Nr. 30/2006
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S -I9.30uk des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der OouhrSnde geltend gemacht worden ist. ay uer aer
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wörschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ;die V0 L . .. -- von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver-
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S über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
r Jbs. 3 BauGB (Auszug):
Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die C SS 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. ^ die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die "ng der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- beantragt.
Abs. 4 BauGB.
htschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- rt Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs jgeführt wird.
Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
.Jungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften JLgj^setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig ^gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung nes “Hin verletzt worden sind
vorßblauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder, Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann ' nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- geltend machen.
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Gemeinde: Heiligenroth
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Bebauungsplan ^Änderung
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oth, 25.06.2006
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
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errechtliches Parken auf dem Bürgersteig
»und Verschiedener Beschwerden bitte ich die Besitzer von Pkws nicht dem Bürgersteig zu parken, da insbesondere Gehbehinderte mit Geh- oder Rollstuhlfahrer Probleme beim Benutzen der Bürgersteige (men.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
t Hoffnung” Heiligenroth erfolgreich
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sS^^ bewerb in Bad Camberg am 16.07.2006 konnten sich y ues MGV Heilinonrnth mit ihrem Phnrlpitar Mario Sirv Über
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,ues MGV Heiligenroth mit ihrem Chorleite 0 $«* erfolgreiche Teilnahme ‘
i freuen.
In der Klasse M3 für Chöre bis 42 Sänger erwarb der Chor den ersten Klassenpreis und außerdem mit dem MGV Hasselbach den ersten Dirigentenpreis. Der MGV Hoffnung Heiligenroth konnte sich somit erfolgreich gegen vier weitere Konkurrenten behaupten und sein Können als Meisterchor des Sängerbundes Rheinland-Pfalz zeigen.
Als Wertungsrichter des Chorwettbewerbes fungierten Anne Köhler, Hannover, und Willi Becker, Bad Ems. Im Namen der Ortsgemeinde Heiligenroth gratuliere ich dem Männergesangverein ganz herzlich zu diesem beachtlichen Erfolg.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
TC Heiligenroth
Clubmeisterschaften
Wir möchten nochmals an unsere am kommenden Wochenende stattfindenden Clubmeisterschaften erinnern. Für alle Spätentschlossenen besteht die Möglichkeit, sich noch bis Freitagabend in der Teilnehmerliste im Clubhaus oder per E-Mail (TC-Heiligenroth @ gmx.de) anzumelden.
SV Heiligenroth
Ferien am Ort Vorankündigung:
In diesem Jahr finden die “Ferien vor Ort” vom 18.08. bis 20.08.2006 statt. Weitere Informationen folgen.
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/998080 Fax: 02602/998081
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen
vom 29.06.2006
Brückenbauwerke des Freizeitparks wurden auf bauliche Mängel untersucht
Ortsbürgermeister Sprenger stellte dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der TÜV-Prüfberichte für die Brücken am bzw. im Freizeitpark vor.
Für die Brücke, die vom Sportplatz zur Freizeitanlage führt, wurde insgesamt ein zufriedenstellender Zustand festgestellt, währenddessen für die Brücke im Freizeitpark Mängel aufgezeigt wurden, die umfangreichere Instandsetzungsarbeiten erfordern.
Ortsbürgermeister Sprenger gab weiterhin bekannt, dass die aufgezeigten Mängel durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden können. Die Arbeiten sollen bis zum Herbst abgeschlossen sein.
Bau eines neuen Gemeindebauhofes beschlossen Neben der Werkstatt im Feuerwehrgerätehaus wird zurzeit noch das alte Spritzenhaus im Bodener Weg sowie die Doppelgarage in der Hauptstraße zur Unterbringung von Maschinen und Geräten des Bauhofs genutzt. Beide Gebäude sind sanierungsbedürftig. Durch die große Entfernung ist auch ein optimaler Betriebsablauf nicht zu gewährleisten.
Nach ersten Überlegungen zu einer Bauhoferweiterung durch die Ortsgemeinde am Standort Hauptstraße 52 wurde vom Förderverein der freiwilligen Feuerwehr angeregt, die Bemühungen um Räume für den Förderverein zu berücksichtigen. Entsprechend wurden die Planungen für die Ortsgemeinde angepasst, die nunmehr einen eigenständigen Bauhof an einem neuen Standort vorsehen. Die Werkstatt kann somit an die Feuerwehr übertragen werden.
Ein Abstimmungsgespräch mit dem Förderverein der freiwilligen Feuerwehr fand inzwischen statt mit dem Ergebnis, dass der Verein damit einverstanden ist, die vorhandene Gemeindewerkstatt zu übernehmen und die Gemeinde beim Neubau des gemeindlichen Bauhofs durch Eigenleistung tatkräftig zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund entschied der Rat, dass mit den Planungen unmittelbar begonnen werden soll, damit ein Baubeginn noch im September 2006 möglich ist und die Maßnahme bereits im Frühjahr 2007 abgeschlossen werden kann.
Im Haushalt 2006 stehen 90.000 € für dieses Projekt zur Verfügung, die Restfinanzierung über 30.000 € soll im Haushalts 2007 erfolgen.
TuS Ahrbach/Ski-Club Ruppach-Goldhausen
Frauengymnastik
Letzte Gymnastik ist am 27.07.2006, danach beginnt die Sommerpause. Erstes Treffen nach den Ferien, Donnerstag, 31.08.2006, 20.00 Uhr in der Sporthalle in Ruppach-Goldhausen.
FUSSBALL Alte-Herren-Fußball
Samstag, 29.07.2006,16.30 Uhr Rot-Weiß Koblenz gegen TuS Ahrbach in Koblenz. Treffpunkt: 15.30 Uhr am Sportplatz in Ruppach-Goldhausen.

