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Nr. 46/2006

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ls wird gebeten, ^

|eicfiena nZL j9 e Abaaben können über folgende Konten der Verbands- (Bie Ste £ n ass e Montabaur eingezahlt werden:

F.St Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108.000 - 603 Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 SeissparK» 0 e Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212

^iksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 'Sehe Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 4305959

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Irnindschule am Ahrbach Ruppach-Goldhausen

■beteiligte sich an der A ktion „BusSchule“

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[Bus fahren will gelernt sein. Das erfuhren die Schüler der Klassen 4a und 14b der Grundschule am Ahrbach Ruppach-Goldhausen, die im Rahmen [des Projektes „BusSchule“ über das richtige Verhalten im Schulbus infor­miert wurden. Eine Kooperationsinitiative der Rhein-Mosel Verkehrsge- jsellschaft mbH und der Unfallkasse Rheinlang-Pfalz verfolgt mit dieser [Aktion das Ziel, einen Beitrag zur Senkung der Busunfälle zu leisten und [die Sicherheit im Schulbus zu steigern.

Schlechte Stimmung, Sachbeschädigungen, Rangeleien, Platzkämpfe [sowohl an Haltestellen als auch im Bus sind leider keine Seltenheit. Mit der „BusSchule“ soll erreicht werden, dass Kinder lernen, sich sicher in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verhalten. Schulleiter Günter Hoffmann und der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, begrüßen diese wichtige Lernveranstaltung und meinen, dass es gerade heute angesichts der großen Zahl der Fahrschüler ein wichtiges | Anliegen ist, den Kindern so früh wie möglich zu vermitteln, sich im Schul­bus sozial und angemessen zu verhalten, mögliche Gefahrensituationen zu erkennen und damit die eigene Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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JedesnTh aue,muacn Unterdarhi? 6ines Wohnhauses hat in der Regel unter den Ziegeln eine die Darhi^ 0nstrLJ k t ion, die verhindert, dass Feuchtigkeit und kalte Luft in w enn 2 wk°[! Stru ^' 0n e 'ndringen. Dies ist insbesondere dann wichtig, baut ist Pin?i en den Sparren in der Dachschräge der Dämmstoff einge- würden n< l rir 19 en ^ er Schlagregen, Schnee oder auch kalte Außenluft bst die Dämmwirkung deutlich reduzieren.

Meist fällt bei der Unterdachkonstruktion die Entscheidung zwischen einer so genannten Unterspannbahn - einer Folie, die Wasserdampf nach außen durchlässt - oder einer Lage aus Schalungsbrettern, die häufig mit Bitumenpappe abgedeckt wird. Eine weitere Alternative wäre das Anbrin­gen von Holzweichfaserplatten.

Diese Platten bestehen aus zerkleinerten Holzabfällen, die mit Hilfe von heißem Wasserdampf und holzeigenen Inhaltsstoffen mit einander ver­klebt werden. Die Platten sind stabil, verhindern des Eindringen von Regen und Schnee von außen bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für Wasserdampf von innen. Zusätzlich haben Sie gegenüber Holzbrettern den Vorteil, dass sie wie eine zusätzliche Dämmstofflage oberhalb der Sparren wirken.

Weitere Informationen zur optimalen Dachdämmung sowie zu allen Fra­gen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat am Donnerstag, 23.11.2006, von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim­mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Arbeitnehmer erhalten Lohnsteuerkarten 2007

Ermäßigungsanträge können beim Finanzamt gestellt werden

Die Gemeindebehörden verschicken zurzeit die Lohnsteuerkarten 2007 an die Arbeitnehmer.

Die Eintragungen, dazu gehören neben Adresse und Geburtsdatum die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale und die Zahl der Kinderfreibe­träge für Kinder unter 18 Jahren, sollten im eigenen Interesse überprüft werden. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehe­gatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden zuständig.

Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Info-Hotline der Finanzämter unter der Nummer 0180/3757400 (erreich­bar immer montags bis freitags, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr; Kosten pro Anruf betragen 9 Cent pro Minute).

Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem „Wohnsitz-Finanzamt“ einen Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und dem Arbeitnehmer verbleibt ein höheres Nettogehalt.

Wer 2007 keinen höheren Freibetrag als im Jahr 2006 beantragt, braucht nur einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen. Wegen der Rechtsänderungen bei der Entfernungspauschale, wodurch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Ent­fernungskilometer berücksichtigt werden, und beim häuslichen Arbeits­zimmer, das nur noch dann anerkannt wird, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, sind zusätzlich Angaben erforder­lich. Dabei ist anzugeben, ob und ggf. in welcher Höhe die Rechtsände­rungen zu einer Minderung des Freibetrages führen.

Ebenfalls einen vereinfachten Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag können diejenigen stellen, die nur eine Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge beantragen. Für die Berücksichtigung volljähriger Kinder wird ab 2007 die Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Die Neurege­lung wirkt sich erstmals auf Geburtsjahrgänge ab 1983 aus. Ausführlichere Informationen bietet der „Lohnsteuerratgeber 2007“, der im Internet der Oberfinanzdirektion Koblenz (www.fin-rlp.de) unter der Rubrik “Steuern” veröffentlicht ist.

Die Lohnsteuerkarten 2007 sind, mit oder ohne Freibetrag, möglichst bald dem Arbeitgeber vorzulegen.

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterschei­dung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt.

Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen über­prüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu las­sen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erfor­derlich.

Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ­ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.