ä ' An der 8 -l5üd
W
'^nblattW Montabaur-
12a h relc- :;
- a _gesordnung^
|Öf fentl ' ch ® h'ift über die Sitzung der Verbandsversammlung vom ncwvf 2006 (öffentlicher Teil)
09 ' Tfnn und Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung 2005 Be I a Sastungserteilung für das Haushaltsjahr 2005 uifhaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 i\ K,, na und Beschlussfassung über die Festlegung des Zeitpunktes zur Umstellung des Rechnungswesens von der Kamerali- % a U f die Doppik
v ¥i S Sht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des
' Keraartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn
Information über die Endabrechnung des Einbruchschadens „«7 Mitteilungen und Anfragen
n riflBtöffentliche Sitzung
i Niederschrift über die Sitzung der Verbandsversammlung vom 09.05-2006 (nichtöffentlicher Teil)
\L H*sonalangelegenheit
Pf*' Mitteilungen und Anfragen
" Vu derÄfentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eiifeladen.
s s \c 112 ilomborn, 03.11.2006
‘ Johannes Hübinger, Verbandsvorsteher
Martinszug
am Fre'ftag, dem 10.11.2006
Der Martinszug beginnt um 17.00 Uhr mit einem Martinsspiel in der Kir- ahe Einige Kinder werden die Martinsgeschichte darstellen und auf den anschließenden Martinszug einstimmen. Angeführt von St. Martin zu Pfer- führt der Laternenumzug in Begleitung der “Gelbachtaler Musikanten” * irch die Straßen des Ortes zum Martinsfeuer. Hier gibt’s für alle Kinder l in jedem Jahr eine Brezel von der Ortsgemeinde, ir die Organisation und Absicherung zeichnet die Freiwillige Feuerwehr rantwortlich, bei der ich mich herzlich bedanke!
Axel Braun, Ortsbürgermeister
Mte StraßeT, ße, Korngas
äbe Milbirs"
:hter auf Fas
hdemZujfj
alühweinls
reinsring Heilberscheid
effen am Mittwoch, 08.11.2006,19.30 Uhr
ie Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring treffen sich am Mittwoch, 11.^006,19.30 Uhr, in der Gaststätte “Dorfschänke”.
rein der Freunde und Förderer freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.
erausflug
ie bereits seit längerer Zeit angekündigt, findet unser Mitgliederausflug 07.' bis 10.06.2007 (Fronleichnam) nach Oldenburg bei Bremen statt. rUwohnen wir im 4-Sterne-Hotel der gehobenen Mittelklasse mit hwimmbad, dem City Club Hotel Oldenburg. Kurz zum Reiseablauf: .06.*Anreise über Cloppenburg mit Gelegenheit zum Mittagessen und jBtehtigung im Museumsdorf, Weiterfahrt nach Oldenburg, dort am Nach- 'u^n °jÄt a gftadtführung - 08.06. ostfriesische Kreuzfahrt über Jever und Witt- ir L r. u .Kp unc * Dornumersiel zu einer ostfriesischen Kreuzfahrt zur Insel Lan- ■00-! 09.06. Fehnland, Mayer-Werft, Papenburg, leute besichtigen wir die Mayer-Werft in Papenburg, wo Schiffe der yprlätive gebaut werden. Nach Hinfahrt durch das Fehnland über Bad ischenhahn, abends überrascht uns nach einem kalt-warmen Buffet ie“Moorfru” -10.06. Heimreise über Münster mit Aufenthalt zur freien erfügung. Der Preis incl. den nachfolgend aufgeführten Leistungen e tra gt^Q’OQ Euro/Pers. im Doppelzimmer, 3 Übernachtungen, Früh- f/lflllffi^^^Abendccsen, 1 Dinerbuffet, “Moorfru”, Eintritt und Führung IfflPivwjseujjnsdorf, Stadtführung, Kreuzfahrt, Ausflug Fehnland, Eintritt und JjUnrung Mayer-Werft, Reiserücktrittskostenversicherung.
»ereinsmitglieder erhalten einen Zuschuss. Da dem Busunternehmen jetzt F'®.P® na ^ e Teilnehmerzahl mitgeteilt werden müsste, bitten wir um ver- ina |c h e Anmeldung bis zum 10.12.2006 mit einer Anzahlung pro Per- von 100,00 Euro beim Vorsitzenden Manfred Weimer.
Atelkerren Heilberscheid
jachstes Auswärtsspiel
Conuf h ?t S £ uswärtss P iel findet am Samstag, 04.11.2006, bereits um yyjunr statt. Treffpunkt ist um 15.15 Uhr am Sportplatz in Nomborn.
' Zug re inem Erlebt ie den Fad
her, OMfi
len 06.01.21 'dYoulhCi )rinteiraü4 i aus derga: «erden, zus
,us England, en
er«, ,
102/18322(1
Nentershausen
®enaa 8 h smn nt,e des 0r *sbürgermeisters
> BürgerhanPp. 17-00 Uhr bis 19 ‘ 00 U
es KWWjTel ■ ’ b PPenröder Straße 18 (Eingang Waldstraße)
n .06485/2:
i\ der 6 elir E-Mail’"' .06485/1833I
_ ..
Nr. 44/2006
Öffentliche Bekanntmachung
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum56410 Montabaur, 25.10.2006 (DLR) - Westerwald-Osteifel - Bahnhofstraße 32
Telefon: (02602) 9228-0 Telefax: (02602) 9228-555 Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158
Az.: 81027-HA 6.2
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757)
- Feststellung der UVP-Pflicht -
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG In der Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K158 ist der Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes vorgesehen.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel - Abteilung Landentwicklung - in 56410 Montabaur, Tiergartenstraße 19 zugänglich.
Montabaur, den 25.10.2006 Im Auftrag:
Theodor Burkard
Ortsübliche Bekanntmachung
über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters
In der Gemarkung Nentershausen wurde das Liegenschaftskataster von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis SX 5221,5491,5702/2006 aktualisiert.
Den Grundstückseigentümern entsteheh hierfür keine Kosten.
Anlass:
Die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. Dabei verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flurstücke Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrswegeflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durchschnitten werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dargestellt sind.
Für diese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. ohne örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unterteilung zu erreichen.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschäftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 06.11.2006 bis 04.12.2006 beim Vermessungs- und Katasteramt ausgelegt und kann während der Dienststunden
Montag - Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag.von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBI. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbeiehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ihr Vermessungs- u. Katasteramt Westerburg i.A.
Rolf Volland
Fachbereichsleiter 1 / Obervermessungsrat
Erläuterungen zum Veränderungsnachweis „Flurstückszerlegung von Amts wegen“
Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer, die Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. die amtlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computergerechte Verwaltung, Fortführung und Kartenbereitstellung zu

