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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 40/2006

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Rheinland-Pfalz möglich sind und die der selbstbestimmten' Jr®b®" s führung dienen sollen, vorstellen und Versorgungsstrukture

Der Eintritt ist frei. Informationen bei der Katharina Kasper-Stiftung e.. 02602/949480

Diakonisches Werk im Westerwaldkreis

Frühstückstreff für Menschen in seelischen Krisen oder mit psychischer Erkrankung

Sonntag, 8. Oktober 2006 von 10.00 -12.00 Uhr in der Kontakt- und Infor­mationsstelle für psychisch Kranke, Adolfstraße 67, Westerburg, Kos beitrag 2,50. Um telefonische Anmeldung wird gebeten.

Dipl.-Pädagogin Carmen Runkel, Telefon: (02663)919663,

E-Mail: c.runkel@diakonie-westerwald.de

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Montabaur

Bahnhofstraße 32

Telefon: 02602/9228-0

Telefax: 02602/9228-35

Öffentliche Bekanntmachung

Rheinland-Pfalz 56410 Montabaur, 21.09.2006

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westerwald-Osteifel Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes

Flurbereinigungsverfahren Holler Aktenzeichen: 81845-HA10.3.

Ausführungsanordnung

§ 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 31.10.2006 wird die Ausführung des durch Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes angeordnet.

2. Die nach den §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Ein­schränkungen des Eigentums sind aufgehoben.

II. Hinweise

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes hat folgende rechtliche Wir­kungen:

1. Die Abfindung jedes Beteiligten tritt in rechtlicher Beziehung an die Stel­le seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan an­geführten neuen Teilnehmer werden Eigentümer der für sie ausgewiese­nen Grundstücke.

2. Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen; neue im Flurbereinigungsplan begrün­dete Rechte und Pflichten entstehen.

Die öffentlichen und privatrechtlichen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grund­stücke über.

3. Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechts­verhältnisse wird wirksam.

4. Mit dieser Ausführungsanordnung enden die rechtlichen Wirkungen der Vorläufigen Besitzeinweisung vom 20.11.2003 (§ 66 FlurbG).

5. Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pacht­zinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim DLR Wester­wald-Osteifel, Montabaur, zu stellen.

III. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassunq vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Geset­zes vom 22.08.2005 (BGBl. I S. 2482), wird angeordnet mit der Folge dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben. Begründung:

1. Sachverhalt:

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten gemäß § 59 Abs 1 FlurbG bekannt gegeben.

Den gegen den Flurbereinigungsplan erhobenen Widersprüchen wurde durch den Nachtrag I abgeholfen.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar.

2. Gründe

2.1 Formelle Gründe

Diese Anordnung wird vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum DLR Westerwald-Osteifel, Montabaur, als zuständige Flurbereiniqunasbehör- de erlassen (§ 3 Abs. 1 FlurbG). a y

Rechtsgrundlage ist der § 61 des Flurbereinigungsgesetz in der Fassuno der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546); zuletzt Geändert durch Art. 2 Abs. 23 G v. 12.08.2005 (BGBl I 2354). 9 6rt

Die formellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zur Ausführunosanord- nung liegen vor. a u,u

2.2 Materielle Gründe

Mit dieser Anordnung und dem genannten Stichtag entstehen die Ansprüche auf Ausbau der geplanten Anlagen, Geldzahlungen, Erstat tunqen und Pachtregelungen, vor allem aber gehen alle Rechte über Rechtsgeschäftliche Verfügungen werden ab dem genannten Zeitpunkt über die neuen Grundstücke getroffen.

Die materiellen Voraussetzungen des § 61 FlurbG zur Ausführungsan­ordnung liegen vor.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im überwiegenden Inter­esse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte zur Folge, dass der Grundstücksverkehr erheblich erschwert würde. In diesem Falle müssten die Teilnehmer bei der Ver­äußerung oder Belastung nach wie vor über die rechtlich noch existenten alten Grundstücke verfügen.

Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da der Allgemeinheit im Hinblick auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und wegen der in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel daran gelegen ist, die Ziele des Verfahrens möglichst bald herbeizuführen.

Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR)

Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur

oder wahlweise bei der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,

- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.

Montabaur, 21.09.2006 Im Auftrag: Michael Kretz

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Stadtmarketing Montabaur e.V.

Die Mitglieder von Stadtmarketing Montabaur tref­fen sich am Dienstag, 10.10.2006 um 19.30 Uhr in der Stadthalle, Haus Mons Tabor, im Prinzen­stübchen.

Auch Nichtmitglieder, die die Arbeit und Projekte von Stadtmarketing kennen lernen wollen, sind herzlich willkommen. Infos: Stadt Montabaur, M. Decker, Tel. 02602/126-272. Mo-Fr8-12 Uhr oder J. Harle, Tel. 02602/947759

Arbeiterwohlfahrt Montabaur e.V.

Fahrt nach Königswinter

Am Mittwoch, 11. Oktober 2006, findet eine Halbtagesfahrt des Ortsver­eins Montabaur der Arbeiterwohlfahrt statt. Die Fahrt geht nach Königs­winter auf den Petersberg zum Gästehaus der Bundesrepublik Deutsch­land. Dieses Haus wird vom Steigenberger Grandhotel Petersberg gelei­tet. Bei der Führung durch das Gästehaus sehen wir, wie Staatsgäste der Bundesrepublik Deutschland während ihres Besuches wohnen und leben. Nach dem Kaffee und der Führung fahren wir nach Königswinter. Für Fahrt und Führung beträgt der Kostenbeitrag 10,00 Euro.

Anmeldungen nimmt Lothar Elsner, Tel. 02602/16112 bis zum 9. Oktober 2006 entgegen. Abfahrtszeiten: Montabaur, Alleestraße (Arbeitsamt) 13.00 Uhr; Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz (Hisgen) 13.05 Uhr; Siers­hahn, Konrad-Adenauer-Platz 13.15 Uhr.

Schusterjungen Volkssportclub

Am kommenden Wochenende 07./08.10.2006 beteiligen sich dieSchu­sterjungen an folgender Volkswanderung:

In Wallau/Lahn und Dachsenhausen mit Wanderstrecken von 5-20 km. Weitere Informationen unter Tel. 02602/2522 und www.dw-wandern.de/montabaur

Eigendorf

Öffentliche Bekanntmachung

Nächste Sitzung des Ortsbeirates Eigendorf

Die nächste Sitzung des Ortsbeirates Eigendorf findet am Montag, dem 9, Oktober 2006. um 18.00 Uhr im Schankraum der Dorfgemeinschaftshalle in Eigendorf statt. Tagesordnung I. Nichtöffentliche Sitzung 1 Friedhofsangelegenheit Erschließungsangelegenheit

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Verschiedenes, Mitteilungen und Anfragen

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