Wochenblatt VG Montabaur
30
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Görgeshausen
Aufgrund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVBI. Seite 303) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 19.09.2006 werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nummer 3 Buchstabe a LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung Verlaufend von - bis
“Brunnenstraße”, Flur 2, Flurstück verlaufend
von der “Diezer Straße”
2297/2 sowie Flur 17, Flurstück 2588 (Landesstraße 318)
bis zur Einmün-
- teilweise - düng des gemeindlichen
Wirtschaftsweges (Flur 17, Flurstück 2590)
Verkehrsfläche entlang der Diezer verlaufend von der
“Brunnenstraße”
Straße (Landesstraße 318), Flur 2, (Flur 2, Flurstück 2297/2)
bis zur "Rat-
Flurstück 116/8 hausstraße”
(Flur 2, Flurstück 2302/7)
Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus-Neubau, Kon- rad-Adenauer-Platz 8 , 2. Stock, Zimmer 204, eingesehen werden.
-?>
ause
f dar»
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Montabaur, den 17.10.2006 (S.) Schaaf, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates
der Ortsgemeinde Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Görgeshausen findet am
Dienstag, dem 24. Oktober 2006, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal (1. Stock im Rathaus) statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
Beratung und Beschlussfassung über die 2 Änn« -i-nnc “Neuwiese” '
( j Wochen
ungsplanes imcuwiosc
Auftragsvergabe für den Bau der Unterstellhalle füro ™ a « r Vr Weihnachtsbeleuchtung in der Ortsgemeinde Ü %<j05.11- Zl
Verschiedenes Einwohnerfragestunde Nichtöffentliche Sitzung
1. Bauangelegenheit
2. Bauangelegenheit
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohn«,
lieh eingeladen. " irr !
56412 Görgeshausen, 20.10.2006
Ortsbü,
Rechtsverordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des Spezialmarkte«! “Oktoberfest” am 22.10.2006
Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Laden«* 02.06.2003 (BGBl. 2003 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Jü nung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeite. J sehen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom 26.09.2000 GVB zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur ÄnderunqJ digkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.0620041!
366), wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen mit Zustimmung! sichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Rechtsverordnii(jj
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen®
Anlass des Spezialmarktes „Oktoberfest“ am Sonntag, dem 22 2006 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein §2
( 1 ) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer 1 »
Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselbeii ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmi die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uli! werden.
( 2 ) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschta* muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werdea
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäfigti|
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigtenAt| mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen §4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in stelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und4* be^chei Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschluss geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsveil Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs.l Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965)in zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdenden lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutte gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315)indeij geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe»
56410 Montabaur, 16.10.2006 Schaaf, "
2 .
3.
4.
5.
Bittebea
AH Gr
Derby ir
Am konrn
nefrenz.
Telefon Fax: .!.... E-Mail:- Intefiet: |rivatan; Telefon. Vermiete Vermiete
l.
Reinig
Ampier dieflark fer zur U
1. Heil
Amfeon schjftsh ten Bürg sichpbe
Alte H
Unser n; gegen H
SV Görgeshausen
1. Mannschaft
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am 22.10. gegen die SG Elbert II. Anstoß ist um 14.30 Uhr in Görgeshausen
ALTE HERREN
Unser nächstes Spiel findet am Samstag, 21 . 10 . 2006 , u gegen die Alten Herren aus Willmenroth in Görgeshausen!
Spfec
Dienstac im Bürgi Tel.?.....
Fax:'.
E-Mail..
Öffenl
Atffstell
Großholbach
|e P nste C 8 s StUnde des Ortsbürgermeisters
Tel 02602 / 4 i^ 7 le p dUrC ^ Aushan 9 am Bürgermeisteramtbel ■ 602/4157 ' Fax 02602 / 917721 , Bürgerhaus, Tel "*
von der?® der Ha| testelle
e z ei | L d^ burger Straße L 318 in die SpW*
kann die HaltpQtou^ alar u euerun ^ sma ^ nahme an der Lirnbur ^ Maßnahme wird diew an 9 e /ahren werden. Für die C
VerbandsaempinH Ha testelle in d >e Spielstraße verlegt.
nas 9eme,ndeverwaltung Montabaur
Bebaut Underu Bereict hier: Öl Abs. 2 Der Or 07.04.2 beschlc Der Er Begrün
bei der mer 22 Difnst: Uhr un 14.001 öffentli Anregi Kattun

