Nr. 33/2006
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(wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 l2|auGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe- |ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma- phriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
(der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner- i von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der "^ide schriftlich geltend gemacht worden sind.
fchverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- löderden Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
fdie Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB f die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- “Inachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- I Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
, 3 BauGB fAuszugl:
chädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in l§§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann "Tfakeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der digung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
S. 4 BauGB-
chädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- inach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- "iVermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs ■geführt wird.
üia erneindeordnung für Rheinland-Pfalz (Ge mO) (Auszug):
!®n, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften aesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen Iten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig le gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Ej[9 un 9> die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Tfletzt worden sind oder
? r Ab| auf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den •Schluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- er Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter jf^Nurig des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, nrittlich geltend gemacht hat.
kann
genannten Frist jedermann diese Verlet-
■ w*nand eine Verletzung nach Satz 2 Nn 9. . errnan n diese V «Jach Ablauf der in Satz 1 Genannten Frist z ®9|eltend machen.
^mem. 11.08.2006
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Jörg Haseneier Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern findet am Mittwoch, dem 23. August 2006, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Schulstraße 1, Simmern statt.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlussfassung über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen sowie Kostenerstattungsbeträgen für das Neubaugebiet „Hölscheter Wiesen“ in der Ortsgemeinde Simmern
2. Mitteilungen und Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56337 Simmern, 18.08.2006 Haseneier, Ortsbürgermeister
Seniorenausflug Simmern
am 06.09.2006
Der Pfarrgemeinderat in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Simmern lädt alle Senioren zum diesjährigen Ausflug am 06.09.2006 ein.
Abfahrt ist um 13.00 Uhr „Am alten Schulhoff". Unsere Fahrt führt uns zu einer Werksbesichtigung der Firma Griesson-de Beukelaer in Polch. Die Fahrt führt uns weiter an der Mosel entlang bis Koblenz/Güls, wo wir das Abendessen einnehmen um anschließend gestärkt unsere Heimreise anzutreten. Dort werden wir wieder gegen ca. 21:00 Uhr eintreffen. Anmeldungen bitte bei Frau Marlene Ullrich, Tel. 1330.
Wir freuen uns wenn Sie dabei sind.
Tischtennisclub Simmern (TTC Siebenborn)
Die diesjährige nichtoffene Vereinsmeisterschaft findet am Sonntag, 27.08.2006, im Hause Siebenborn statt (Beginn: 10.00 Uhr). Alle Teilnehmer, auch die Jugendlichen, werden gebeten, sich beim Ersten Vorsitzenden Hans-Peter Ternes in Simmern, Hauptstraße 32A, anzumelden. Dies möge kurz in schriftlicher Form am 22.08.2006 geschehen, das Hans-Peter Ternes bis zum 21.08.2006 im Urlaub ist, also telefonisch niemand in der Hauptstraße 32A erreicht werden kann.
Zuschauer/innen sind gerne willkommen.
BUCHFINKENLAND
Strolche-Basar im Buchfinken-Zentrum
Am Sonntag, dem 10. September 2006, findet von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr im Buchfinken-Zentrum an der Schule Gackenbach-Horbach wieder ein Basar statt.
Angeboten und verkauft werden gut erhaltene Herbst- und Winterbekleidung für Kinder bis 14 Jahre sowie Spielsachen, Kinderwagen, Wintersportartikel und Umstandsmoden. Für Kaffee, Kuchen und Würstchen wird gesorgt. Zu verkaufende Artikel werden am Samstag, dem 9. September 2006, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im Buchfinken-Zentrum angenommen. Diese müssen vorher aufgelistet werden.
Beachten Sie bitte, dass pro Kunde nur noch max. 60 Artikel angenommen werden.
Die Abholung der nicht verkauften Artikel sowie die Abrechnung erfolgen am Sonntag, 10. September 2006, von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Formulare dafür und weitere Informationen erhalten Sie
in Gackenbach bei Dina Seng (06439/900906) und Sabine Herrenkind (06439/5121)
in Horbach bei Manuela Reimann (06439/900019) in Horressen bei Jutta Hoffmann (02602/180657)
Je 3,00 € Bearbeitungsgebühr sowie 15% des Verkaufserlös werden wieder einem gemeinnützigen Zweck gespendet.
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Spvgg 1920 Horbach e.V.
Spieltermine
Am Wochenende starten die beiden Seniorenmannschaften der SG Horbach/Winden in die neue Spielzeit. Trainer Stephan Klein (Foto) hat in der Vorbereitung hart mit den Spielern gearbeitet, um nach dem Abstieg der 1. Mannschaft in die C-Klasse dort nun ein erfolgreiches Jahr zu absolvieren. Der Pokalerfolg in der Vorwoche, als die erste Mannschaft mit einem 3:1-Sieg nach Verlängerung gegen den TuS Hilgert die dritte Pokalrunde erreichte - der nächste Gegner steht noch nicht fest - macht Mut für den Saisonstart.
Die Spiele im Überblick:
Kreisliga C: So., 14.30 Uhr:
SG Horbach/Winden I - SV Marienrachdorf (in Horbach)
Kreisliga D: So., 14.30 Uhr:
SG Horressen/Elgendorf II - SG Horbach/Winden II (in Horressen)

