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Wochenblatt VG Montabaur
Grundschulen der Verbandsgemeinde Montabaur
Einschulung der Kann-Kinder zum Schuljahr 2007/200» Ver .
Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis unter der R
SPD Montabaur
Erster Stammtisch . fi riet
Der erste Stammtisch des Ortsvereins Montabaur■ im neue 1 am Freitag, 02.02.2007 statt. Zu diesem Stammtisch sind' J' e j' f ;
Freunde und Mitglieder der SPD Montabaur herzlich eingeladen Wi tre
fen uns um 19.00 Uhr im Lokal El Rancho, Weserstr. 4 (Tennishalle). Infor mationen bei Lothar Elsner, Tel. 02602/16112.
MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur
Termi der kommenden Woche: Montag, 29.01.2007, 20.30 r probe im Haus Mons Tabor, Mendelssohn Saal
Westerwald-Verein e.V.
Zweigverein Montabaur 1888 e.V.
Der Westerwald-Verein bietet am Sonntag. 28.01.2007, eine Wanderung von Montabaur nach Neuhäusel an, der Wanderführer ist Dieter Klienz. die Wanderstrecke beträgt ca. 12 km, Treffpunkt: 13.00 Uhr, Rathaus Montabaur, Gäste sind herzlich willkommen.
Karate-Selbstverteidigung
Das Karate Dojo Montabaur, Abt. des TuS, bietet einen Selbstverteidigungslehrgang für Männer und Frauen ab 16 Jahren an.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird die Fähigkeit vermittelt in Notwehrsituation sicher und effektiv zu handeln.
Präventives Verhalten, der gezielte Einsatz von Nahkampftechniken, sowie die Verbesserung der körperlichen und geistigen Fitness stehen auf dem Trainingsprogramm. Das Training in kleinen Gruppen fördert die individuelle Entwicklung der eigenen Stärken. Kursbeginn ist am Montag, 29. Januar 2007 ab 20.15 Uhr in der alten Kreissporthalle Montabaur, mittleres Hallendrittel. Am Montag den 29. Januar und 5. Februar bieten wir ein unverbindliches Schnuppertraining an.
Die Kursdauer ist auf 10 Trainingseinheiten jeweils montags ausgerichtet. Die Kursgebühr beträgt Euro 40,00 und beinhaltet ein Trainings-T-Shirt. Nähere Informationen erhalten Sie unter 0177 / 55 029 95 (Marco Daum). Gerne können Sie mich auch per Mail erreichen: marco@shotokan-kara- te-montabaur.de
“Schusterjungen” Volkssportclub
Am kommenden Wochenende, 27./28.01.2007 beteiligen sich die “Schusterjungen” an folgenden Volkswanderungen:
An beiden Tagen in Flacht und Seibersbach mit Start ab 8.00 Uhr mit Wanderstrecken von fünf bis 20 km.
Am Samstag findet unsere alljährliche Mitgliederversammlung ab 15.00 Uhr im kleinen Saal des Gasthauses “Zum Dorfbrunnen’’ in Niederelbert statt. Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen.
Weitere Informationen unter Tel. 02602/2522 und www.dw-wandern.de/montabaur
Wer hat Lust Basketball zu spielen?
Die Basketball AG des Haus der Jugend Montabaur hat wieder einige Plätze frei für interessierte Basketballspieler. Es kann jeder mitmachen zwischen 14 und 80 Jahren, der Lust an Basketball hat. Grundkenntnisse sind allerdings schon wünschenswert. Training ist dienstags zwischen 20.00 und 22.00 Uhr in der Kreissporthalle 2 .
Los gehts wieder am 30.01. - die Teilnahme ist kostenlos. Infos bei Dirk Heuser - basketball-ag@dh-host.de.
Eschelbach
AH Eschelbach
Training in der Halle am Samstag, 27.01.2007,16.00 Uhr.
Am Sonntag, 28.01.2007, treffen wir uns um 19.00 Uhr beim KeKo
Anschließend gegen wir zum “Bäumchenstellen” zu unserem Vereinst merad Werner Altmann.
Horressen
Horressen
Die Kath. öffentliche Bücherei in Horressen ist geöffnet: dienstags ....von 17.00 Uhr bis 18.0C freitags.von 15.00 Uhr bis 16.0C
Reckenthal
Einladung zum Dorfstammtisch
Für jedermann jeden 1. Freitag im Monat in der Brunnenstube ab 19.30 Uhr.
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Grundschulen der VerbandsgemeindeI ül
Einschulung der Kann-Kinder zum Schuljahr 2007/3 Bitte beachten Sie den ausführlichen Hinweis unter dar? waltung informiert" in dieser Ausgabe. erH «i
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Boden
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.
2. Satzung der Ortsgemeinde Boden
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.2006
Der Ortsgemeinderat von Boden hat in seiner Sitzung am (i-_
grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz;: 1 ^®® 1 ^ Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der§§2 7 -i^ a * zun 9 6 munalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI S* 8 ® 8 G geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI S* nd| 9 elt ' gende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt•^ Jstanc,e § 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Boden über die Erhebungr für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 13.08.200'i Änderung) wie folgt geändert: '
§ 4 erhält folgende Fassung:
§ 4 - Höhe der Gebühren
I. Bestattungsgebühren 1. Erdbeisetzungen
die mig verl vor star sch Ade verlöt jemai
1. In Reihengrabstätten uchnacl
1.1.1 Verstorbene bis zum e,tend a
vollendeten 5. Lebensjahr .J 412 Bc
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung
des 5.Lebensjahres .
1.1.3 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebens;^
Erdmitnahme .
1.2 In Wahlgrabstätten
1.2.1 Erstbelegung
Verstorbene nach Vollendung >Drech
des 5. Lebensjahres . (tenstags
1.2.2 Erstbelegung n( j a
Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahreseinsdil^gjp^
1.2.3. Zweitbelegung bei Maschineneinsatz.AMail: ge
1.2.4. Zweitbelegung bei Maschineneinsatz itemet: v
einschl. Erdmitnahme.
1.2.5 Zweitbelegung bei Handschachtung. m . .
1.2.6 Zweitbelegung bei Handschachtung . r
einschl. Erdmitnahme.®° e Fre
1.3. Urnenbeisetzungen . m Sams-
1.3.1 In Reihen-oder Wahlgrabstätten.JLjlcr^
In Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdte;- In 105 EUR 5J2J- L
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten jrkauffüi
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichenV^ r j n C j er besonderes Grab notwendig ist oder personenstaci^jQ. g ^ bekundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehen-: / ' ’
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzunge'^ auc ^ ^
1 . Ausbettung von Leichen . g ee ilt mit
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durchgs'- U g r ^ omr nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosw ^g ^ e .j. Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht seii»i f w gegenüber dem Unternehmen sind. bnde köi
2. Ausbettung von Urnen !ache wiri
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.Ibermöhr
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen Heil die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. ußballse
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten ij e 2 . Mai
1 . Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten rreicht ur
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5.
anmeldepflichtigen Totgeburten .
1.2 für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres .
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits
belegten Grabstätten für jede Urne .•;.
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
- ■ alle Siers ußballjui »ie A-Jugi 19,28.01, •ieD-Juge Hindensch m 09.301

