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Nr. 28/2006

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öffentliche Bekanntmachung

Sufstellung des Bebauungsplanes “Meisenstraße“ der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

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le vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 29.06.2006 ischlossene Aufstellung des Bebauungsplanes „Meisenstraße“ wurde is dem Fiächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent- ;kelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester- ildkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist. pie Erstellung eines Umweltberichts war nicht erforderlich.

Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, luamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, ihrend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - I8.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen “irden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft (rlangen.

dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft, wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. »is 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Form­materiellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner- Ib von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich unter Dar- g des die Verletzung begründeten Sachverhalts gegenüber der imeinde geltend gemacht worden ist. die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB ir die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- »gensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- mder Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

14 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die len §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, inkann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die listung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti- beantragt.

*4 Abs. 4 BauGB:

Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- en Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs >rbeigeführt wird.

I4 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) juszug):

itzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 'Ses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen j![>d, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Bstande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur, 10.07.2006 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Tennisclub Schwarz-Weiß Montabaur e.V.

Einladung

Nach dem Abschluss der diesjährigen Verbandssipiele werden alle Spie­lerinnen und Spieler der Erwachsenen-Mannschaften vom Vorstand zu einem Umtrunk am 14.07.2006 um 19.00 Uhr in das Clubhaus eingela­den als Dank für den sportlichen Einsatz. In diesem Rahmen würdigen wir die besonderen Leistungen, verbunden mit den Aufstiegen in die jeweils nächsthöhere Spielklasse, der Mannschaften Damen 50 (Oberli­ga), Damen 40 (A-Klasse) und Herren 40 (C-Klasse).

Die Jugend-Mannschaften werden zu einem späteren Termin eingeladen.

Westerwald-Verein e.V. Zweigverein Montabaur

Samstag, 22.07.2006 veranstaltet der Zweigverein Montabaur wieder ein Grillfest in der Grillhütte Wirzenborn, Treffpunkt: 14.00 Uhr altes Rathaus zur Wanderung nach Wirzenborn, Fahrdienst ist eingerichtet, Abfahrt 15.00 Uhr Kreissparkasse Montabaur, bitte anmelden bis 19.07.2006 bei Ursel Eberz (02602/4903) oder Rita Richter (02623/5855). Alle Mitglieder und deren Angehörige sind herzlich eingeladen!

Bladernheim

Verschönerungsverein Bladernheim

Wie schon in den letzten Jahren plant der Verein auch in diesem Jahr ein Zeltlager in Sespenroth für alle Kinder (ausdrücklich auch für Nichtmit­glieder!) des Dorfes mit ihren Eltern. Wenn das Wetter mitspielt, treffen wir uns am Freitag, 21.07.2006, um 17.00 Uhr am Brunnen und fahren mit dem Traktor vor Ort, um die Zelte aufzubauen. Die Versorgung mit Getränken (auch für Väter und Mütter!) und das Frühstück am Samstag und Sonntag übernimmt der Verein, für das Grillgut ist jeder selbst ver­antwortlich. Wir würden uns freuen, wenn wir möglichst viele Teilnehmer begrüßen könnten! Also - alle mitgemacht!

Eigendorf

Freiwillige Feuerwehr Eigendorf

Einladung zur Vorstand-, Festausschuss- und Mannschaftssitzung am 15.07.2006, um 16.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Eigendorf. Thema 75jähriges Fest im Jahre 2007. Der Vorstand trifft sich eine Stunde früher, ebenfalls im Gerätehaus. Über ein vollzähliges Erscheinen aller Beteilig­ten würde sich die Wehrführung und die Vereinsführung freuen.

Eschelbach

S.V. Olympia Eschelbach

Alte Herren

Am Samstag, 15.07.2006, spielen wir um 16.30 Uhr in Salz. Abfahrt KeKo: 15.30 Uhr

Ettersdorf

Gesangverein Wohlgemuth Ettersdorf e.V.

Probentermine und Sommerpause

Am nächsten Montag, 17.07.2006, findet zur gewohnten Zeit die nächste Probe statt. Danach ist für vier Montage Pause für den Chor (ab Montag, 24.07.2006). Die nächste Probe nach der Sommerpause findet am Mon­tag, 21.08.2006, bereits um 18.30 Uhr statt.

Silberhochzeit von Doris und Gerhard Weingarten Am Dienstag, 18.07.2006, treffen wir uns um 18.30 Uhr zum Ansingen an der Gelbachhalle. Anschließend bringen wir unseren Mitgliedern Doris und Gerhard ein Ständchen zur Silberhochzeit.

Geburtstagsjubiläen in Ettersdorf

Wir gratulieren am 16.07.2006 Theodora Will zum 83. Geburtstag.

Karl Ortseifen, Ortsvorsteher

AH Ettersdorf

Am Samstag, 15.07.2006, spielen wir gegen eine Alten-Herrenmannschaft aus Isselbach/Eppenrod. Spielort: Isselbach, Spielbeginn: 14.30 Uhr.