Montabaur
I
11. Neuhäuseler Basar
und ums Kind
Samstag, 16. September 2006 von 10.00 bis 12.00 h
Einlass für Schwangere (mit Mutterpass) bereits um 09.30 Uhr
Kindertagesstätte Neuhäusel Am Eisenköppel 2a
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igeboten werden guterhaltene Herbst- und Winter- tkleidung bis Größe 176, Spielzeug, Bücher, Fahrräder, wie Zubehör rund ums Kind.
nmeldung : Kostenlose Verkaufslisten sind vom 04.09.06 bis zum 08.09.06. in der Kita Neuhäusel erhältlich, bei A. Kern (02620) 950 142 oder
K. Klee (02620) 951 544.
tikelabaabe : am 15.09.06 von 15.30 bis 17.00 h in der Kita Neuhäusel.
Rückgabe der nicht verkauften Artikel am 16.09.06 von 14.00 bis 15.00 h.
l/eranstalter : Elternausschuß des Kindergartens
k15% des Verkaufserlöses kommen der Kindertagesstätte Neuhäusel zu GutfQ^
J Die Verwaltung informiert
ßrbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Illefon
[Fax
E-Mail:
02602/126-0
02602/126-150
info@montabaur.de
fldresse'
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Rinschrift:
Postfach 1262
56402 Montabaur
Rpage:
www.va-montabaur.de
jungszeiten der Verwaltung
tontag bis Mittwoch.
Jungszeiten des Bürgerbüros
.08.00
bis
12.30
Uhr
und
14.00
bis
16.00
Uhr
.08.00
bis
12.30
Uhr
und
14.00
bis
18.00
Uhr
.08.00
bis
12.30
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bis
16.00
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bis
18.00
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jungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungsp immer 220 und 224 na 00 bis 12.30 Uhr
feg bis Mittwoch.und 14.00 bis 16.00 Uhr
. t . 08 OO bis 12.30 Uhr
* ,sla 9. und 14 00 bis 18.00 Uhr
..08 00 bis 12.30 Uhr
Aktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur ' er 21 (Rathaus Altbau 2. Stock) ^ Q0 y hr
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feitag
Fax
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.02602/126 - 255
wochenblatt@montabaur.de
Nr. 34/2006
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Verein Aktion 2000 - Hilfe für Kinder e.V. darf in Rheinland-Pfalz der ADü mme n Gencht bestäti 9 t landesweites Sammlungsverbot
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat dem Verein Aktion 2000 - Hilfe für Kinder e.V. mit Sitz in Bremen, die Werbung von Fördermitgliedern und Geldspendensammlungen . in Rheinland-Pfalz mit sofort
vollziehbarer Verbotsverfügung untersagt. Die sammlungsrechtlichen Maßnahmen wurden durch das Verwaltungsgericht Trier im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Nachdem diese Entscheidung rechtskräftig geworden ist, hat der Verein nunmehr auch seinen Widerspruch zurückgenommen und damit das Sammlungsverbot akzeptiert.
Jetzt muss der Verein seine Sammlungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere auch den Einzug von Förderbeiträgen, einstellen und alle 8.000 rheinland-pfälzischen Mitglieder über das landesweite Sammlungsverbot schriftlich informieren.
Der Verein ließ durch Werbekolonnen in Fußgängerzonen und an Haustüren sehr eindringlich Fördermitglieder einwerben. Die Förderbeiträge sollen laut Werbebroschüre für einen guten Zweck der Kinderhilfe verwendet werden. Eine umfangreiche Überprüfung durch die ADD hat jedoch ergeben, dass Spendengelder und Förderbeiträge in erster Linie für Werbemaßnahmen, Verwaltungskosten und Provisionsleistungen externer Werbeagenturen bestimmt sind und nur ein sehr geringer Anteil unmittelbar für hilfsbedürftige Kinder verbleibt. So stellt auch das Verwaltungsgericht Trier in seiner Entscheidung fest: „Das Missverhältnis zwischen dem Reinertrag der Sammlung und den ... bilanzierten Kosten ist mehr als greifbar“.
Der Verein Aktion 2000 - Hilfe für Kinder e.V., der nicht als gemeinnützig dienend anerkannt ist, muss nunmehr den Einzug von Förderbeiträgen aus Rheinland-Pfalz, der durch Einzugsermächtigungen regelmäßig wiederkehrend erfolgt, sofort stoppen.
Zur Sicherstellung des Sammlungsverbotes bittet die ADD die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um Mitteilung, wenn weiterhin Spendengelder oder Förderbeiträge von Konten abgebucht werden beziehungsweise Werbekolonnen unterwegs sind. Zuletzt war der Verein in den Regionen Trier, Birkenfeld und Südliche Weinstraße aktiv. Der Verein hat bundesweit circa 50.000 Fördermitglieder, davon etwa 8.000 in Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich rät die ADD zur Vorsicht bei Angeboten zu Fördermitgliedschaften “für einen guten Zweck” an Infoständen in Innenstädten, Geschäften oder an der Haustür. “Die Spender sollten sich in Ruhe über die Arbeit und die Gemeinnützigkeit der betreffenden Organisationen informieren und dann entscheiden, an wen sie spenden möchten. Spenden an regional tätige Organisationen haben beispielsweise den Vorteil, dass die Verwendung vor Ort gesehen werden kann”, rät Sven Brauers, zuständiger Mitarbeiter der ADD.
Die ADD informierte regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen in Rheinland-Pfalz.
Das Grundbuchamt informiert
Größere Umstellungsarbeiten
Das Grundbuchamt bei dem Amtsgericht Montabaur ist wegen größerer Umstellungsarbeiten an dem zentralen Grundbuchserver in Mainz in der Zeit vom Freitag, den 01.09. bis Mittwoch, den 06.09.2006 gegen 12.00 Uhr geschlossen. Es können keine Auskünfte erteilt werden; auch nicht telefonisch, da ein Zugriff auf die Daten nicht möglich ist.
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterscheidung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen. Beratungen finden in derzeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.
Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
Aktion 2000
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