jchenblatt VG Montabaur
Nr. 04/2007
esterwaldkreis profitiert n EU Förderung
'likawiesen und Naturlandschaften (hohen Westerwald Ulten besondere Pflege sterwaldkreis. Für den Erhalt und die Regeln Auf ation von Arnikawiesen und Borstgrasrasen “ lcit Rheinland-Pfalz werden der Stiftung Natur j Umwelt Rheinland-Pfalz rund 2 Millionen b aus dem EU-LIFE-Programm der Europäi- l'en Kommission bewilligt, i allen Cijen entsprechenden Förderantrag hatte die lanketl tung im vergangenen Jahr länderübergreifend ; der Naturlandstiftung Saar, der Fondation lief fir d'Natur aus Luxemburg und der belgi- en Naturschutzvereinigung Natagora gestellt.
cmbcrSOft 1 dem über vier J ahre laufenden Pro i ekt P r °- ^!rt auch der Westerwaldkreis mit seinen Nat-
iadschaften im hohen Westerwald.
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Das Projekt umfasst eine Gesamtfläche von rund 200 Hektar. Davon entfallen auf den Westerwaldkreis ca. 55 ha. Ziel des Projektes ist es, den Lebensraum für Borstgrasrasen wieder herzustellen und zu entwickeln. Gleichzeitig soll der Bestand der für diese Flächen typischen Pflanzen- und Tierarten gesichert werden und eine Vernetzung erfolgen. Borstgrasrasen sind kurzrasige Wiesen und Weiden der Mittelgebirge und Lebensraum zahlreicher charakteristischer sowie oftmals gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
Die Flächen entstanden aus der historischen Landbewirtschaftung mit extensiver Beweidung und Mahd, wodurch ihnen auch eine kulturgeschichtliche Bedeutung zukommt.
Mittlerweile gehören sie in Rheinland-Pfalz wie auch in anderen vergleichbaren Mittelgebirgslandschaften allerdings zu den am stärksten gefährdeten Lebensraumtypen.
nach Ihm
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likawiesen an der Fuchskaute
lt s sind hauptsächlich die als Naturschutzge- ’t ausgewiesene Flächen an der Fuchskaute ^ ^ die Wachholdervorkommen bei Wester-
UM Bestandes- und länderübergreifende Engagent zum Erhalt und zum Schutz von seltenen likavorkommen und Borstgrasrasen ist ein f htiger Baustein zum Erhaltung besonderer , en tfial^- ensräume ln Mitteleuropa, betont die Stif- i« 9 ^ at ^ r und Umwelt, Rheinland-Pfalz. iS« it der. Pflege von Flora und Fauna will man h die Bevölkerung vor Ort sensibilisieren und htiiiK ^ atur und Umwelt und im Besonderen auf JggClW Naturräume und Heidelandschaften auf- rksam machen" meint Walter Löhr vom ^jweltreferat der Kreisverwaltung.
Rheinland-Pfalz bestehen drei aktuelle Ver- itungsschwerpunktareale des Borstgrasra- IS ' n den höheren Lagen von Eifel und .sterwald sowie dem Hunsrückkamm. Weite- vereinzelte Vorkommen verteilen sich über } gesamte Land.
Die Ursachen hierfür liegen vor allem in der Nutzungsaufgabe, aber auch der Nutzungsintensi- , vierung und der Aufforstung der betroffenen Flächen.
Es stehen u. a. die Entbuschung, die Beseitigung von Schösslingen sowie die Entfernung standortfremder Gehölze an.
Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Instandsetzungs- bzw. Erstmahd von mageren Brachen mit entsprechendem Artenpotential. Langfristig sind die Flächen mittels Mahd oder extensiver Beweidung durch ortsansässige Landwirte zu erhalten.
Eine rege Öffentlichkeitsarbeit soll die Akzeptanz für das Projekt und das europäische Netz NATURA 2000 fördern.
Weitere Informationen sind beim Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
unter der Rufnummer 02602/124275 oder walter.loehr@westerwaldkreis.de zu erhalten.
Praktische Hinweise zur Patientenverfügung am 30.01.2007 in Selters
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Dies gilt unstrittig auch für den Zeitpunkt, in dem sich ein Mensch im Sterbeprozess befindet. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung an diesem Punkt des Lebens oft missachtet oder beschnitten wird.
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informationsveranstaltung „Patientenverfügung" für Dienstag, den 30. Januar 2007 um 18.00 Uhr in der Mehrzweckhaile im Schulzentrum in Selters ein. Der Eintritt ist frei.
Durch die Erstellung einer Patientenverfügung kann dieses Selbstbestimmungsrecht weitgehend erhalten werden.
Die Patientenverfügung gibt dem Arzt Hinweise, wie der Mensch in den letzten Tagen oder Stunden seines Lebens medizinisch versorgt und gepflegt werden möchte.
Damit dieser eigene Wille - auch im hilflosen Zustand - berücksichtigt wird, empfiehlt es sich, die Verfügung so genau wie möglich zu verfassen.
Jeder von uns erwartet, dass er auch im Sterben in seiner Individualität respektiert und geachtet wird, mit seinen Ängsten und Sorgen nicht alleine gelassen wird, nicht unter starken Schmerzen oder unerträglichen Beschwerden leiden muss und, soweit möglich, unerledigte Geschäfte zu Ende bringen kann.
Diese Grundbedürfnisse können unter dem Schlagwort „In Würde sterben" zusammengefasst werden, zu dem Herr Dr. Peter Stiefelhagen, Chefarzt der internistischen Abteilung im DRK Klinikum Westerwald, Hachenburg, sprechen wird. Die Palliativmedizin (vom lat. Pallium = Mantel = auf Linderung von Symptomen ausgerichtete Therapie) ist eine große Chance für schwere und voraussichtlich unheilbarerkrankte Menschen. Sie beinhaltet die ganzheitliche Sicht des Betroffenen, das heißt, dass auch psychische und soziale Faktoren sowie eine psychosoziale Begleitung in die Behandlung einbezogen werden. Frau Dr. Ilka Günther, Anästhesistin im Krankenhaus in Limburg, wird über die Möglichkeiten der palliativen Medizin und den Möglichkeiten in der Hospizarbeit berichten.
Herr Peter Rüffin, Vorsitzender des Hospizvereins Westerwald e.V. und Leiter der Beratungsstelle für Patientenverfügungen wird am Beispiel eines Mustervordrucks konkrete Hinweise zum Erstellen einer Patientenverfügung geben; entsprechende Formulare werden zur Verfügung gestellt. Zu Beginn des neuen Jahres wird der Bundestag über Gesetzesvorlagen aller Parteien zur Patientenverfügung beraten.
Gesetzliche Regelungen gibt es dazu bislang nicht. Der Bundesgerichtshof hat dazu lediglich erklärt, dass auch die Nichteinleitung oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen rechtlich zulässig ist, um dem Sterben seinen natürlichen, der Würde des Menschen gemäßen Verlauf zu lassen.
Eine schriftliche Vorsorge ist daher notwendiger denn je. KW 04/07
Verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald
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