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jchenblatt VG Montabaur

Nr. 04/2007

esterwaldkreis profitiert n EU Förderung

'likawiesen und Naturlandschaften (hohen Westerwald Ulten besondere Pflege sterwaldkreis. Für den Erhalt und die Rege­ln Auf ation von Arnikawiesen und Borstgrasrasen “ lcit Rheinland-Pfalz werden der Stiftung Natur j Umwelt Rheinland-Pfalz rund 2 Millionen b aus dem EU-LIFE-Programm der Europäi- l'en Kommission bewilligt, i allen Cijen entsprechenden Förderantrag hatte die lanketl tung im vergangenen Jahr länderübergreifend ; der Naturlandstiftung Saar, der Fondation lief fir d'Natur aus Luxemburg und der belgi- en Naturschutzvereinigung Natagora gestellt.

cmbcrSOft 1 dem über vier J ahre laufenden Pro i ekt P r °- ^!rt auch der Westerwaldkreis mit seinen Nat-

iadschaften im hohen Westerwald.

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Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von rund 200 Hektar. Davon entfallen auf den Wester­waldkreis ca. 55 ha. Ziel des Projektes ist es, den Lebensraum für Borstgrasrasen wieder herzu­stellen und zu entwickeln. Gleichzeitig soll der Bestand der für diese Flächen typischen Pflan­zen- und Tierarten gesichert werden und eine Vernetzung erfolgen. Borstgrasrasen sind kurz­rasige Wiesen und Weiden der Mittelgebirge und Lebensraum zahlreicher charakteristischer sowie oftmals gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.

Die Flächen entstanden aus der historischen Landbewirtschaftung mit extensiver Beweidung und Mahd, wodurch ihnen auch eine kulturge­schichtliche Bedeutung zukommt.

Mittlerweile gehören sie in Rheinland-Pfalz wie auch in anderen vergleichbaren Mittelgebirgs­landschaften allerdings zu den am stärksten gefährdeten Lebensraumtypen.

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likawiesen an der Fuchskaute

lt s sind hauptsächlich die als Naturschutzge- ’t ausgewiesene Flächen an der Fuchskaute ^ ^ die Wachholdervorkommen bei Wester-

UM Bestandes- und länderübergreifende Engage­nt zum Erhalt und zum Schutz von seltenen likavorkommen und Borstgrasrasen ist ein f htiger Baustein zum Erhaltung besonderer , en tfial^- ensräume ln Mitteleuropa, betont die Stif- i« 9 ^ at ^ r und Umwelt, Rheinland-Pfalz. iS« it der. Pflege von Flora und Fauna will man h die Bevölkerung vor Ort sensibilisieren und htiiiK ^ atur und Umwelt und im Besonderen auf JggClW Naturräume und Heidelandschaften auf- rksam machen" meint Walter Löhr vom ^jweltreferat der Kreisverwaltung.

Rheinland-Pfalz bestehen drei aktuelle Ver- itungsschwerpunktareale des Borstgrasra- IS ' n den höheren Lagen von Eifel und .sterwald sowie dem Hunsrückkamm. Weite- vereinzelte Vorkommen verteilen sich über } gesamte Land.

Die Ursachen hierfür liegen vor allem in der Nut­zungsaufgabe, aber auch der Nutzungsintensi- , vierung und der Aufforstung der betroffenen Flächen.

Es stehen u. a. die Entbuschung, die Beseitigung von Schösslingen sowie die Entfernung stan­dortfremder Gehölze an.

Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Instandsetzungs- bzw. Erstmahd von mageren Brachen mit entsprechendem Artenpotential. Langfristig sind die Flächen mittels Mahd oder extensiver Beweidung durch ortsansässige Landwirte zu erhalten.

Eine rege Öffentlichkeitsarbeit soll die Akzep­tanz für das Projekt und das europäische Netz NATURA 2000 fördern.

Weitere Informationen sind beim Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

unter der Rufnummer 02602/124275 oder walter.loehr@westerwaldkreis.de zu erhalten.

Praktische Hinweise zur Patientenverfügung am 30.01.2007 in Selters

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Sie zu achten und zu schützen ist Verpflich­tung aller staatlichen Gewalt.

So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Dies gilt unstrittig auch für den Zeitpunkt, in dem sich ein Mensch im Sterbeprozess befindet. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung an diesem Punkt des Lebens oft missachtet oder beschnitten wird.

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informati­onsveranstaltung „Patientenverfügung" für Dienstag, den 30. Januar 2007 um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhaile im Schulzentrum in Sel­ters ein. Der Eintritt ist frei.

Durch die Erstellung einer Patientenverfügung kann dieses Selbstbestimmungsrecht weitge­hend erhalten werden.

Die Patientenverfügung gibt dem Arzt Hinweise, wie der Mensch in den letzten Tagen oder Stun­den seines Lebens medizinisch versorgt und gepflegt werden möchte.

Damit dieser eigene Wille - auch im hilflosen Zustand - berücksichtigt wird, empfiehlt es sich, die Verfügung so genau wie möglich zu ver­fassen.

Jeder von uns erwartet, dass er auch im Sterben in seiner Individualität respektiert und geachtet wird, mit seinen Ängsten und Sorgen nicht allei­ne gelassen wird, nicht unter starken Schmerzen oder unerträglichen Beschwerden leiden muss und, soweit möglich, unerledigte Geschäfte zu Ende bringen kann.

Diese Grundbedürfnisse können unter dem Schlagwort „In Würde sterben" zusammenge­fasst werden, zu dem Herr Dr. Peter Stiefelhagen, Chefarzt der internistischen Abteilung im DRK Kli­nikum Westerwald, Hachenburg, sprechen wird. Die Palliativmedizin (vom lat. Pallium = Mantel = auf Linderung von Symptomen ausgerichtete Therapie) ist eine große Chance für schwere und voraussichtlich unheilbarerkrankte Menschen. Sie beinhaltet die ganzheitliche Sicht des Betroffe­nen, das heißt, dass auch psychische und sozia­le Faktoren sowie eine psychosoziale Begleitung in die Behandlung einbezogen werden. Frau Dr. Ilka Günther, Anästhesistin im Krankenhaus in Limburg, wird über die Möglichkeiten der pallia­tiven Medizin und den Möglichkeiten in der Hos­pizarbeit berichten.

Herr Peter Rüffin, Vorsitzender des Hospizvereins Westerwald e.V. und Leiter der Beratungsstelle für Patientenverfügungen wird am Beispiel eines Mustervordrucks konkrete Hinweise zum Erstel­len einer Patientenverfügung geben; entspre­chende Formulare werden zur Verfügung gestellt. Zu Beginn des neuen Jahres wird der Bundestag über Gesetzesvorlagen aller Parteien zur Patien­tenverfügung beraten.

Gesetzliche Regelungen gibt es dazu bislang nicht. Der Bundesgerichtshof hat dazu lediglich erklärt, dass auch die Nichteinleitung oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen rechtlich zulässig ist, um dem Sterben seinen natürlichen, der Würde des Menschen gemäßen Verlauf zu lassen.

Eine schriftliche Vorsorge ist daher notwendiger denn je. KW 04/07

Verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald

p eter-aitmeier-Piatz r - 56410 Montabaur - Tel.: 026021124-400 e-Mail: pressesteiie@westerwaiakreis.de