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clienblatt

VG Montabaur

S ! 'jSSwam 01.01.2007 in Kraft.

tderelt> ert > 18 ' 12 2006 (f') . . ^Mi Müller, Ortsbürgermeister

e «una der Ortsgemeinde Niederelbert zur Änderung

Friedhofsgebührensatzung vom 18.12.2006

fÜnrtsaehieinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 06.12 2006 D ln,nd des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in X ung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie de, §§ 2.7 und 8 des | jiralabgabe^^ (GVBI. S. 175), zuletzt

durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol-

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jg Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird;

Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über die Erhebung von fohühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 31.10.2001 wird 5 Änderung) wie folgt geändert:

4erhält folgende Fassung:

“ § 4 - Höhe der Gebühren

I Bestattungsgebühren

, Erdbeisetzungen

II in Reihengrabstätten

H i Verstorbene bis zum vollendeten

5 . Lebensjahr.>.203 EUR

11,2 Verstorbene

nach Vollendung 5. Lebensjahr. 444 eur

12 in Wahlgrabstätten

12.1 Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 444 EUR

1.3 Urnenbeisetzungen

1 . 3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten.122 EUR

13,2 In Reihengrabstätten, in denen bereits

Erdbestattete ruhen.122 EUR

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden.122 EUR

II,Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1, Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unter­nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind Von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2, Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen

aus Erdgräbern...122 EUR

3, Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

und anmeldepflichtigen Totgeburten.50 EUR

für Verstorbene

nach Vollendung des 5. Lebensjahres.200 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.150 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte

in bereits belegten Grabstätten für jede Urne.50 EUR

als Rasenreihengrabstätte.1.350 EUR

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und

jede weitere Wahlgrabstätte.200 EUR

als Urnen-Erdgrabstätte

in Urnen-Grabfeldern.150 EUR

in bereits belegten Grabstätten

für jede Urne. 50 EUR

3'Verlängerung des Nutzungsrechts

urdie Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Sat- yn 9 über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren Zw ^die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben. Sonstige Gebühren 1 Emsegnungshalle

Benutzung der Einsegnungshalle t

und Aufbewahrung der Leichen in

Aufbewahrungsräumen.^5 EUR

Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungs- haHe

12 p ^' S 2U ^ re ’ Tagen. . 60

§ 5.1 ,^ r i e d en weiteren angefangenen Tag.

^ ' ln krafttreten

Se Satzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

2,2

2 . 2,1

2 . 2.2

1.1

1.2

.15 EUR

Nr. 51/52/2006

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge­wiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Niederelbert, 18.12.2006 (S.) Willi Müller, Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt zwischen den Jahren aus. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an mich oder die Ver­bandsgemeinde Montabaur. Die erste Sprechstunde im neuen Jahr ist am Donnerstag den 4. Januar 2007.

Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern „Frohe Weihnachten“ und ein gutes, neues Jahr und den Kranken baldige Genesung.

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Adventliche und weihnachtliche Musik am Rathausplatz

Am Samstag, 23. Dezember findet das jährliche Weihnachtssingen der „Sparrow Sisters“ (Leitung: Maria Wallussi) vor dem Rathaus in Niederel­bert statt. Beginn ist um 19.00 Uhr (nach dem Vorabendgottesdienst!). Der Kinder- und Jugendchor „Niederelberter Dorfspatzen“ wird ebenfalls mit- wirken und gemeinsam mit einem Blechbläserensemble unter der Leitung von Walter Frinkfür eine schöne vorweihnachtliche Stimmung sorgen. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung um Pfarrjugendheim statt.

SV Blau-Weiß Niederelbert

Jahreshauptversammlung

Alle aktiven und inaktiven Mitglieder des SV Blau-Weiß sind herzlich zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 07. Januar 2007, im Saal der Gaststätte „Zum Dorfbrunnen“ eingeladen.

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert

Jahreshauptversammlung der Freiwillige Feuerwehr Niederelbert am Frei­tag, 26.01.2007, um 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Dorfbrunnen“. Wegen anstehenden Ergänzungswahlen hofft der Vorstand auf eine rege Beteiligung.

Velbert, 18.12.2006

Ortsgemeinde Niederelbert Willi Müller, Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595

Fax: .02608/9449805

eMail: gemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Einladung zur Jahreshauptversammlung am Sonntag, 07.01.2007 in Obe- relbert/Stelzenbachhalle, Beginn 15.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Totengedächtnis, 3. Feststellung der Teil­nehmerzahl, 4. Bericht des Schriftführers, 5. Bericht des Kassierers, 6. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden, 7. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes durch die Kassenprüfer, 8. Satzungsänderung, 9. Wahl des Wahlvorstandes, 10. Wahl des Vorstandes, 11. Wahl der Kassenprüfer, 12. feststehende Veranstaltungen und Termine 2007,13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

MGV „Liederkranz“ Oberelbert

Bekanntgabe und Beachtung

Die Chorprobe am Freitag, den 22.12. fällt anlässlich unserer Weih­nachtsfeier aus. Die Feier beginnt an diesem Tag um 19.00 Uhr. In die­sem Zusammenhang möchte ich nochmals auf das Mitbringen der Geschenke für unsere Verlosung hinweisen. Außerdem wird am Don-

Steg