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|att VG Montabaur

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der ist Herr Andreas Och.

I^taihm sowie dem Gesamtvorstand bei der Vereinsführunq eine Hand und den Fußballern viel Erfolg in der Saison 2006/2007 e Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

19-00 Uhr

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20.00 Uhr 20.00 Uhr

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Kath. öffentliche Bücherei

Die kath. öffentliche Bücherei in Nomborn ist für Sie und Euch geöffnet:

donnerstags.von 17.00 bis 18.00 Uhr

Die Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.

M im September 2006

Grillabend, Frauengemeinschaft Probentag, MGV Arion Familienwandertag, FCK Club Wettstreit in Lennestadt, MGV Arion Ausflug, Obst-u.Gartenbauverein ( 25 Jahre Partnerschaft Altusried, Freiwillige Feuerwehr

/ Alternativturnier, Jugendfeuerwehr

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Litteilungen

Ein neuer Kühlschrank ist für die Grillhütte angeschafft worden.

Die Waschtischarmatur in der Grillhütte wurde repariert.

Die Elektroinstallation im Backes hat ihren Abschluss gefunden.

Die Anstricharbeiten an den Fenstern im Gemeindehaus sind beendet, ijdanke mich bei allen, die die oben genannten Arbeiten ausgeführt

ai.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Schluder

den Durchgangsverkehr zur K 162 zu unterbinden, sind im Neubau­ern Schludert größere Steine aufgestellt worden. Diese Steine sind iVamfarben besprüht, um rechtzeitig erkannt zu werden. Ich bitte alle äiirsteilnehmer um Beachtung.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

MVG Arion 1900 Nomborn ist weiterhin in der Erfolgsspur.

Samstag, dem 16. September 2006, hat man am Volksliederwettbe- tdes MGV Cäcilia Langenei in der Klasse M 2 (bis 59 Sänger) teil­men. Sängerzahlmäßig war man in dieser Klasse der kleinste Ver- aber hier bestätigte sich, dass Qualität nicht unbedingt von der Quan- :abhängig ist.

iUGV Arion holte sich in der Sauerlandhalle gegen starke Konkurrenz slsden 1. Platz bei beiden Liedvorträgen im Klassensingen, den 2. äzim Ehrensingen und den 1. Dirigentenpreis, ihen Glückwunsch zu dieser tollen Leistung.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

1 5.30 Uhr; Sonntag,j am Sangs- 3G

teinander

Sutes Miteinander ist nur möglich, wenn man sich an gewisse Spiel- 4hält. Dazu zählt auch, dass man auf Nachbarn Rücksicht nimmt (nicht durch Rasenmähen etc. deren Mittagsruhe stört, chaft' SG 5"^ e ' ner Anfrage möchte ich Sie bitten, sich an die Ruhezeiten zu

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

JSG Diez- I die Fans

i|

9.30 Uhr

ELBERTGEMEINDEN

KOrtsverein Daubach e.V.

buchen Verstärkung

-"'seren Aktiven Dienst suchen wir Nachwuchs und Verstärkung. Allen gierten ab Jahrgang 1991 (und älter) bieten wir im Rahmen einer -amtlichen Mitgliedschaft: eine kostenlose, qualifizierte Erste-Hilfe- anschließend die Ausbildung zum Sanitäter, die Teilnahme ^unseren Einsätzen bis hin zum Einblick in die Tätigkeiten des Ret- £ e . n ?! es ' all das selbstverständlich in freundschaftlicher Atmos- f(ii ,® ld ® n Sie sich bis zum 1. Oktober bei Herrn Dr. Dominic Staudt, -iJi" ® 54 85, oder besuchen Sie einfach unverbindlich unsere

1 ,Ur l de: i eden Montag, ab 20.00 über dem Kindergarten Stahlh- -nuber der Kirche. Wir freuen uns auch über ehemalige Aktive, r ^sit zur Mitarbeit finden.

>ert/Welschneudorf/Horbach/Winden 'Pleltermine unserer Jugendmannschaften:

J SG- JSG Nievern (Fr., 18.30 Uhr, Rasenplatz Niederelbert) J SG - JSG Urbach (Sa., 16.30 Uhr, Rasenplatz Oberelbert)

je H. JSG FVEn 9 ers (Sa., 15.15 Uhr, Rasenplatz Welschneudorf)

11 ' JSG Ransbach-Baumbach

lk 6n , Hartplatz Horbach) , ,

nd: JSG - jsg Niedererbach II (Sa., 14 Uhr, Hartplatz Winden)

Nr. 38/2006

D-Il-Jugend: JSG II - Spfr Eisbachtal II (Sa., 14 Uhr, Rasenplatz Niederelbert)

E-I-Jugend: JSG - ESV Siershahn (Mo., 18 Uhr, Rasenplatz Niederelbert) E-Il-Jugend: JSG II - ESV Siershahn II (Sa., 13 Uhr, Hartplatz Horbach) E-Ill-Jugend: TuS Montabaur - JSG III (Mo., 17.30 Uhr)

F-I-Jugend: JSG - JSG Ransbach II (Fr., 17.30 Uhr, Rasenplatz Niederelbert)

F-Il-Jugend: JSG Görgeshausen II - JSG (Fr., Rasenplatz Görgeshausen)

F-Ill-Jugend: JSG III - JSG Ahrbach III (Fr., 17.30 Uhr, Rasenplatz Wel­schneudorf)

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf der Schla der Ortsgemeinde Niederelbert für das Grundstück Flur 24 Nr. 171; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Niederelbert hat in seiner Sitzung am 31.8.2006 die Änderung des Bebauungsplanes für das Flurstück Nr. 171 (Flur 24) als Satzung beschlossen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist es, dass die überbaubare Fläche des Flurstückes Nr. 171 im nordöstlichen Grund­stücksbereich erweitert wird. Die Satzungsunterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Kon- rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr.

1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form- und materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar­legung des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Niederelbert, 13.9.2006 Willi Müller, Ortsbürgermeister

Fundsachen -

Im Festzelt wurden folgende Sachen gefunden: 1. Damenuhr, 2. eine Per­lenkette. Die Fundsachen können während den Sprechstunden des Orts- bürgermeisters abgeholt werden.

Im Hohlweg wurden 2 Alufelgen entwendet. Wer kann Angaben über den Verbleib dieser Felgen machen?

Willi Müller, Ortsbürgermeister