Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

Goldene Hochzeit Karl-Heinz und Käthi Rüster

Am 26. Sep. 2006 feiern die Eheleute Karl-Heinz u. Käthi Rüster ihre Gol­dene Hochzeit in Horressen. Karl-Heinz Rüster geboren am 01 .Juli 1927 in Dernbach, wo er auch seine Kinderheit und Jugendzeit verbrachte. Nach der Schulentlassung 1941 und Ableistung der Landdienstzeit wurde er zum 1.April 1942 als Jungpostbote beim Postamt Montabaur eingestellt. Noch vor der Ausbildungszeit wurde er am 30.März 1944 zum RAD ein­gezogen und im Krieg bei der Flak eingesetzt. Nach dem Krieg wurde er wieder im Postamt Montabaur eingesetzt, und nach einer Zeit von 50 Dienstjahren am 01.Juni 1992 als Postamtmann in den Ruhestand ver­setzt. Käthi Rössel wurde am 13. Juli 1928 in Montabaur geboren und ver­lebte dort ihre Kindheit und Jugendzeit. Nach der Schulentlassung und ihrer Landjahrzeit im Jahre 1942 war sie in der Landwirtschaft beschäf­tigt. Im Oktober 1947 war sie beim Postamt Montabaur im Fernamt und später in Koblenz beschäftigt.

sm-

M

ftrS

/

\

*

V>-

Während dieser Zeit lernten sie sich kennen und lieben und heirateten am 26. Sep. 1956 in der Wallfahrtskirche in Wirzenborn. Im Mittelpunkt der Familie stehen die Kinder und Enkelkinder. Zur Goldenen Hochzeit gra­tulieren drei Kinder, Schwiegersöhne, Schwiegertochter und sieben Enkel­kinder. Wer dem Jubelpaar gratulieren will ist am 26. Sep. 2006 ab 11:00 Uhr im Wohnhaus in Horressen, Im Wiesengrund herzlich willkommen. Der Ortsbeirat und Vereine gratulieren um 19:00 Uhr mit einem Ständchen.

Werner Nebgen, Ortsvorsteher

Erstkommunionkinder 2007 Horressen/Elgendorf

Am Dienstag, 26.09.2006,20.00 Uhr findet im Clubraum der Kirche Eigen­dorf der 1. Elternabend der Erstkommunionkinder 2007 statt.

JK Horressen/Elgendorf/Eschelbach

Freitag, 22.09.2006

F-Junioren: 17.30 Uhr JSG Girod II - JK Eschelbach III;

17.30 Uhr: JK Horressen/Elg. II - TuS Montabaur II;

17.30 Uhr JSG Ransbach/B. I - JK Horressen/Elg. I

Samstag, 23.09.2006

E-Junioren: 13.00 Uhr JSG Niederahr II - JK Horressen/Elg. II; 13.00 Uhr JK Eschelbach I - JSG Leuterod I

D-Junioren; 13.00 Uhr JK Horressen/Elg. I - JSG Niederahr I; 14.00 Uhr JSG Niederahr II - JK Horressen/Elg. II C-Junioren: 15.15 Uhr SV Marienrachdorf I - JK Horressen/Elg. B-Junioren: 16.30 Uhr JK Horressen/Elg. - SV Thalhausen

SG Horressen / Eigendorf

Unsere beiden Mannschaften müssen am Sonntag, 24.9.06, jeweils zu Spitzenbegegnungen antreten. - Ab 14.30 Uhr spielt unsere I. Mann­schaft im Nachbarschaftsduell Dritter gegen Vierter gegen den FSV Stahl­hofen daheim in Horressen.

Unsere II. Mannschaft wird bemüht sein, ihre gerade am letzten Sonntag errungene Tabellenführung beim Dritten TUS Niederahr II zu verteidigen. Dieses Spiel beginnt bereits um 12:30 Uhr.

Reckenthal

Dorfgemeinschaftsverein Reckenthal e.V.

An alle Reckenthäler

Unser Kartoffelfest findet am Samstag, den 23.09.06 ab 16:00 Uhr auf dem Acker hinter dem Wasserhäuschen (Richtung Untershausen) statt. Bei Regenwetter verschieben wir das Fest (Bekanntgabe des neuen Ter­mins erfolgt über Aushang an der Bushaltestelle).

Mitbringen kann man Kuchen, Kaffee, Kartoffeln, Dip, Brot, Getränke. Einladung zum Helferfest!

Unser diesjähriges Helferfest findet am Samstag, den 07.10.06 um 19:30 Uhr statt. Eingeladen sind alle, die 2006 bei unseren Festen und Arbeit­seinsätzen aktiv mitgeholfen haben.

Bitte meldet euch bis Mittwoch, den 27.09. verbindlich bei Gisela Keßler (Telefon: 3999) an.

Nr.;

10# sin® >n Fa;

Lflechts

Boden

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

nach Vereinbarung.

..02602/841

Athletik-SportvereinDeutsche Eiche 1927© v Boden e,Vi

www.asvboden.de

Trainingszeiten

Kinderturnen: Mittwochs 3-6 Jahre 15.30 Uhr bis 16 i i hr , «

16.30 Uhr bis 18.00 Uhr u Uhr - 714 Jahrei

Erwachsene Frauengymnastik:

Montags 20.00 Uhr bis 21.45 Uhr Jugend Badminton - Volleyball:

Donnerstags 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Ringen - Jugend:

Dienstags 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr; freitags 17.30 Uhr bis 19 00 Uhr

Ringen - Erwachsene:

Dienstags 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr; freitags 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr Trainingsort: Ahrbachhalle Boden

I -aktions! MO Uhi

Heiligenroth

Monss

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und...nach Vereinbare

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/1660f

.Fax: 02602/917396 1

E-Mail: gemeinde.heiligenroth ©freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

( 12006 , l

»erfrag

Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Heiligenroth aus Anlass des September Spezialmarktesj Oktoberfest am 24.09.2006

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom. 02.06.2003 (BGBl. 2003 §1 Teil I S. 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landes® Ordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und e technischen Gefahrenschutzes (AGSchZuVO) vom 26.09.2000 (GVB. .

379), zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur An ae f |J9 Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22 -" ,

(GVBI. S. 366), wird für die Ortsgemeinde Heiligenroth mit Zusmnnw der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Rechtsver erlassen:

§ 1

(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Heiligenroth dürfe 0 Anlass des SpezialmarktesMaimarkt am Sonntag, dem 24. S p jja ju« 2006, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als d

Stunden beschäftigt, so sind diese ah einem Werktag derse ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nac 9 die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.UU werden. .. ggjp

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle gesc o muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewahrt w ^

(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nie werden.

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über N a rnen, Gebur^eit n0 ^ Beschäftigungsart und dauer der am Sonntag beschatt g mer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu fuhr

GC Wirt

ge

['»Giro

19.;

Wil

heilige ' %ir.

wodll

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der stelle auszulegen oder auszuhändigen.

Verkaufs-

Herren % 16.

Ult 18 inkündi Feitvr

§5

oSh Un9 werc| en 9 als Ordnung 2 Abs - 1 und 2 > 3 und 4 dieser Ver- ^hndet. ZuwiderhandlunS Wldr ' 9keit nach § 24 Ladenschlussgesfi.