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Wochenblatt VG Montabaur

durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes h,nge-

Satzungen, die unter Verletzung J?"andegekommen dieses Gesetzes oder aufgrund dies ®® J. ... von Anfang an gültig

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von *

zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn fierieh-

1. die Bestimmungen über die ° ff ® ntll ogtg | ! |nt machung 9der Satzung migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmacnu g

verletzt worden sind, oder Q^hinec hean-

2. vor Ablaut eines Jahres die Aufsichtsbehordt t der^ Besch uss r ^ e vor . standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens_ oder w schritten gegenüber der Verbandsgemeindeve hnMnn 9 H PS Sach- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter *>*W** Sach Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend mach ^

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 21 Nr. 2 geltend y e r | e t zun g

auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

geltend machen.

5 6410 Montabaur, 14.072006 Klaus Mies

(S.) Stadl Montabaur stadtburgermeister

4. Satzung der Stadt Montabaur

zur Änderung der Satzung

über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 14.07.200b

Der Stadtrat von Montabaur hat am 29.06.2006 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.1.199 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestat­tungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§1

Die Satzung der Stadt Montabaur über das Friedhofs- und Bestattungs­wesen vom 27.6.2001 wird (als 4. Änderung) wie folgt geändert:

1. § 14 Grabstättenarten, Grabstättenmaße, Grabzwischenwege

1.1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Grabstätten werden unterschieden in

a) Reihengrabstätten für Erdbestattungen,

b) Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen,

c) Urnenreihengrabstätten als Erdgräber,

d) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen,

e) Urnenwahlgrabstätten als Erdgräber.

1.2 Abs. 2 Buchstabe ei erhält folgende Fassung:

e) anonyme Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen.

2. § 15 a Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen Als § 15a wird neu eingefügt:

(1) Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten, die in einem im Bele­gungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld dargestellt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Bestattung abgegeben werden. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Umwandlung einer Rasen­reihengrabstätte in eine Wahigrabstätte ist ausgeschlossen. In einer Rasenreihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden.

(2) Auf den Rasenreihengrabstätten sind bodenbündig Grabtafeln in einer Größe von max. 40 cm x 40 cm einzulassen. Die bodenbündig eingelas­senen Grabtafeln müssen aus Naturstein sein und eine Stärke von min­destens 5 cm haben. Die Beschriftung ist in die Grabplatte zu integrieren- aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.

(3) Grabschmuck ist nicht zulässig.

(4) Vom 30.10. eines jeden Jahres bis zum 10.4. des Folgejahres darfein Grablicht aufgestellt werden, das auf der Grabplatte abzustellen ist.

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Montabaur. 14.07.2006 (S.) Klaus Mies, Stadtbürgermeisler

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOI in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hinge

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes "

sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als vonAnfano ^5" zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 9 an gult,g

1 die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung die Geneh

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Adenauer-Platz, Montabaur schriftlich unter tung Konrad

Verhaltes, der die Ver,e,zungtSe^rXd U Ä S ^

geltend machen. ^ dermann diese Verletzung

56410 Montabaur, 14.07.2006 STADT MONTABAUR (S.)

Im Neubaugebiet Geranienstraße

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Im Eschelbacher Neubaugebiet Geranienstraßeistder© fertiggestellt. Die Stadt Montabaur investierte 100.000 E^lllStl traße, von den Verbandsgemeindewerken flössen 13000 ' Mmei ser und Kanal. Sieben der insgesamt zwölf Bauplätzehj^en sind Eigentum der Stadt und stehen zum Verkauf.DerPr t -,nheckt Euro pro Quadratmeter, hinzu kommen etwa 40 Euro Ej hke m sten. Bürgermeister Edmund Schaaf, Stadtbürgermeister4* infe Werkleiter Jürgen Klaeser (von links) kamen in dieGerirndv sich an Ort und Stelle zu informieren.

Verkehrsregelung am Kirmesmarkt i^iadE (07. August 2006) pin. Tr

Für den diesjährigen Kirmesmarkt am Montag, 07.08, 2 |ließer rad-Adenauer-Platz die Fußgängerzone und die Bahnte Einmündung Kaiserstraße und das Teilstück der Wallsta mündung Waterloostraße für den Fahrzeugverkehrgespe__ Die Sperrung beginnt am Montag, 07.08.06,6.00 Uhi,^ Abschluss der Reinigungsarbeiten. Bitsk

Die Anlieger der Sperrstrecken werden gebeten, bei®he

zeuge außerhalb des Veranstaltungsbereiches abzuslidung Befahren im o.g. Zeitraum nicht möglich ist. Mjtbü

Die innerörtliche Umleitung führt von der Bahnhofstraßei ften G Straße und die Waterloostraße zur Wallstraße (undumgefenLiml Straßenzügen müssen zur Aufrechterhaltung des Verleb uns Verbotsschilder aufgestellt werden. ir der

Die Bushaltestelle in der Bahnhofstraße wird an diesem Ti irz gr gehoben, die Busse fahren vom ICE-Bahnhof überdenfwunsc Haltestelle Konrad-Adenauer-Platz und von dortweiterzisch füi Haltestellen im Stadtgebiet. Ijnd a

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger, sichai J nwl D Situation einzustellen.

Verbandsgemeirdem

örtliche Orthj*

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MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaui Termine der kommenden Woche _

Montag, 07.08.2006, ab 16.00 Uhr Aufbau Kirmesfrühscto Septf sturm, anschließend Chorprobe am Wolfsturm JfcTai

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Dienstag, 08.08.2006, ab 9.00 Uhr Aufbau Kirmesfrühst sturm, 10.00 Uhr Beginn Kirmesfrühschoppen

Montabaurer Pfadfinder suchen AnMJ

Der Förderverein der Deutschen Pfadf inderschaft SatM Stamm Montabaur hat mit Erfolg einen kleinen Zeltve i i veit Jahres gegründet. Die eingenommenen Gelder jjjuger terausbildung, der Neuanschaffung oder ^PjcLjInicI al sowie dem anstehenden Neubau des Pfadfindern« logistischen Gründen ist es nun notwendig. da ® s ff . Anhänger zum Transport ihrer Verleihzelte ansena .u^n Da die finanziellen Mittel sehr gering sind, können sic ^ Sg^igi nen neuen Hänger leisten. Es wird daher umP® »g^gen. bote gebeten. Benötigt wird möglichst ein mi J pm i'Elgei PKW-Kupplung. Wer den Pfadfindern helfen moc 11 ,Ji Dirk Heuser unter 02602-120064 oder schaut im W» montabaur-ev.de nach. Hier können auch die Zel tet werden.

Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Arbeiterwohlfahrt Montabaur e.V. Fahrt nach Haibach

Am Dienstag, 29.08.2006, fahren wir mit WickJJJLj bach bei Aschaffenburg zu den Adlerwerken. *» , j

einem guten Frühstück und einer Modenschau. besteht die Möglichkeit, einen Einkaufsbumme" j machen. Das Mittagessen (gefülltes Hähnche