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j Wochenblatt VG Montabaur

Nr. 40/2006

Rabattschutz zahlt sich schnell aus

Jetzt neu: Unfall ohne Rückstufung durch LVM- RabattSchutz

Ein Unfall kann teuer werden - auch in der Autoversicherung. Denn nach einem Schaden wird der Fahrer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die Folge: Höhere Beiträge im Folgejahr. Das muss nicht mehr so sein: Die LVM-Autoversicherung bietet jetzt das neue Produkt LVM- RabattSchutz an. Durch diese Zusatzversicherung gilt die Kfz- Police auch nach einem Unfall als schadenfrei - die Schadenfreiheits­klasse und somit der Beitrag ändern sich nicht. Der Rabatt­schutz kann ab sofort beantragt werden, jedoch mit frühestem Beginn ab 1. Januar 2007.

LVM-RabattSchutz kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- und zur Voll­kaskoversicherung abgeschlossen werden. Dann ist jeweils ein Scha­den pro Sparte im Kalenderjahr abgedeckt, ohne dass es zu einer Beitragserhöhung kommt. Weite­rer Vorteil: Anders als viele ande­re Gesellschaften begrenzt der LVM die Anzahl der Schäden nicht auf 3 während der Vertragslauf­zeit. Der LVM-RabattSchutz garantiert also jedes Jahr neue Sicherheit. Und das zu einem gün­stigen Preis: Durch den LVM- RabattSchutz erhöht sich der Jah­resbeitrag nur um 15 Prozent. Dass sich dieser Mehrbeitrag lohnt, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer mit der Schadenfreiheitsklasse SF 16 und einem Beitragssatz von 35 Prozent

hat einen Haftpflichtschaden. Danach wird er in die Schaden­freiheitsklasse SF 6 zurückgestuft, sein Beitragssatz liegt dann bei 55 Prozent. Nun würde es rund 10 Jahre lang dauern, bis der Autofa­hrer seinen ursprünglichen Beitrag wieder erreicht.

Voraussetzung für den Abschluss des Rabattschutzes: Der Pkw-Ver- trag muss in der Kfz-Haftpflicht und in Vollkasko mindestens in der Schadensfreiheitsklasse SF 4 sein und darf nicht mehr als einen Schaden pro Sparte in den letzten zwei Jahren gehabt haben. Übrigens: Der LVM wird seine Beiträge zur Kraftfahrtversiche­rung zum 1. Januar 2007 nicht erhöhen. Ohnehin zeichnet sich der aktuelle LVM-Tarif durch gün­stige Beiträge und umfangreiche

Leistungsverbesserungen in der Kaskoversicherung aus.

Kommt es beipielsweise zu einem Schadensfall aufgrund von grober Fahrlässigkeit durch den Fahrer, zahlt der LVM den Entschädi­gungsbeitrag trotzdem. Dies gilt nicht, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder das Fahrzeug entwendet wurde. Übrigens sind Pkw in den ersten 12 - statt bisher nur 6 - Monaten nach Erstzulas­sung bei Verlust und Totalschaden zum Neupreis versichert. Und soll­te es tatsächlich zum Schadenfall kommen: Der LVM verzichtet bei der Erstattung von Reparatur- und Lackierungskosten bei Pkw auf den branchenüblichen Abzug "neu für alt" - ganz gleich wie alt Ihr Auto ist!

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Autounfall ohne Rückstufung!

LVM-RabattSchufzverhindert die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts bei Pkw nach einem Schaden.

Der Kfz-Vertrag gilt somit nach einem Unfall als schadenfrei. Sie zahlen keine höheren Beiträge im Folgejahr!

Übrigens: der LVM wird seine Beiträge zur Kraftfahrt­versicherung zum 1. Januar 2007 nicht erhöhen!

Fragen Sie uns jetzt nach Ihrem individuellen Tarif!

Ihre LVM-Servicebüros beraten Sie gern, nicht nur zur Autoversicherung:

Manuela Engel

Obersayn 37 56459 Rothenbach Telefon (02666) 4 38 und:

Bahnhofstr. 59 56418 Montabaur Telefon (02602) 29 76 info@engel.lvm.de

Arne Nilges

Hauptstr. 88 56477 Rennerod Telefon (02664) 99 30 40 und:

Dehlinger Weg 2 57642 Alpenrod Telefon (02662) 16 61 info@nilges.lvm.de

Uwe Schmidt

Triftstr. 1b

56470 Bad Marienberg

Telefon (02661) 6 10 36 und:

Neumarkt 4 56457 Westerburg Telefon (02663) 42 70 info@u-schmidt.lvm.de

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