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Wochenblatt VG Montabaur

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Ermittlung der Wasserzahlerstande

Im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur erfolgt die Ablesung der Wasserzählerstände aller Abnehmer zur Erstellung der Jahresend­abrechnung 2006

ab Freitag, 15. Dezember 2006 bis Montag, 15. Januar 2007

Wir bitten alle Kunden, den Beauftragten der Verbandsgemeindewerke, die mit einem Ausweis ausgestattet sind, an diesen Tagen u n 9 eh| nae rte n Zutritt zu den Messeinrichtungen zu ermöglichen. Sollten Sie während des Ablese­zeitraumes nicht anwesend sein, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung. Werden Kunden nicht angetroffen oder sollte die Messeinrichtung nicht zugänglich sein, so hinterlassen unsere Ableser vorgedruckte Formulare. Wir bitten in diesem Fall unsere Kunden, die Wasseruhren selbst abzu­lesen, die Formulare möglichst schnell mit den aktuellen Zählerständen sowie dem Datum der Ablesung zu versehen und umgehend an uns mit­zuteilen. _

Telefonnummer: .0 26 02 /126 - 166

Te i efax . .0 2602/126-253

Email: . gkonz@montabaur.de

Zählerstände die uns bis zum 15. Januar 2007 nicht vorliegen, werden

geschätzt.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Verbandsgemeindewerke Montabaur Klaeser, Werkleiter

Nur 15 % für tierschützerische Zwecke

- Oberverwaltungsgericht bestätigt Sammlungsverbot der ADD gegen Tierhilfe Rhein-Sieg e.V. mit Sitz in Frechen/NRW

Das von der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) im Juni diesen Jahres verfügte landesweite Sammlungsverbot gegen die Tierhilfe Rhein-Sieg e.V. mit Sitz in Frechen/NRW wurde nun auch durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt. Damit bestätigte das OVG den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier im einstweiligen Recht­schutzverfahren von August diesen Jahres.

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Aufgrund von zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung hatte die ADD, landesweit für das Spendenwesen zuständige Behörde, eine umfassende Überprüfung vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Großteil der für den guten Zweck gespendeten Förderbeiträge und Geldspenden in Flöhe von bundesweit ca. 460.000 € für Werbe- und Verwaltungskosten sowie Aufwandsentschädigungen des 1. Vorsitzenden verwendet werden. Lediglich 15 % des Beitragsaufkommens aus dem Jahre 2005 komme tierschützenden Zwecken zugute. Bei einem solchen Missverhältnis zwi­schen Beitragsaufkommen und dessen Verwendung für den Vereinszweck des Tierschutzes kann von einer zweckentsprechenden, einwandfreien Verwendung des Sammlungsertrages nicht mehr ausgegangen werden, so die Richter des Oberverwaltungsgerichts in ihrem Beschluss. Darüber hinaus bestünden Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit des Ver­einsvorstandes. Zu Recht habe daher die für das Sammlungswesen in Rheinland-Pfalz zuständige ADD die Werbung von Fördermitgliedern und Geldspendensammlungen landesweit untersagt.

Der Verein, der über zwei Jahre lang unter Vortäuschen der Gemeinnüt­zigkeit Fördermitglieder einwarb, darf in Rheinland-Pfalz keine Geldspen­den und Förderbeiträge mehr einziehen und muss alle rheinland-pfälzi­schen Fördermitglieder über das Sammlungsverbot schriftlich informieren. Der Verein hat Widerspruch gegen die Maßnahme der ADD eingelegt. Sollten weiterhin Fördermitglieder bzw. Geldspenden im Namen des o.a. Vereins in Rheinland-Pfalz eingeworben oder Förderbeiträge eingezogen werden, bittet die ADD in Trier um Mitteilung.

Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen in Rheinland-Pfalz.

Um Verwechslungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden bit­tet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsna­mens inklusive der Ortsbezeichnung

Eine nachträgliche Dämmung der Kellerdecke lohnt sich bei Altbauten fast immer

Bei Häusern, die mehr als 25 Jahre alt sind, ist es häufig so, dass die Decke zum unbeheizten Keller ungedämmt ist.

Die Folgen sind hohe Energieverluste und unbehagliche Wohnverhält­nisse aufgrund des kalten Fußbodens im Erdgeschoss. Dem lässt sich relativ einfach begegnen, indem man Dämmplatten im Keller von unten an die Decke klebt. Dies kann man mit etwas handwerklichem Geschick sogar selbst machen, so dass nur die Materialkosten anfallen, die bei rund 15 Euro pro Quadratmeter liegen. Wird eine Fachfirma beauftragt, betra­gen die Kosten rund 30 Euro pro Quadratmeter. Die Dicke der Dämm­platten sollte bei 6 bis 8 Zentimetern liegen, vorausgesetzt die Höhen­verhältnisse in den Kellerräumen lassen dies zu. Die Dämmung der Kel­lerdecke gehört mit zu den wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen bei Altbauten, da der Kostenaufwand relativ niedrig ist. Daher lohnt es sich häufig, eine solche Maßnahme sofort in Angriff zu nehmen.

Weitere Informationen zur Kellerdämmung sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Ver­braucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 14.12.06 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltunq Zim­mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder-0.

Nr. 48/2o,

Energietipp vom 27.11.2006

Bauen wir unsere Häuser zu dicht?

Energiesparen ist in den letzten zwanzig Jahren beim Neubau ■ ker in den Blickpunkt geraten. Der Stand der Technik hat chend entwickelt und Verordnungen und Förderprogramme Weg. So fordert die aktuelle Energieeinsparverordnunq unte en ^ dass Gebäude dauerhaft luftdicht auszuführen sind. Viele nI a h ndere H essierte fürchten in diesem Zusammenhang, dass zu dichte Gh-^ schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und Schimmeln h 21 führen. Diese Angst ist jedoch völlig unbegründet. P r °bleme]

Der für ein angenehmes Raumklima notwendige Luftaustausch r nicht unkontrolliert über Fugen und Ritze in der Gebäudehülle h'l stelligen. Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder eine'L"ft Weik f anlage ist daher immer erforderlich. Ein ständiger Luftzug durch L ^ Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in den Wohnr J führen. Gleichzeitig kann die feuchte warme Luft auf dem Weq duh J Fugen nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit im R J kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen des Hauses könnend die langfristige Konsequenz sein. nflani

Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise sowie zu allen Fraae rioi Energiesparens im Haus erhalten Sie bei den Energieberatern dervl braucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen BeratunqsaesDrärhn , telefonischer Voranmeldung. * nacl

Der Energieberater hat am Donnerstag, den 14.12.06 von 15-i8Uhi Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltuna 7 I 1 mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0. y ’

SCHIEDSPERSONEN

im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur

Bezirk

Name der Schiedsperson bzw. des Vertreters

Telefon

1

Schiedsperson:

Benno Philippi

Lahnstraße 2, 56410 Montabaur Vertreter:

Gregor Hommrich

Orgelsweg 23, 56412 Großholbach

02602/5590

02602/18410

II

Schiedsperson:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6,56337 Eitelbom Vertreter:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,56412 Un­tershausen

02620/2273

dienstl.

02603/972286

02602/4761

III

Schiedsperson:

Gerhard Schumann

In den Krautgärten 3,56412 Un­tershausen

Vertreter:

Reinhard Labonte,

Am Nörrenpfad 6, 56337 Eitelbom

02602/4761

02620/2273

dienstl.

02603/972286

IV

Schiedsperson:

- zur Zeit nicht besetzt -

Vertreter:

Benno Philippi (Schiedsamtsbezirk l) Lahnstraße 2, 56410 Montabaur

02602/5590

Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteilej und die Ortsgemeinde Boden.

Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel| und Simmern.

Zum Schiedsamtsbezirk ill gehören die Gemeinden Gackenbach, Horbadi, HüWfrl gen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler, Untershausen, Stahlhofen | Daubach.

Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach, GorgeM hausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nombom, Nentershausen, Heiligenro j Ruppach-Gold hausen.

Gute Bewertung der Barrierefreiheit

von www.deutsche-rentenversicherung.de

Der Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung wurde aut

refreiheit überprüft. Mit 93,75 von 100 möglichen Punkten w .^ Webangebot im Ergebnis hierbei mit „gut zugänglich“ bewertet. ,. f dass der Internetauftritt der gesetzlichen Rentenversicherung gu(< Menschen mit Behinderung besonders geeignet ist. Damit IS ( . her ver­sehe Rentenversicherung bei allen getesteten Websites ?l! en ur( j e durch waltungen und Serviceanbieter unter den Ersten. ^ nun d

nno^önoir.» DmioUac Qik r . Rarrierefrei imorrni®, _ uin .

unabhängige Fachleute des Projektes „BIK

kommunizieren“. Dieses Gemeinschaftsprojekt zur Gleichstei un