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Wochenblatt VG Montabaur

Häbingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20

dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901784

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901807

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen@freenet.de

Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung

(Herr Thiel):.

Telefon Vermietung Grillhütte (Herr Weidenfeiler):.

..06439/901911 .06439/7425

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesOrtslage der Ortsgemeinde Hübingen

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 04.07.2006 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorste­hende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltbe­richts ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 07.08.2006 - 08.09.2006 (einschließlich) bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Darüber hinaus sollen die Grundzüge der Planung in einer Anliegerver­sammlung dargestellt und Gelegenheit zu einer Erörterung des Planin­haltes gegeben werden. Die interessierten Bürger und Bürgerinnen wer­den daher herzlich für Dienstag, den 05.09.2006,19.30 Uhr in die Buch­finkenlandhalle, Schulstraße, Hübingen eingeladen.

Montabaur, 13.07.2006 Edmund Schaaf

Staatsbeauftragter

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesOrtslage der Ortsgemeinde Hübingen

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 04.07.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs­planesOrtslage einzuleiten.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

Durch den BebauungsplanOrtslage soll der bisher unverplante und nach § 34 BauGB - Bauen im Innenbereich - zu beurteilende Ortskern insge­samt sowie die angrenzenden überplanten Flächen baurechtlich neu geordnet werden.

Darüber hinaus werden die alten BebauungspläneIm Grund und Boden, Hohenthaler Weg undUnterm Dorf - tlw. - überarbeitet und durch die Neuplanung ersetzt.

Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der bau­lichen Nutzung wurde der Planbereich in ein eingeschränktes Dorf- und

ein Wohngebiet mit entsprechend differenzierten Festsetzungen geglie­dert

Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Inten senten sowie zur Steigerung der Attraktivität des alten Ortskerns wurd die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten verbessert und qroßzüak gestaltet.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere Pfl; zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sa<

guter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind ni zu erwarten.

Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einherqehi den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden w den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzun Vorschriften für die einzelnen Neubauvorhaben vorgesehen

Darüber hinaus dürfen private^Verkehrsflächen usw

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Montabaur, 13.07.2006

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