskunft und Beratung
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tabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger eine ii ° Mor düng nach Rentenversicherung für Arbeiter und Anq’estent • ct mehr vorgenommen. Beratungen finden in der Zeit von oq nn il^ r Uhr statt. ^ 00 Uhrbis 15 . a
Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherunqsunteri prüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung berat 960 sen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter \/oi Zulas i Personalausweises / Passes erteilt. vorla 9&des
Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Fh ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. tne 9 a %i :
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Berati lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alten "* sieden um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefon ^ 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@m 0 ntatoT Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Berat wünsch an. ay,l(li
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlaaen Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversichei ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od sonn Berufsausbildung), z. B. Lehrvedrag und Gesellenbrief, mit S1 ®
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch dal Familienstammbuch bzw. die Gebudsurkunden der Kinder mitgebrart werden. y acr
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im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur ab August 2007
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