j Wochenblatt VG Montabaur
Nr. 40/2006
Rabattschutz zahlt sich schnell aus
Jetzt neu: Unfall ohne Rückstufung durch LVM- RabattSchutz
Ein Unfall kann teuer werden - auch in der Autoversicherung. Denn nach einem Schaden wird der Fahrer in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die Folge: Höhere Beiträge im Folgejahr. Das muss nicht mehr so sein: Die LVM-Autoversicherung bietet jetzt das neue Produkt LVM- RabattSchutz an. Durch diese Zusatzversicherung gilt die Kfz- Police auch nach einem Unfall als schadenfrei - die Schadenfreiheitsklasse und somit der Beitrag ändern sich nicht. Der Rabattschutz kann ab sofort beantragt werden, jedoch mit frühestem Beginn ab 1. Januar 2007.
LVM-RabattSchutz kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- und zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Dann ist jeweils ein Schaden pro Sparte im Kalenderjahr abgedeckt, ohne dass es zu einer Beitragserhöhung kommt. Weiterer Vorteil: Anders als viele andere Gesellschaften begrenzt der LVM die Anzahl der Schäden nicht auf 3 während der Vertragslaufzeit. Der LVM-RabattSchutz garantiert also jedes Jahr neue Sicherheit. Und das zu einem günstigen Preis: Durch den LVM- RabattSchutz erhöht sich der Jahresbeitrag nur um 15 Prozent. Dass sich dieser Mehrbeitrag lohnt, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Ein Autofahrer mit der Schadenfreiheitsklasse SF 16 und einem Beitragssatz von 35 Prozent
hat einen Haftpflichtschaden. Danach wird er in die Schadenfreiheitsklasse SF 6 zurückgestuft, sein Beitragssatz liegt dann bei 55 Prozent. Nun würde es rund 10 Jahre lang dauern, bis der Autofahrer seinen ursprünglichen Beitrag wieder erreicht.
Voraussetzung für den Abschluss des Rabattschutzes: Der Pkw-Ver- trag muss in der Kfz-Haftpflicht und in Vollkasko mindestens in der Schadensfreiheitsklasse SF 4 sein und darf nicht mehr als einen Schaden pro Sparte in den letzten zwei Jahren gehabt haben. Übrigens: Der LVM wird seine Beiträge zur Kraftfahrtversicherung zum 1. Januar 2007 nicht erhöhen. Ohnehin zeichnet sich der aktuelle LVM-Tarif durch günstige Beiträge und umfangreiche
Leistungsverbesserungen in der Kaskoversicherung aus.
Kommt es beipielsweise zu einem Schadensfall aufgrund von grober Fahrlässigkeit durch den Fahrer, zahlt der LVM den Entschädigungsbeitrag trotzdem. Dies gilt nicht, wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder das Fahrzeug entwendet wurde. Übrigens sind Pkw in den ersten 12 - statt bisher nur 6 - Monaten nach Erstzulassung bei Verlust und Totalschaden zum Neupreis versichert. Und sollte es tatsächlich zum Schadenfall kommen: Der LVM verzichtet bei der Erstattung von Reparatur- und Lackierungskosten bei Pkw auf den branchenüblichen Abzug "neu für alt" - ganz gleich wie alt Ihr Auto ist!
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Autounfall ohne Rückstufung!
LVM-RabattSchufzverhindert die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts bei Pkw nach einem Schaden.
Der Kfz-Vertrag gilt somit nach einem Unfall als schadenfrei. Sie zahlen keine höheren Beiträge im Folgejahr!
Übrigens: der LVM wird seine Beiträge zur Kraftfahrtversicherung zum 1. Januar 2007 nicht erhöhen!
Fragen Sie uns jetzt nach Ihrem individuellen Tarif!
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