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Wochenblatt VG Montabaur
Häbingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20
dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901784
Telefax Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901807
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:
OG.Huebingen@freenet.de
Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung
(Herr Thiel):.
Telefon Vermietung Grillhütte (Herr Weidenfeiler):.
..06439/901911 .06439/7425
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Hübingen
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 04.07.2006 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 07.08.2006 - 08.09.2006 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Darüber hinaus sollen die Grundzüge der Planung in einer Anliegerversammlung dargestellt und Gelegenheit zu einer Erörterung des Planinhaltes gegeben werden. Die interessierten Bürger und Bürgerinnen werden daher herzlich für Dienstag, den 05.09.2006,19.30 Uhr in die Buchfinkenlandhalle, Schulstraße, Hübingen eingeladen.
Montabaur, 13.07.2006 Edmund Schaaf
Staatsbeauftragter
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage” der Ortsgemeinde Hübingen
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 04.07.2006 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage” einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planinhalt
Durch den Bebauungsplan “Ortslage” soll der bisher unverplante und nach § 34 BauGB - Bauen im Innenbereich - zu beurteilende Ortskern insgesamt sowie die angrenzenden überplanten Flächen baurechtlich neu geordnet werden.
Darüber hinaus werden die alten Bebauungspläne “Im Grund und Boden”, “Hohenthaler Weg” und “Unterm Dorf - tlw. - überarbeitet und durch die Neuplanung ersetzt.
Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung wurde der Planbereich in ein eingeschränktes Dorf- und
ein Wohngebiet mit entsprechend differenzierten Festsetzungen gegliedert
Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Inten senten sowie zur Steigerung der Attraktivität des alten Ortskerns wurd die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten verbessert und qroßzüak gestaltet.
Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere Pfl; zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sa<
guter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind ni zu erwarten.
Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einherqehi den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden w den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzun Vorschriften für die einzelnen Neubauvorhaben vorgesehen
Darüber hinaus dürfen private^Verkehrsflächen usw
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Montabaur, 13.07.2006
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