Nr. 28/2006
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^entliehe Bekanntmachung
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öffentliche Bekanntmachung
Sufstellung des Bebauungsplanes “Meisenstraße“ der Stadt Montabaur
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
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le vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 29.06.2006 ischlossene Aufstellung des Bebauungsplanes „Meisenstraße“ wurde is dem Fiächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent- ;kelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester- ildkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. pie Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich.
Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, luamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ihrend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - I8.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen “irden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft (rlangen.
dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft, wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. »is 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Formmateriellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner- Ib von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar- g des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der imeinde geltend gemacht worden ist. die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ir die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- »gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- mder Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
14 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die len §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, inkann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die listung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- beantragt.
*4 Abs. 4 BauGB:
Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- en Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs >rbeigeführt wird.
I4 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) juszug):
itzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 'Ses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen j
