Wochenblatt VG Montabaur
Nr.
40/2006
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Vorweihnachtsaktion "Westerwälder wichtein
Wekiss und Landrat regen zu Zeitgeschenken an - Auslosung im November WESTERWALDKREIS. Den Startschuss für die erste Wichtelaktion der Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (Wekiss) und des Westerwaldkreises gaben jetzt die Leiterin der Wekiss, Vera Apel-)ösch und Landrat Peter Paul Weinert. Unter dem Motto "Westerwälder wichtein" rufen der Kreis und Wekiss dazu auf, sich an der vorweihnachtlichen Aktion zu beteiligen.
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Vera Apel-Jösch und Landrat Peter Paul Weinert Kreishaus die Wichtel-Aktion vor.
Dazu melden sich Interessierte bis Mittwoch, 15. November, bei der Wekiss an und beschreiben kurz ihr Geschenk, das keinen materiellen Wert haben soll. „Zeit schenken" heißt hierbei die Devise. Zeit für einen anderen - heute ein knappes Gut und etwas ganz besonderes.
"Zeit ist wertvoll und wird fast nie verschenkt. Eher gibt man zum Beispiel Kindern Geld, wogegen echte Zuwendung wichtiger wäre ", meint der Landrat. In der geschenkten Zeit können Einblicke in andere Berufsfelder, gemeinsames Plätzchenbacken oder Ausflüge auf dem Programm stehen. Was Mitmacher schon konkret anbieten, kann im Internet unter www.westerwaelder-wich- teln.de nachgelese werden.
Die Ideen reichen von einer Einführung in das Schaben von schwäbischen Spätzle über Handarbeiten bis zu einer Wanderung mit Picknick.
Opernstar Johannes Kalpers bietet zum Beispiel eine Bootsfahrt mit seiner Yacht auf der Mosel an.
Und Landrat Peter Paul Weinert lädt zu einem gemeinsamen Frühstück mit Wäller Spezialitäten ein. Wer mit wem, wo und wann die Zeit verbringt, entscheidet das Los am Donnerstag, 30. November.
Das bestimmt, mit welcher bis dahin vielleicht noch unbekannten Person das Zeitgeschenk, das nicht unbedingt vor Weihnachten eingelöst zu werden muss, getauscht wird.
Informationen zur Anmeldung auf www.westerwaelder-wichteln.de stellten im oder unter der Telefonnummer 02663/2540.
Mit Beginn des Vogelzugs wächst Vogelpest-Gefahr
WESTERWALDKREIS. Mit dem Beginn des Vogelzuges Richtung Süden wächst auch wieder die Gefahr der Vogelgrippe-Einschleppung.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es nach wie vor Beschränkungen für den Freilauf des Hausgeflügels gibt.
So gilt die Westerwälder Seenplatte als Wildvogel-Sammelgebiet. In einem 200 Meter-Gürtel um die Seeufer darf daher kein Geflügel im Auslauf gehalten werden.
Wassergeflügel, also Enten und Gänse, dürfen generell nur dann Freilauf erhalten, wenn sie regelmäßig untersucht oder gemeinsam mit Landgeflügel, z.B. Hühner,
Puten, Wachteln, gehalten werden. Der Sinn dieser Vorschrift: Bei Wassergeflügel verläuft die Vogelgrippe (Geflügelpest) meist weniger auffällig und könnte übersehen werden, währfend z.B. Hühner
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Gänse und Enten müssen entweder auf den Geflü- gelpest-Erreger untersucht oder gemeinsam mit Hühnern als Indikatortieren gehalten werden.
schwer erkranken und meist in kurzer Zeit veren- Schreiben erhalten haben, in dem die Bedinaun den. Deshalb sind Hühner so genannte Indikat- gen für den Freilauf erläutert sind Dieses Schmi' ortiere. Dr. Helmut Stadtfeld, Veterinärdezernent ben habe nach wie vor Gültigkeit An eine «nT der Kreisverwaltung, erinnert daran, dass sämtli- relle Stallpflicht sei derzeit noch nicht Gedacht «« che 1.145 registrierten Geflügelhalter im Mai ein Dr. Stadtfeld. 9 dacht, so
Blauzungenkrankheit:
VG Hachenburg zum Gefährdungsgebiet
erklärt
WESTERWALDKREIS. Die Blauzungenkrankheit ist weiter auf dem Vormarsch. Nachdem die Tierseuche bei einer Kuh im nordrhein-westfä- lischen Morsbach, unweit der Grenze zuni Kreis Altenkirchen, aufgetreten ist, wurde die gesamte Verbandsgemeinde Hachenburg zum Gefährdungsgebiet erklärt.
Halter von empfänglichen Tieren, also Rinder Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuern in Gehegen müssen Folgendes beachten: jedes Verbringen der Tiere innerhalb des Gefährdungs- gebietes bedarf einer Genehmigung durch die Kreisverwaltung.
Da der Erreger der Seuche, ein Virus, durch Stechmücken übertragen wird, sollen die Wiederkäuer nachts im Stall gehalten werden. Die Bestände im Gefährdungsgebiet werden in den nächsten Tagen und Wochen tierärztlich untersucht.
Der übrige Westerwald kreis ist nach wie vor ein so genanntes Restriktionsgebiet mit der Folge, dass empfängliche Tiere nach außerhalb, also in restriktionsfreie Gebiete, ebenfalls nur mit Genehmigung des Kreisveterinäramtes verbracht werden dürfen.
Innerhalb des Restriktionsgebietes, einer 150- Kilometerzone, sind Verbringungen ohne Einschränkungen möglich.
Die Blauzungenkrankheit ist eigentlich eine Seuche der wärmeren Klimazonen, die in diesem Jahr erstmals in Deutschland auftritt. Befallene Tiere zeigen Fieber, Schwellungen und Blaufärbungen der Kopfschleimhäute, mitunter auch Veränderungen an den Zitzen und oberhalb der Klauen.
Die Virusseuche ist nicht auf den Menschen übertragbar, Milch und Fleisch können unbedenklich verzehrt werden.
Weitere Infos bei der Kreisverwaltung unter Telefon 02602/124-282 und -586.
Brotbacken
wie zu Omas Zeiten
Eine Ferienaktion des Kreisjugendamtes - Mahlen, kneten, backen WESTERWALDKREIS. Wie entsteht eigentlich Brot? Wer weiß, wie man früher Brot gebacken hat? Diesen Fragen geht eine Ferienaktion des Kreisjugendamtes Montabaur am Donnerstag, 19. Oktober, in Nomborn nach.
Gemeinsam sollen die Kinder (ab 8 Jahre) viele Möglichkeiten ausprobieren, wie man leckeres Brot auf traditionelle Weise selbst hersteilen und im Backes backen kann.
„Die Kinder lernen die verschiedenen Getreidesorten kennen, mahlen ihr eigenes Mehl, feuern den Backes an, stellen leckere Brotaufstriche her und probieren das fertige Brot. Zum Schluss kann jeder noch ein frisches Backesbrot mit nach Hause nehmen", erläutert Kreisjugendpflegerin Katrin Grönke die Ferienaktion, die in Zusammenarbeit mit der Jugendpflege der VG Wallmerod stattfindet.
Kostenbeitrag fünf Euro, die Anreise muss selbst organisiert werden. Anmeldungen und Infos unter Telefon 02602/124317. KW 40
verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle der
Peter-Altmeier-Platz y ■ 56010 Montabaur - Tel.: 02602 /i 2 a-a 00
Kreisverwaltung Westerwald
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