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Wochenblatt VG Montabaur

Wer sich mit einer Fußgruppe oder Wagen l^ggQ^^eiden, der auch möchte, kann sich bei Werner Reusch, Tel. 911880, anmeiu

für weitere Auskünfte zur Verfügung steht. p« tnaC htdienstag mit-

Kinder, die an unserer Kind ® rk ®PP f er ] | sl Reusch anmelden,

wirken möchten, können sich ebenfalls bei Werner ne

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermejsters^ ^ ^ ^ ^

montags 1 . von 18.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags. . 06485/224

Gemeindeverwaltung. T , .'06485/1541

Ortsbürgermeister.

2. Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

ok m onn7

1.1

1.2

1.3

1.4

2 .

2.1

Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere

26 EUR

2.2

2 . 2.1

2 . 2.2

3.

als Urnen-Erdgrabstätte —-

in Urnen-Grabfeldern. „ -

in bereits belegten Grabstätten . .

für jede Urne. IJjSJ'!

Verlängerung des Nutzungsrechts . an, zu e

Für die Verlängerung des Nutzungsrecht« sh’konn schritten der Satzung über das FriedhofÄei eine wesen werden die Gebühren bzw. die Anr? W 16 '™ entsprechend des Abschnittes III erhoben a; 'N eiste1 Sonstige Gebühren jjjese Fe

Einsegnungshalle j^seDa

Benutzung der Einsegnungshalle undAufh». der Leichen in Aufbewahrungsräumen, meine

Aufbewahrung von Leichen ohne Benuilei den nungsh a|| e_ T an dies

bis zu drei lagen. U;hdie

Für jeden weiteren angefangenen Tag..bmmen

§ 2 - Inkrafttreten bsitive \

Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in fef 1 beda Niedererbach. 26.01.2007 (S)

IV.

1 .

1.1

1.2

1 . 2.1

1 . 2.2

vom 26.01.2007

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinlanö-Kiaiz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153):sowie n ^ er §§ • 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 GVB. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVtsr S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Niedererbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 26.11.2001 wird (als 2 . Änderung) wie folgt geändert:

§ 4 - Höhe der Gebühren

I. Bestattunasaebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1 In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr einschl. Kos­ten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit.258 EUR

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der Ruhezeit...476 EUR

1.2 In Wahlgrabstätten

1.2.1 Erstbelegung einschl. Kosten der Einebnung nach Ablauf der

Nutzungszeit.546 EUR

1.2.2 Zweitbelegung

1.2.2.1 bei Maschineneinsatz.366 EUR

1.2.2.2 bei Handschachtung.611 EUR

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 In Reihen- oder Wahlgrabstätten je Grabstelle einschl. Ein­ebnung nach Ablauf der Ruhe-/Nutzungszeit.160 EUR

1.3.2 In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestat­tete ruhen.105 EUR

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vor­

schriften kein besonderes Grab notwendig ist oder perso­nenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.’ .105 EUR

II- Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei ent­stehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen

aus Erdgräbern.. eur

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben m - Nu tzunqsqebühren - Rechte an Grabstätten

1 - Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

Für Verstorbene bis zum vollendeten 5 . Lebensjahr

und anmeldepflichtigen Totgeburten. 52 EUR

für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 165 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte

in Urnengrabfeldern. 7g E(JR

f a ü?jede e Urne d9rabStätte bereitS bel ®9 te " Grabstätten

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153) J durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wirdauifolj wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Fon dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zusta^] sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von/ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 .

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung! migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung« verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den E standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-oi schritten gegenüber der Verbandsgemeindevemal Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichn« Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend^ Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gern auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann fe| geltend machen.

56412 Niedererbach. 26.01.2007 (S.) Bn

KÖB Niedererbach Die Bücherei ist für Sie und Euch geöffnd mittwochs. 17,Olf

samstags.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei der K Westerwald, die uns im Rahmen ih einen Betrag von 200 € für Neuanschaffungen zur Verfügung falls danken wir der Fachstelle für Büchereiarbeit, die uns* dertopf des Bischofs eine Kiste neuer Bücher geschickthäl Über diese Spenden für unsere Bücherei haben wirunssetrjj keschön!

Förderverein Unser Dorf hat Zukunft Niedererbach 2006 e.V.

Am Samstag, 03.02.2007, findet ein Arbeitseinsatz am eher, fer, Mittelstraße, statt. Wir treffen uns um 09.00 UhriniM Koordinierung der Arbeiten bitten wir Interessierte Mitglied 1. Vorsitzenden Sieghart Möller, Tel. 8067, oder dem 2. vr hard Theis, Tel. 4718, zu melden.

Nombon

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 Uhr

Telefon: .

Fax: . .

E-Mail: buergermeister® nomborn.de Internet: www.nomborn.de

Wahlgrabstätte je Grabstelle.

.299 EUR

Kath. öffentliche Bücherei J-

Die kath. öffentliche Bücherei in Nom 7 Euch geöffnet: ^S.

donnerstags.

Die Ausleihe ist für drei Wochen ko

ermin

n Februc 2. Geb Grüi Frai Fast Fast