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Wochenblatt VG Montabaur

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ELBERTGEMEINDEN

SV Oberelbert

JSG Elbert/W./W./H.

Alle Spielerder neuen E-Jugend (Jahrgänge 1996 und 1997 ). Nachdem zwischenzeitlich die Sperrung der Sportplätze aufgehoben wurde, wollen wir in diesem Jahr einmal früher mit dem Training für die neue Saison beginnen.

Vorerst wollen wie gemeinsam die Trainingseinheiten durchführen, um dann später die Spieler auf die zwei gemeldeten E-Jugend-Mannschaf- ten aufzuteilen.

Wir trainieren ab dem 19.07.2006, jeweils mittwochs von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr, auf dem Sportplatz in Oberelbert. Auf euer Kommen freut sich das Trainerteam Timo und Uli.

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus.Tel.: 02602/3482

.Fax: 02602/950482

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB)

neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der geltenden Fassung

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietIm Boden -1. Abschnitt der Ortsgemeinde Niederel­bert gemäß § 66 BauGB durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 15.05.2006 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umle­gungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Mon­tabaur, Zimmer 138, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteiligten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechts­behelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 07.07.2006 (Siegel) Martina Hasselmann

Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Niederelbert -

Gesangverein Hoffnung

Am 14.07. und 21.07.2006, fällt unsere Probe aus. Die nächste Probe ist am Freitag, 28.07.2006, zur gewohnten Zeit. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Musikalische Früherziehung - Neuer Kurs

Im August 2006 wird vom GesangvereinHoffnung in Niederelbert ein neuer Kurs in Musikalischer Früherziehung angeboten; er ist hauptsäch­lich gedacht für Vorschulkinder aus Niederelbert und den Nachbarge­meinden, die voraussichtlich im Sommer 2008 eingeschult werden.

Zur ersten Stunde am Mittwoch, den 30.08.2006, von 15:15 bis 16:05 Uhr sind interessierte Kinder mit ihren Eltern sehr herzlich in den Kinder­garten St. Antonius Niederelbert eingeladen.

Um die Anzahl interessierter Kinder überblicken zu können, melden Sie sich bitte telefonisch bei Maria Wallussi (ehemals Frink), Tel. 0261/1339554 oder per Mail an: maria.frink@gmx.de. Eine verbindliche Anmeldung ist noch nicht notwendig!

SV Blau Weiß Niederelbert

Kinderturnen macht Ferien

Die letzte Stunde vor den Sommerferien findet am 14.07.2006 statt Nach den Ferien geht es am 01.09.2006 zu gewohnten Zeiten weiter.

AH Niederelbert

Das nächste Training findet erst am Mittwoch, 16.08.2006, statt.

Terminhinweise

Am Samstag, 19.08.2006, feiert Ingo seinen 40. die Partner sind mit ein­geladen.

Am Donnerstag, 24.08.2006, spielen wir in Heiligenroth im Rahmen des Freundschaftstreffens um 18.30 Uhr gegen Nauort. Bitte bei Verhinde­rung Josef oder Ralf informieren.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags... von 18 °0 bis 19 . 3 ^

Gemeindeverwaltung, Tel.02608/5

Fax: ...02608/9443!

eMail: gemeinde@oberelbert.de

Ortsbürgermeister, Tel.: .

Vermietung der Stelzenbachhalle.

Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.

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Nicht öffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses

Am Donnerstag, dem 20. Juli 2006 um 17.00 Uhr findet in bachhalle in Oberelbert eine nicht öffentliche Sitzung des Umlegm ausschusses der Ortsgemeinde Oberelbert statt.

Wesentlicher Tagesordnungspunkt der nicht öffentlichen Sitzung ist Beratung und Beschlussfassung über die Abhilfe der gegen die zungen des Umlegungsplanes der BaulandumlegungIm Flürcy'® ^ Erweiterung eingelegten Widersprüche. f ,cn nen

Gemeinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschuss nicht angehi können nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung des Ui gungsausschusses als Zuhörer teilnehmen, sofern kein Ausschließ! grund nach § 22 Gemeindeordnung vorliegt, gezeichnet

Martina Hasselmann, Vorsitze des Umlegungsaussck

mitteilei einstelh ss S reits iruktui ianzo jnen a nen. In inkaul Hiehr s enbi inzug:

-Ma feshal markto

MGVLiederkranz Oberelbert 1893 e.V.

Sommerfest am 22. Juli 2006 in der Stelzenbachhalle

Wir möchten alle Bürger von Oberelbert, insbesondere auch Neubürger zu unserem Sommerfest am Samstag, den 22. Juli ui Uhr in die Stelzenbachhalle in Oberelbert recht herzlich einladenj MGV Liederkranz Oberelbert und seine Gastchöre aus Welschneu) Hübingen, Geilnau und Eschelbach bieten Ihnen ein abwechsluif Tf asen ches musikalisches Programm für jung und alt. Die Vereine werden! Bei alle Kennerund allen Interessierten einen umfangreichen Einblick in denCr se ' ch gesang vermitteln. Im Anschluss der Liedervorträge übernimmt bekannte AlleinunterhalterAndreas Müller die weitere musikal Gestaltung des Festes. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Ihr Kommen würde sich der MGVLiederkranz Oberelbert sehrfrei

Sportverein Oberelbert

Montagsgymnastik

Bevor wir in die Sommerpause starten, treffen wir uns am Montag, I/I noch einmal zu einem gemütlichen Beisammensein. Wir starten um 1! Uhr am Sportlerheim, laufen rund um Oberelbert und anschlieft Abschluss bei Sangria und einem kleinen Imbiss. Bitte bis 12.07.b marieTel. 1274 anmelden.

Kinderturnen

Nächste Turnstunde ist am 02.09.2006 um 14.00 Uhr. N

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 Uhr bis

Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 026I

In dringenden Fällen.Tel. und Fax026<

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 0260!

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.Tel. 06439»

Öffnungszeiten

der KöB - Kath. öffentliche Bücherei

dienstags..von 17.00 bis

Öffentliche Bekanntmachung über die Einberg einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Welschneudorf (§ 45 KWG i.V.m. § 66 KW0)

Heinz Landen ist verstorben. Er wurde in den Ortsgemeinden durch Mehrheitswahl.

Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlejljj 1 kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - K , hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerb höchsten Stimmenzahl