«VG Montabaur
Nr. 51/52/2006
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BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e.Y.
Beratungsstelle
Mitglied im BDL-Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin [(stellen Sie Ihre
Einkommensteuererklärung **
etwa immer noch selbst?
pfir vertreten die Interessen unserer Mitglieder allgemein bei der Beratung und 4 iteuersparenden Planung in Steuerfragen im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG.
Bei der Einkommensteuererklärung vertreten und beraten wir, wenn Sie i/ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder * Unterhaltsleistungen erzielen;
i/ auch, wenn Sie daneben noch Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt € 9.000, bei zusammen veranlagten Ehegatten € 18.000 nicht übersteigen;
Wir vertreten und beraten daneben auch beim Antrag auf
✓ Lohnsteuerermäßigung
✓ Arbeitnehmersparzulage
✓ Wohnungsbauprämie
✓ Berücksichtigung der Altersvorsorgebeiträge („Riester-Rente“).
Ebenso
✓ beim Kindergeld (EStG)
✓ bei der Eigenheimzulage
✓ bei der Investitionszulage nach § § 3 bis 4 InvZulG 1999
✓ bei der Wohneigentumsförderung einschl. Baukindergeld
✓ bei Mini-Jobs und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.
i
Kr errechnen den voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, N-Sparzulage, Eigenheimzulage, Investitionszulage, Wohnungsbauprämie und plage nach dem AvmG, erstellen Anträge und Erklärungen, führen den gesam- Schriftverkehr, überprüfen eingehende Bescheide und führen Rechtsbehelfe ■ad Finanzrechtsstreite.
... und das alles für einen Mitgliedsbeitrag!
Ihre Beratungsstelle:
BVBB Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Beratungsstelle Bachmeier Baumbacher Straße 67 56410 Montabaur
Telefon- 026 02/902 17 • E-Mail: bachmeier@bvbb.de

