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fstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Jsterling“ der Ortsgemeinde Oberelbert;

£ öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2

E Baugesetzbuches (BauGB)

1 nrtsaemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 n Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und am 28.9.2006 ^öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst. p| anU nterlagen einschließlich dem Entwürf des Umweltberichts Ne­in gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom y 4.12.2006 - 4.1.2007 (einschließlich)

, der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zim­ier 224, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der jnststiinden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 i/nrund 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme aus

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iregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- jltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht irden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der jschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. ^Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abge- rckten Skizze ersichtlich.

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Slbert ' 16.11.2006

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Nr. 47/2006

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Prüfungsmitteilung

des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes

der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Oberelbert in den Haushaltsjahren 2000 bis 2005

Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Orts­gemeinde Oberelbert in den Haushaltsjahren 2000 bis 2005 überprüft. Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an 7 Werktagen öffent­lich auszulegen.

Die Auslegung erfolgt vom 4. Dezember 2006 bis 12. Dezember 2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur (Neubau, Ebene 2, Zimmer Nr. 231 - Personalservi­ce/Organisation -) während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr).

56412 Oberelbert, 17.11.2006 (S.) Karl Jung, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingarten Flürchen“ der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und am 28.09.2006 zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst.

Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts lie­gen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.12.2006 - 04.01.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­verwaltung, Zimmer 224, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abge­druckten Skizze ersichtlich.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

Oberelbert, 16.11.2006