Wochenblatt VG Montabaur
B. Ortsbesichtigungen - Haupt- und Finanzausschuss / Bauausschuss
C. Nichtöffentliche Sitzung
I. Haupt- und Finanzausschuss / Bauausschuss
1. Sanierung Rathaus Altbau
2. Bauangelegenheit
3. Auftragsvergabe , ,,, t . , ir
4. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Montabaur
5. Bauangelegenheit
6. Bauangelegenheit
7. Mitteilungen und Anfragen
II. Bauausschuss, Beginn: 18.00 Uhr
1. Bebauungspläne
2. Bauanträge/Bauvoranfragen
3. Bauangelegenheit
4. Bebauungsplan
5. Mitteilungen und Anfragen
Montabaur, den 01.09.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 14. September 2006 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 11.09.2006,18.30, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel. 02602/126.241 SPD: Montag, 11.09.2006, 18.30 Uhr, im Besprechungszim
mer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr.
238, Tel. 02602/126.121
FWG: Montag, 11.09.2006, 17.30 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301,
Tel. 02602/126.242
BfM: Montag, 11.09.2006, 20.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz,
Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf WG
Hatzmann: Montag, 11.09.2006,19.00 Uhr, bei Heike Hatzmann,
Judengasse 6, 56410 Montabaur
Neues Wohngebiet “Meisenstraße”
Bürgerinformation
Der Stadtrat von Montabaur hat für den Bereich des zukünftigen Wohngebietes “Meisenstraße”, Ortsteil Horressen, einen Bebauungsplan aufgestellt und zu dessen Realisierung ein Umlegungsverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches eingeleitet.
Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie über die allgemeinen Grundzüge zur Durchführung des Umlegungsverfahrens soll in einer öffentlichen Bürgerversammlung informiert werden.
Diese Informationsveranstaltung findet statt am
Mittwoch, 27. September 2006, um 18.00 Uhr,
Pfarrheim, Buchenstraße 3, in Montabaur - Horressen Alle Eigentümer der innerhalb dieses Neubaugebietes gelegenen Grundstücke sowie sonstige Beteiligte des Umlegungsverfahrens und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen.
gezeichnet
Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Waldschule GHS Montabaur
Anmeldung der Schulneulinge 2007 / 2008
Einzugsgebiet: MT - Horressen, MT - Elgendorf, Christches Weiher, Grubenfeld
Unsere Ganztagsschule können selbstverständlich auch Kinder aus Ortschaften außerhalb unseres Einzugsgebietes besuchen!
Alle Kinder, die vor dem 01.07.2007 ihren 6. Geburtstag haben, müssen angemeldet werden.
Kinder, die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wu den, müssen erneut angemeldet werden. Bitte zur Anmeldung das Farn lienstammbuch oder eine Geburtsurkunde des Schulneulings mitbringei Die Schulneulinge sind in der Zeit von Montag, 18.09.2006, bis Mittwocl 20.09.2006, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Sekretariat der Waldschul anzumelden. Zusätzlich bieten wir am Mittwoch, 20.09.2006, die Zeit vc 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Anmeldung an.
Achtung: Alle Kinder, die nach dem 30.06.2007 geboren sind, könne angemeldet werden!
Anmeldetermin für diese ist Donnerstag, 22.02.2007 von 9.00 Uhr b 12.00 Uhr.
vviwimy. muuii wenn ,unu aui wuidwi uer cuern eine Schwerpi schule für Integration besuchen soll, muss die Anmeldung zum Schi such an der zuständigen Grundschule oder Förderschule erfolgen. Hinweis: Für alle Eltern der Schulneulinge (auch der Kann - Kinder det der nachfolgend terminierte Informationsabend statt.
Dienstag, 12. September 2006 -19.30 Uhr - Aula der Waldschule Montabaur
Schlüter, Schulleiter
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Rechtsvero n g verkauf soffenen Sonntags
über die Freigabe e ^ An(ass des Schustermarktes in 56410 Mont .®,er Handwerker- und Bauernmarkt am 1 m
mitWesterwaiae 1 des Gesetzes überden Ladenschluß
Aufgrund des § , 3 745) i.V.m. § 3 Nr. 3 der Landesv^|
02.06.2003 (BGHi. ^ e . ten ^ dem Gebiet des Arbeits- und Del
nung über d ' e ^ ch utzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI.S J nischen Gefahrensen LandeS verordnung zur Änderung von zj
zuletzt geändert dur n ^t ^ Arbeitssc h u tzes vom 22 . 06.2004 (GV diqkeiten auf dem w Monta baur mit Zustimmung der AuMcm 366 ), ^gJngSrektion folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1 , fC ctPllen in der Stadt Montabaur dürfen aus ku m
Die Verkaufsstei es t e rwälder Handwerker- und Bauemrü
Schustermarktes mit ™ f 2006 von 13r .
am Sonntag, dem • geöffnet sein.
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\Mprrien Arbeitnehmer an dem verkaufsoffenen Sonntag I ^ Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag ders ? Snrhe ab 13 00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Stattanek Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvomitt 14.00 Uhr gewährt werden.
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Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen
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muss darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährtwert hinpndliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen amva kaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden. Die Arbeitszeit jugendlichen und werdenden Müttern darf acht Stunden tägiiehne überschreiten.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, GeburtscL Beschäftigungsart und -dauer der am verkaufsoffenen Sonntagbesd tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu fühl
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der VerkaiH stelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Friedhof Montabaur
Wir bitten die Angehörigen der unten aufgeführten Grabstätten sich der Friedhofsverwaltung Montabaur (Tel.: 02602/126-352 Frau HeidrK zu melden.
Grabstätte
Maus, Josefine und Anna Fröchtenicht, Maria u. Monesse, Paul Hohler, Maria und Peter Filtzinger, Jakob und Elisabeth Schmidt, Anton und Agnes Leitzbach, Anna und Johann Verbandsgemeinde Montabaur - Friedhofsamt -
MGV Mendelssohn-Bartholdy Montabaur
Termin der kommenden Woche
Montag, 1 1 .09.2006, 20.30 Uhr, Chorprobe im Haus Mons Tabor
Westerwald-Verein e.V.,
Zweigverein Montabaur 1888 e.V. 1009 2 «
Die Abfahrt zum Sterntreffen in Herdorf erfolgt am Sonn ag, um 8.00 Uhr ab Kreissparkasse.
Sofern vorhanden bitte blaue Kittel mitbringen.
Rückfahrt erfolgt gegen 17.00 Uhr. .. ^ ■
Verschiedene Wanderungen werden dort angeboten. me kann vor Ort entschieden werden.
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i kommenden Wochenende, 09./10.09.2006, beteiligen s srjungen” an folgenden Volkswanderunen: v on 5 bis9
Beilstein und Hpidpihprn-Rnhrbach mit Wanderstrec^ h | S 2öW'
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Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2,3 und 4 dieserVa Ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgti geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverb" Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. INri Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) inderzü Zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender um lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mu gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. IS. 315) in der zurZe geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kral 56410 Montabaur, 30.08.2006 In Vertretung: Stä
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