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Nr. 46/2006
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ls wird gebeten, ^
|eicfiena nZL j9 e Abaaben können über folgende Konten der Verbands- (Bie Ste £ n ass e Montabaur eingezahlt werden:
F.St Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108.000 - 603 Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 SeissparK» 0 e Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212
^iksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 'Sehe Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 4305959
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■beteiligte sich an der A ktion „BusSchule“
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[Bus fahren will gelernt sein. Das erfuhren die Schüler der Klassen 4a und 14b der Grundschule am Ahrbach Ruppach-Goldhausen, die im Rahmen [des Projektes „BusSchule“ über das richtige Verhalten im Schulbus informiert wurden. Eine Kooperationsinitiative der Rhein-Mosel Verkehrsge- jsellschaft mbH und der Unfallkasse Rheinlang-Pfalz verfolgt mit dieser [Aktion das Ziel, einen Beitrag zur Senkung der Busunfälle zu leisten und [die Sicherheit im Schulbus zu steigern.
Schlechte Stimmung, Sachbeschädigungen, Rangeleien, Platzkämpfe [sowohl an Haltestellen als auch im Bus sind leider keine Seltenheit. Mit der „BusSchule“ soll erreicht werden, dass Kinder lernen, sich sicher in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verhalten. Schulleiter Günter Hoffmann und der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Montabaur, Andree Stein, begrüßen diese wichtige Lernveranstaltung und meinen, dass es gerade heute angesichts der großen Zahl der Fahrschüler ein wichtiges | Anliegen ist, den Kindern so früh wie möglich zu vermitteln, sich im Schulbus sozial und angemessen zu verhalten, mögliche Gefahrensituationen zu erkennen und damit die eigene Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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JedesnTh aue,muacn Unterdarhi? 6ines Wohnhauses hat in der Regel unter den Ziegeln eine die Darhi^ 0nstrLJ k t ion, die verhindert, dass Feuchtigkeit und kalte Luft in w enn 2 wk°[! Stru ^' 0n e 'ndringen. Dies ist insbesondere dann wichtig, baut ist Pin?i en den Sparren in der Dachschräge der Dämmstoff einge- würden n< l rir 19 en ^ er Schlagregen, Schnee oder auch kalte Außenluft bst die Dämmwirkung deutlich reduzieren.
Meist fällt bei der Unterdachkonstruktion die Entscheidung zwischen einer so genannten Unterspannbahn - einer Folie, die Wasserdampf nach außen durchlässt - oder einer Lage aus Schalungsbrettern, die häufig mit Bitumenpappe abgedeckt wird. Eine weitere Alternative wäre das Anbringen von Holzweichfaserplatten.
Diese Platten bestehen aus zerkleinerten Holzabfällen, die mit Hilfe von heißem Wasserdampf und holzeigenen Inhaltsstoffen mit einander verklebt werden. Die Platten sind stabil, verhindern des Eindringen von Regen und Schnee von außen bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für Wasserdampf von innen. Zusätzlich haben Sie gegenüber Holzbrettern den Vorteil, dass sie wie eine zusätzliche Dämmstofflage oberhalb der Sparren wirken.
Weitere Informationen zur optimalen Dachdämmung sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Der Energieberater hat am Donnerstag, 23.11.2006, von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Arbeitnehmer erhalten Lohnsteuerkarten 2007
Ermäßigungsanträge können beim Finanzamt gestellt werden
Die Gemeindebehörden verschicken zurzeit die Lohnsteuerkarten 2007 an die Arbeitnehmer.
Die Eintragungen, dazu gehören neben Adresse und Geburtsdatum die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale und die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren, sollten im eigenen Interesse überprüft werden. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden zuständig.
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Gemeindebehörden und die Info-Hotline der Finanzämter unter der Nummer 0180/3757400 (erreichbar immer montags bis freitags, jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr; Kosten pro Anruf betragen 9 Cent pro Minute).
Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem „Wohnsitz-Finanzamt“ einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und dem Arbeitnehmer verbleibt ein höheres Nettogehalt.
Wer 2007 keinen höheren Freibetrag als im Jahr 2006 beantragt, braucht nur einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auszufüllen. Wegen der Rechtsänderungen bei der Entfernungspauschale, wodurch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer berücksichtigt werden, und beim häuslichen Arbeitszimmer, das nur noch dann anerkannt wird, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, sind zusätzlich Angaben erforderlich. Dabei ist anzugeben, ob und ggf. in welcher Höhe die Rechtsänderungen zu einer Minderung des Freibetrages führen.
Ebenfalls einen vereinfachten Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag können diejenigen stellen, die nur eine Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge beantragen. Für die Berücksichtigung volljähriger Kinder wird ab 2007 die Altersgrenze vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Die Neuregelung wirkt sich erstmals auf Geburtsjahrgänge ab 1983 aus. Ausführlichere Informationen bietet der „Lohnsteuerratgeber 2007“, der im Internet der Oberfinanzdirektion Koblenz (www.fin-rlp.de) unter der Rubrik “Steuern” veröffentlicht ist.
Die Lohnsteuerkarten 2007 sind, mit oder ohne Freibetrag, möglichst bald dem Arbeitgeber vorzulegen.
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterscheidung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt.
Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

