Einzelbild herunterladen

'.Mrhftnbla tt VG Montabaur _[

rackenbacher Waldstraße hat am 2. Oktober ein neues Unter- ln def n seine Geschäfte aufgenommen. Das neue Unternehmen - so Kliman er He j nz Huth - gründet durch sein wohl durchdachtes Kon- Pirmemn dje 20 _. ähr j ge Berufserfahrung des Inhabers auf solider Basis.

Z6P Huth setzt auf kompetente IT-Beratung und den notwendigen Servi- Hef c;pine DeviseAlles aus einer Hand gilt sowohl für private Haushalte C f' niirh für Unternehmen. Beratung, Planung, Verkauf, Installation und civire sind dabei im Bereich Telefonanlagen, Netzwerke, PC, ISDN und noi ein Schwerpunkt. Schulungen vor Ort auf dem Gebiet der Betriebs- Db fpme von Microsoft und Officeanwendungen sind ein weiterer. Äußer­em brandneu- SchulungHilfe zur Selbsthilfe, damit sich der Anwender bei kleineren Problemen auch einmal selbst helfen kann, n rch die Kooperation mit dem Elektrounternehmen B. Meuer e. K. in stahlhofen/WW, das seit Jahren erfolgreich von Frau Barbara Kötter eführt wird, kann Herr Huth seinen Kunden auch eine komplette Elektro- nd Netzverkabelung anbieten. Das treffende Motto des Jungunterneh- ers: Wir zaubern die Lösung aus dem Hut(h).

Gemeindeeigener Schredderplatz

ist am Samstag, 21. Oktober 2006, geöffnet

Ablagerung von Baum- und Astschnitt möglich

Der gemeindeeigene Schredderplatz ist am Samstag, dem 21. Oktober 2006 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Gackenbacher, Kirchährer und Dieser Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an diesem Vormittag auf dem Schredderplatz Baum- und Astschnitt abzula- qern. Es darf nur schredderfähiges Material angeliefert werden; Hecken- und Grasschnitt, Blumenreste und Laub werden nicht angenommen; auch gewerbliche Ablagerungen sind nicht statthaft.

Während der Öffnungszeiten ist ein Beauftragter der Ortsgemeinde anwe­send. Den Anweisungen dieses Beauftragten bitte ich Folge zu leisten. Für jedehaushaltsübliche Anlieferung - ein PKW-Anhänger mit nicht mehr als 2 cbm Schreddermaterial - ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro sofort bei Anlieferung in bar zu entrichten. Wer eine größere Schnitt­maßnahme durchgeführt hat und an einem Tag mehrere Anhänger voll anliefert, muss diese Gebühr pro Anlieferung entrichten.

Der abgelagerte Baum- und Astschnitt wird auf Kosten der Ortsgemein­de geschreddert. Soweit die Ortsgemeinde das Schreddermaterial nicht selbst für die Abdeckung von gemeindlichen Beeten und Grünanlagen benötigt, wird dieses Material kostenlos auch an einheimische Interes­senten abgegeben. Vorhandenes Schreddermaterial kann während der o. g. Öffnungszeiten abgeholt werden.

Der Schredderplatz ist in diesem Jahr noch am Samstag, 18. November 2006, geöffnet

Hans Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags...von 18.00 bis 19.30 Uhr

oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung

Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310

Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227

Privatanschrift: Im Boden 1

E-Mail privat: uli @ kleinkunst-mons-tabor.de

Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: ge rneinde-horharh @ gmx.de

Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststell ungsverfahren für den Ausbau aer Landesstraße Nr. 326 (L 326) zwischen Horbach und Daubach

Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Diez hat für das o. a. Bauvorha­ben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensati- onsmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Horbach, uaubach und Ruppenrod beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläu- rungen) liegt in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. November 2006 bei der erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 224 während der entstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Ausle­gungsfrist, das ist bis zum 29. November 2006 beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20 [n 56068 Koblenz, Zi.-Nr. 303 (Anhörungsbehörde) oder bei der Ver- £ßU dS9emeindeverwaltun 9 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend

Nr. 40/2006

gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen, die nicht auf beson­deren privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4, Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter­schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlau­tender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberück­sichtigt bleiben.

2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erör­tert werden, der ggfls. noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Ter­min gesondert benachrichtigt.

Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevoll­mächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Ein­wendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbe- steflung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfest­stellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädi­gungsverfahren behandelt.

5. Uber die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsver­fahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustel­lung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Ein­wender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschrän­kungen nach § 22 Landesstraßengesetz und die Veränderungs­sperre nach § 7 Landesstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufs­recht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 7 Absatz 6 Lan­desstraßengesetz).

Edmund Schaaf, Bürgermeister

Hinweis:

In dieser Ausgabe ist unterÖffentliche Bekanntmachungen eine öffent­liche Bekanntmachung über die Offenlage der Planfeststellungsunterla­gen für den Ausbau der L 326 Horbach - Daubach abgedruckt - bitte beachten.

Jugendraum

Alle zur Vollversammlung am 20.10. willkommen

Der Zustand unseres Jugendtreffs hat sich für alle nachvollziehbar gebes­sert. Auch die in der letzten Vollversammlung festgelegten Regeln wer­den weitgehend beachtet. Trotzdem kann die Nutzung des Jugendrau­mes durch die 13- bis 16-jährigen Jugendlichen sicher noch verbessert werden. Darüber wollen wir in der nächsten Vollversammlung am Frei­tag, 20. Oktober, um 19.00 Uhr, im Jugendraum reden. Dazu lade ich - auch im Namen der Ortsbeigeordneten Georg Sanner und Marita Hermen - alle herzlich ein, die auch künftig den Jugendraum nutzen wollen. Fol­gende Themen sollen besprochen werden:

Einhaltung der bisherigen Regeln

Sauberkeit des Raumes und des Außengeländes (mit Einführung in

die Benutzung eines Besens und eines Schrubbers)

Probemöglichkeit für jugendliche Musiker

Zusammenarbeit mit der VG-Jugendpflege

Rauchfrei in und außerhalb des Jugendraumes

Inventar und geplante Anschaffungen

Beteiligung am Horbacher Adventstreff am 2.12.

Tag der offenen Tür im Jugendraum 2007 Festlegung künftiger Nutzungsregeln.

Wäre schön, wenn alle teilnehmen und sich in die Diskussion einbringen würden.

Uli Schmidt, Ortsbürgermeister

Schredderplatz

Ast- und Baumschnitt am 7.10. willkommen

Am Samstag, 7.10. kann wie an jedem ersten Samstag im Monat bis November wieder Ast- und Baumschnitt zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im eingezäunten Bereich der Koppel zum schreddern eingelagert werden. Dieses Angebot gilt nur für Horbacher Einwohner und für nichtgewerbli­che Zwecke. Es darf auch wirklich nur dickerer Ast- und Baumschnitt als schredderfähiges Material abgegeben werden. Schredderfähig sind Äste die mindestens fingerdick sind. Alles was dünner ist, kann leider nicht angenommen werden.Kleinzeug wie Hecken- oder Rasenschnitt, Blu­menreste, Laub und ähnliches können dort nicht entsorgt werden, son­dern gehören in die braune Mülltonne oder auf den Komposthaufen. Es dürfen auch nur begrenzte Mengen bis ca. 2 cbm abgelagert werden. Das