Nr. 05/2007
Wochenblatt VG Montabaur
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30 Uhr. »tenlos.
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2. Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzunq
vom 26 . 01.2007
Oer Ortsgemeinderat von Gackenbach hat j n seiner c »
34.12.2006 aufgrund des §24 der Gemeindeordnuno KL S ' ZUng am 'GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBlTi ^ Rheinla nd-Pfalz r und 8 des Kommunalabgabengesetzes fKAG1 JÄ 6 der §§ 2 - 3. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes (GVB| -
fchten** 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermS öffenÄ ( ? VBL e begirjl.'.'femacht wird: ermit °“snthch bekannt
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Erstand n2' e Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über c* u mg), j 0 ßebuhren für das Friedhofs- und Bestattunoswesen nf , hebun 9 Von
stellen J* ,s 2 - Änderung) wie folgt geändert: 9 60 m 07 ' 11 - 2 °01 wird
4: Bericht 4 erhält fo, 9 ande Fassung: irichtderfc 4 * Höhe der Gebühren
/iBestattunasaebühren Erdbeisetzungen In Reihengrabstätten
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (emschl. Kosten der Einebnuna) J hr
Verstorbene nach Vollenduna des 5 i ohänöV l!. 233 EUR
(einschl. Kosten der Einebnuna) b6nSJahres In Wahlgrabstätten 476 EUR
Erstbelegung
Verstorbene nach Vollenduna des ^ i oKo^- u ( einschl. Kosten der Einebnung) Ubens ' a, ’ res
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Urnenbeisetzungen
In Reihen- oder Wahlgrabstätten je Grabstelle
(einschl. Kosten der Einebnung).160 EUR
In Reihen- oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen.105 EUR
Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften ufkein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.105 EUR
• Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbelsetzungen
Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden ‘ osten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie icht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
usbettung von Urnen
usbettung von Urnen aus Erdgräbern.105 EUR
iederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen ‘ erden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. utzungsgebühren - Rechte an Grabstätten rwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtigen Totgeburten.80 EUR
für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.400 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.100 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.50 EUR
[Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten für jede Einzel-Wahlgrabstätte
und jede weitere Wahlgrabstätte.500 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte
in Urnen-Grabfeldern je Grabstelle...200 EUR
in bereits belegten Grabstätten für jede Urne..50 EUR
Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
2 - Inkrafttreten
Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. sckenbach, 26.01.2007 (S.) Weidenfeller, Ortsbürgermeister
nweis:
Stets arnäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert
eseir 6SetZ V ° m ° 5 ‘ April 2005 ( GVBI - s - 98 ) wird auf fo| 9 endes hinge-
. jungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
^eflü^'^Oesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen .. a ' 9 ® lten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- (f* rr "gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
luss andasf indalt
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Gackenbach, 26.01.2007 (S.) Ulrich Weidenfeller,
Ortsbürgermeister
Arbeitskreis Gemeindeleben
lädt zum nächsten “Gackenbacher Dorffrühstück”
Neues Angebot: Computerkurse (nicht nur) für Seniorinnen und Senioren
Am Dienstag, dem 6. Februar 2007, findet um 9.00 Uhr im Dorftreff des Gemeindehauses das nächste Dorffrühstück statt. Dazu sind wieder alle Dieser, Kirchährer und Gackenbacher, die Lust und Appetit haben, miteinander zu frühstücken und dabei in gemütlicher Runde ein wenig zu plaudern, ganz herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie - wie gewohnt - ihren Brotbelag selbst mit, Brötchen und Brot, Kaffee und Tee stehen bereit. Für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die “nicht gut zu Fuß” sind, bietet der Arbeitskreis einen Fahrdienst an. Wollen Sie diesen nutzen, dann melden Sie sich bis spätestens Montag, den 5. Februar 2007, unter der Rufnummer 900990.
Der Arbeitskreis Gemeindeleben hat angeregt, ab dem Frühjahr 2007 im Gemeindehaus “Computerkurse (nicht nur) für Seniorinnen und Senioren" anzubieten. Gespräche und Verhandlungen mit der Ortsgemeinde und dem Ortsgemeinderat, mit einem örtlichen Computer-Fachmann und mit Sponsoren sind in vollem Gange. Die Arbeitskreismitglieder hoffen, bereits beim Dorffrühstück über die ersten konkreten Gesprächsergebnisse berichten zu können. In den Kursen soll, orientiert an den Wünschen und Kenntnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, zunächst in lockerer und anschaulicher Art und Weise die Welt des Computers und seine Benutzung vermittelt werden. Auf noch anzuschaffenden Computern soll anschließend die Möglichkeit geboten werden, das Erlernte auch praktisch umzusetzen. Der Arbeitskreis hofft auf große Resonanz.
Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Mitgliederversammlung
der Wählergruppe Ulrich Weidenfeller
Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der Wählergruppe Ulrich Weidenfeller findet am Mittwoch, dem 7. Februar 2007, um 20.00 Uhr, im Dorftreff des Gemeindehauses statt. Hierzu sind alle Mitglieder ganz herzlich eingeladen.
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.!.•..von 18.15 bis 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat...\.Tel.: 06439/909227
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat: uli@kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister: gemeinde-horbach@gmx.de Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.
Ortstermine
Veranstaltungen in Horbach zum vormerken und teilnehmen Wie an jedem Monatsanfang hier wieder Termine von öffentlichem Interesse für die Dorfgemeinschaft:
• 4.2., 14.11 Uhr: Fastnachtsfeier der Buchfinkensenioren im Pfarrheim
• 6.2., 20.00 Uhr: Informationsveranstaltung „Energie sparen rund ums Haus“, Gemeindehaus
• 17.2.: Themenball des MGV Cäcilia im Buchfinkenzentrum
• 20./21.2.: Hering-Essen im „Grünen Baum“
• 22.2.: Blutspendetermin im Buchfinkenzentrum
• 23.2., 19.00 Uhr: „Horbacher Dorfgespräch“ zum Thema Drogen mit der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing MdB, Gemeindehaus
• 24.2.: 100. Geburtstag von Frau Anna Prasch im Altenheim
• 3.3.: Vereinsfeier 125 Jahre MGV Cäcilia für Freunde und Gäste des Vereins
• 5.3., 19.30 Uhr: Jahreshauptversammlung des Westerwald-Vereins Buchfinkenland
• 9.3.: Jahreshauptversammlung des Bürgervereins
• 18.3.: Fasten-Brunch im „Grünen Baum“
• 22./24.3.: Baumschnittkurs des Naturparks für junge Obstbäume in Horbach (Donnerstagabend und Samstagvormittag!)

