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rackenbacher Waldstraße hat am 2. Oktober ein neues Unter- ln def n seine Geschäfte aufgenommen. Das neue Unternehmen - so Kliman er He j nz Huth - gründet durch sein wohl durchdachtes Kon- Pirmemn dje 20 _. ähr j ge Berufserfahrung des Inhabers auf solider Basis.
Z6P Huth setzt auf kompetente IT-Beratung und den notwendigen Servi- Hef c;pine Devise „Alles aus einer Hand“ gilt sowohl für private Haushalte C f' niirh für Unternehmen. Beratung, Planung, Verkauf, Installation und civire sind dabei im Bereich Telefonanlagen, Netzwerke, PC, ISDN und noi ein Schwerpunkt. Schulungen vor Ort auf dem Gebiet der Betriebs- Db fpme von Microsoft und Officeanwendungen sind ein weiterer. Äußerem brandneu- Schulung „Hilfe zur Selbsthilfe“, damit sich der Anwender bei kleineren Problemen auch einmal selbst helfen kann, n rch die Kooperation mit dem Elektrounternehmen B. Meuer e. K. in stahlhofen/WW, das seit Jahren erfolgreich von Frau Barbara Kötter eführt wird, kann Herr Huth seinen Kunden auch eine komplette Elektro- nd Netzverkabelung anbieten. Das treffende Motto des Jungunterneh- “ ers: Wir zaubern die Lösung aus dem Hut(h).
Gemeindeeigener Schredderplatz
ist am Samstag, 21. Oktober 2006, geöffnet
Ablagerung von Baum- und Astschnitt möglich
Der gemeindeeigene Schredderplatz ist am Samstag, dem 21. Oktober 2006 in der Zeit von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Gackenbacher, Kirchährer und Dieser Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, an diesem Vormittag auf dem Schredderplatz Baum- und Astschnitt abzula- qern. Es darf nur schredderfähiges Material angeliefert werden; Hecken- und Grasschnitt, Blumenreste und Laub werden nicht angenommen; auch gewerbliche Ablagerungen sind nicht statthaft.
Während der Öffnungszeiten ist ein Beauftragter der Ortsgemeinde anwesend. Den Anweisungen dieses Beauftragten bitte ich Folge zu leisten. Für jede „haushaltsübliche Anlieferung” - ein PKW-Anhänger mit nicht mehr als 2 cbm Schreddermaterial - ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro sofort bei Anlieferung in bar zu entrichten. Wer eine größere Schnittmaßnahme durchgeführt hat und an einem Tag mehrere Anhänger voll anliefert, muss diese Gebühr pro Anlieferung entrichten.
Der abgelagerte Baum- und Astschnitt wird auf Kosten der Ortsgemeinde geschreddert. Soweit die Ortsgemeinde das Schreddermaterial nicht selbst für die Abdeckung von gemeindlichen Beeten und Grünanlagen benötigt, wird dieses Material kostenlos auch an einheimische Interessenten abgegeben. Vorhandenes Schreddermaterial kann während der o. g. Öffnungszeiten abgeholt werden.
Der Schredderplatz ist in diesem Jahr noch am Samstag, 18. November 2006, geöffnet
Hans Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags...von 18.00 bis 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat: uli @ kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: ge rneinde-horharh @ gmx.de
Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.de Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststell ungsverfahren für den Ausbau aer Landesstraße Nr. 326 (L 326) zwischen Horbach und Daubach
Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Diez hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensati- onsmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Horbach, uaubach und Ruppenrod beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläu- rungen) liegt in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. November 2006 bei der erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 224 während der entstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 29. November 2006 beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20 [n 56068 Koblenz, Zi.-Nr. 303 (Anhörungsbehörde) oder bei der Ver- £ßU dS9emeindeverwaltun 9 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend
Nr. 40/2006
gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4, Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können in einem Termin erörtert werden, der ggfls. noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbe- steflung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
5. Uber die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 22 Landesstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 7 Landesstraßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 7 Absatz 6 Landesstraßengesetz).
Edmund Schaaf, Bürgermeister
Hinweis:
In dieser Ausgabe ist unter “Öffentliche Bekanntmachungen” eine öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen für den Ausbau der L 326 Horbach - Daubach abgedruckt - bitte beachten.
Jugendraum
Alle zur Vollversammlung am 20.10. willkommen
Der Zustand unseres Jugendtreffs hat sich für alle nachvollziehbar gebessert. Auch die in der letzten Vollversammlung festgelegten Regeln werden weitgehend beachtet. Trotzdem kann die Nutzung des Jugendraumes durch die 13- bis 16-jährigen Jugendlichen sicher noch verbessert werden. Darüber wollen wir in der nächsten Vollversammlung am Freitag, 20. Oktober, um 19.00 Uhr, im Jugendraum reden. Dazu lade ich - auch im Namen der Ortsbeigeordneten Georg Sanner und Marita Hermen - alle herzlich ein, die auch künftig den Jugendraum nutzen wollen. Folgende Themen sollen besprochen werden:
Einhaltung der bisherigen Regeln
Sauberkeit des Raumes und des Außengeländes (mit Einführung in
die Benutzung eines Besens und eines Schrubbers)
Probemöglichkeit für jugendliche Musiker
Zusammenarbeit mit der VG-Jugendpflege
Rauchfrei in und außerhalb des Jugendraumes
Inventar und geplante Anschaffungen
Beteiligung am Horbacher Adventstreff am 2.12.
Tag der offenen Tür im Jugendraum 2007 Festlegung künftiger Nutzungsregeln.
Wäre schön, wenn alle teilnehmen und sich in die Diskussion einbringen würden.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
Schredderplatz
Ast- und Baumschnitt am 7.10. willkommen
Am Samstag, 7.10. kann wie an jedem ersten Samstag im Monat bis November wieder Ast- und Baumschnitt zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im eingezäunten Bereich der Koppel zum schreddern eingelagert werden. Dieses Angebot gilt nur für Horbacher Einwohner und für nichtgewerbliche Zwecke. Es darf auch wirklich nur dickerer Ast- und Baumschnitt als schredderfähiges Material abgegeben werden. Schredderfähig sind Äste die mindestens fingerdick sind. Alles was dünner ist, kann leider nicht angenommen werden. „Kleinzeug“ wie Hecken- oder Rasenschnitt, Blumenreste, Laub und ähnliches können dort nicht entsorgt werden, sondern gehören in die braune Mülltonne oder auf den Komposthaufen. Es dürfen auch nur begrenzte Mengen bis ca. 2 cbm abgelagert werden. Das

