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Wochenblatt VG Montabaur

Frische Brezel und alte Filme

Bei einer guten Tasse Kaffee und frischen Brezeln kam am vergangenen Sonntag so mancher Plausch in der vollbesetzten Westerwaldstube zustande. Eingeladen hatte die Ortsgemeinde alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zumHerbstausklang. Alte Filme aus den vergangenen vier Jahrzehnten über Vereinsfeste, Fassenachtsumzüge und den Bau der Buchfinkenlandhalle riefen so manche Erinnerung zurück. Frische Bre­zel, Kuchen und Getränke schafften eine gute Voraussetzung für einen angenehmen Sonntag-Nachmittag. Unsere Senioren waren sich einig: Eine Veranstaltung, die man unbedingt auch im nächsten Jahr wieder anbieten sollte. Für unsere Ortsgemeinde ist damit klar: Nach zwei gut besuchten Veranstaltungen in diesem und im vorigen Jahr wird's auch im kommenden Jahr wieder denHerbstausklang mit frischen St. Martins­brezeln geben. Allen Helfern ein herzliches Dankeschön.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

EISENBACHGEMEINDEN

Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Donnerstag, 9. November

19.30 Uhr: JSG Neuwied - B-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Bezirksliga Ost in Irlich).

Freitag, 10. November

17.30 Uhr: F-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JK Horressen II (in Nomborn). 19.30 Uhr: A-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - FC Ale­mannia Plaidt (Spiel der Rheinlandliga in Nentershausen).

Samstag, 11. November

13 Uhr: E-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Hundsangen.

13 Uhr: SV Weidenhahn II - E-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde.

14 Uhr: D-7-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Niederelbert II.

14 Uhr: D-11-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Ellingen.

14.30 Uhr: JSG Stahlhofen - C-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Leistungsklasse).

15 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde - SG Hundsangen/Obererbach (Lokalderby der Rheinlandliga in Nentershausen)

Sonntag, 12. November

11 Uhr: TuS Asbach - C-1-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (Spiel der Bezirksliga).

13 unr: b-i-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - JSG Schweich (Sf der Rheinlandliga in Nentershausen).

Mittwoch, 15. November

19 Uhr: B-1-Junioren Eisbachtaier Sportfreunde - TuS holspiel der Rheinlandliga).

Koblenz II (Nach-

i».3u unr: jöü Weitefeld

--- D-,;-junioren tisoachtaler Sportfreun

(Spiel um den Rheinlandpokal in Daaden, Kunstrasen)

W

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel. 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel. 06485/793

VdK-Ortsverband Girod - Großholbach

Veranstaltung

Am Sonntag, 26. November 2006 findet ab 12.00 UhrIm blauen Haus Girod unsere Jahresabschlussfeier statt.

na Mitalieder mit Partner herzlich zum Mittaosssori, Wir laden a® Nachmittag gibt es ein kleines Küchenbeet ' Abschluss am ljch y bei Dieter Feiden (06485-595W, ,

(02602-3137Haö 1 Uhfl. Anmeldeschluss ist Mithw*

Concordia 1900 Girod

NIGv Y 11 2006i tahren wir zum Konzert beim MGih Am Samstag, ii- ff wir uns im Probenraum zum A%

ritl5U^isfAWah rt mi.demBus.

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

ALTE HERREN treffen wir im Auswärtsspiel auf dielte

»" Spielbeginn ist um 16.30 Uh,. einslokal um 1 5.45 Uhr.

Görgeshause

n

Sprechstunde des Ortsbürgeirneisters

dienstags.von 18.C

Änderungen werden durch Aushang am Rathaus I 06485/222.

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarktes Martinsmarkt am 12.11.2006

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss! 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Lande! nung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits -1 sehen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBl.al zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung vonZil digkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.200« 366), wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen mit Zustimmung*! sichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Rechts Verordnungen §1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dfuf?.| Anlass des SpezialmarktesMartinsmarkt am Sonntag, 12,1 2006 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer längeral Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben! ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmitta[| die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhrg werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht best werden.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburt«! Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Art> mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in derVw stelle auszulegen oder auszuhändigen.

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 un d 4 ^ Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschluß geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsve Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. . Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 96b) zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) i geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe^ 56410 Montabaur, 02.11.2006 Ste/n, I- Bel *

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