clienblatt
VG Montabaur
S ! 'jSSwam 01.01.2007 in Kraft.
tderelt> ert > 18 ' 12 2006 (f') . . ^Mi Müller, Ortsbürgermeister
e «una der Ortsgemeinde Niederelbert zur Änderung
Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.2006
fÜnrtsaehieinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 06.12 2006 D ln,nd des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in X ung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie de, §§ 2.7 und 8 des | jiralabgabe^^ (GVBI. S. 175), zuletzt
durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol-
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jg Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird;
Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über die Erhebung von fohühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 31.10.2001 wird 5 Änderung) wie folgt geändert:
4erhält folgende Fassung:
“ § 4 - Höhe der Gebühren
I Bestattungsgebühren
, Erdbeisetzungen
II in Reihengrabstätten
H i Verstorbene bis zum vollendeten
5 . Lebensjahr.>.203 EUR
11,2 Verstorbene
nach Vollendung 5. Lebensjahr. 444 eur
12 in Wahlgrabstätten
12.1 Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres. 444 EUR
1.3 Urnenbeisetzungen
1 . 3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten.122 EUR
13,2 In Reihengrabstätten, in denen bereits
Erdbestattete ruhen.122 EUR
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten
beigesetzt werden.122 EUR
II,Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1, Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind Von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2, Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen
aus Erdgräbern...122 EUR
3, Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtigen Totgeburten.50 EUR
für Verstorbene
nach Vollendung des 5. Lebensjahres.200 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.150 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte
in bereits belegten Grabstätten für jede Urne.50 EUR
als Rasenreihengrabstätte.1.350 EUR
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und
jede weitere Wahlgrabstätte.200 EUR
als Urnen-Erdgrabstätte
in Urnen-Grabfeldern.150 EUR
in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne. 50 EUR
3'Verlängerung des Nutzungsrechts
urdie Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat- yn 9 über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren Zw ^die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben. Sonstige Gebühren 1 Emsegnungshalle
Benutzung der Einsegnungshalle t
und Aufbewahrung der Leichen in
Aufbewahrungsräumen.^5 EUR
Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungs- haHe
12 p ^' S 2U ^ re ’ Tagen. . 60
§ 5.1 ,^ r i e d en weiteren angefangenen Tag.
^ ' ln krafttreten
Se Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
2,2
2 . 2,1
2 . 2.2
1.1
1.2
.15 EUR
Nr. 51/52/2006
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Niederelbert, 18.12.2006 (S.) Willi Müller, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt zwischen den Jahren aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an mich oder die Verbandsgemeinde Montabaur. Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist am Donnerstag den 4. Januar 2007.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern „Frohe Weihnachten“ und ein gutes, neues Jahr und den Kranken baldige Genesung.
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Adventliche und weihnachtliche Musik am Rathausplatz
Am Samstag, 23. Dezember findet das jährliche Weihnachtssingen der „Sparrow Sisters“ (Leitung: Maria Wallussi) vor dem Rathaus in Niederelbert statt. Beginn ist um 19.00 Uhr (nach dem Vorabendgottesdienst!). Der Kinder- und Jugendchor „Niederelberter Dorfspatzen“ wird ebenfalls mit- wirken und gemeinsam mit einem Blechbläserensemble unter der Leitung von Walter Frinkfür eine schöne vorweihnachtliche Stimmung sorgen. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung um Pfarrjugendheim statt.
SV Blau-Weiß Niederelbert
Jahreshauptversammlung
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder des SV Blau-Weiß sind herzlich zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 07. Januar 2007, im Saal der Gaststätte „Zum Dorfbrunnen“ eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Jahreshauptversammlung der Freiwillige Feuerwehr Niederelbert am Freitag, 26.01.2007, um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Dorfbrunnen“. Wegen anstehenden Ergänzungswahlen hofft der Vorstand auf eine rege Beteiligung.
Velbert, 18.12.2006
Ortsgemeinde Niederelbert Willi Müller, Ortsbürgermeister
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax: .02608/9449805
eMail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Einladung zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 07.01.2007 in Obe- relbert/Stelzenbachhalle, Beginn 15.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totengedächtnis, 3. Feststellung der Teilnehmerzahl, 4. Bericht des Schriftführers, 5. Bericht des Kassierers, 6. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden, 7. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes durch die Kassenprüfer, 8. Satzungsänderung, 9. Wahl des Wahlvorstandes, 10. Wahl des Vorstandes, 11. Wahl der Kassenprüfer, 12. feststehende Veranstaltungen und Termine 2007,13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
MGV „Liederkranz“ Oberelbert
Bekanntgabe und Beachtung
Die Chorprobe am Freitag, den 22.12. fällt anlässlich unserer Weihnachtsfeier aus. Die Feier beginnt an diesem Tag um 19.00 Uhr. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf das Mitbringen der Geschenke für unsere Verlosung hinweisen. Außerdem wird am Don-
Steg

