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Nr. 28/2006

chenblatt VG Montabaur

kanntmachung gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes !er die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

.Rahmen eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens öllzug der Wassergesetze;

ritraq der VGW Montabaur auf Änderung der Erlaubnis vom 15.12.2004 ur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage „Görgeshausen“ und den Geschalteten Regenentlastungsanlagen in den Hambach bzw. den jühlbach (beide Gewässer III. Ordnung) m Sanierung/Umbau der Kläranlage

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasser- irtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige 'asserbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Erlaub- iVerfahrens für den Umbau / Sanierung und Betrieb der Kläranlage „Gör­zhausen“ (insbesondere Regenwasserbehandlung) in der Gemarkung iofqeshausen, Flur 5, Flurstücke 482/3,483,499/2, u.a., eine Umweltver- äglichkeitsprüfung nicht durchqeführt wird. (Aktenzeichen: 33-KA 5089) i)ie(gemäß § 3c Abs. 1 (bzw. § 3e Abs. 1 Nr. 2) i.V.m. Ziffer 13.1.2 der desbeS %laqe 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) iuf uns 6 - ; r d g" Fassung der Bekanntmachung vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350), ihrenr % J letzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 09.09.2005 (BGBl. I ^ampfbert 2797 ) und i.V.m. Ziffer 13.1.2/13.1.3 der Anlage 2 des Wassergesetz ipanne'i:|j' r das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG -) vom 12.01.2004 (GVBI. S. 54), geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom |5'o4.2005 (GVBI. S. 98), erforderliche Vorprüfung hat ergeben, dass das /orhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Bimmeir btorfabaur, den 10.07.2006 Im Auftrag: Oliver Lankes

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Hillsch %Mon]abaur

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Mail: wochenblatt@montabaur.de

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esetzliche Rentenversicherung - uskunft und Beratung

•^Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­en einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon- i«4aur(ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterschei- ih ^ enter| versicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht K adert Jn r dp r g e n° m men Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 hstatt Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunter- jenBberprüfen unc | S j C |-| 2U a || en Fragen der Rentenversicherung bera- uniw-- J? ria a w Sen ' ^ e 9 en des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter ge des Personalausweises / Passes erteilt. Für die Auskunftsertei-

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mac hen viele Versicherte von dieser Beratungsmög- ' Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes-

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sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunter­lagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversi­cherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami­lienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Bürgerfreundliche Verwaltung

Bedürfnisse älterer Menschen in besonderem Maße berücksichtigt

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat sich bei der von Stadt­marketing initiierten Aktion „Montabaur - Lebenswert älter werden“ betei­ligt und sich den kritischen Blicken eines „Seniorenteams“ gestellt. Beim Rundgang durch die Verwaltung stellten Mia Philippi, Rolf Köhnen und Paul Widner fest, dass das Rathaus weitgehend barrierefrei gebaut wor­den ist Positiv sei hier zu bemerken, dass es an beiden Eingängen Ram­pen gebe, im Bürgerbüro ohne Extranachfrage Getränke bereit stehen und Sehbehinderte auf Wunsch auch alle Formulare am Bildschirm ver­größert bekommen. Im alten Rathaus sei der Aufzug zwar zu klein für einen Rollstuhl, jedoch hat sich das Begutachtungsteam vergewissert, dass bei Bedarf die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner aus dem jeweiligen Fachbereich bereit ist nach unten zu kommen, um im Bürger­büro die Anliegen entgegen zu nehmen.

Da es eher Kleinigkeiten sind, die kurzfristig verbessert werden können, wie z.B. die Beschriftung der Notfallklingel in der barrierefreien Toilette, sowie kleine Spiegel an den Rückwänden der Aufzüge, in Augenhöhe eines Rollstuhlfahrers, damit dieser beim Rückwärtsfahren sehen kann, was hin­ter ihm passiert, erhielt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Auszeichnung und Urkunde „Montabaur - Lebenswert älter werden“.

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In einer Feierstunde in der Bürgerhalle des Rathauses Montabaur nahm Bürgermeister Edmund Schaaf mit 48 anderen ausgezeichneten Geschäf­ten und Dienstleistern die Urkunde von Paul Widner, dem Initiator und Sprecher der Stadtmarketingaktion, entgegen.

Beratung bei der Dämmstoffauswahl

Durch eine effektive Wärmedämmung sowohl beim Neubau als auch bei der Altbausanierung lässt sich eine Menge Energie einsparen. Dadurch wird nicht nur die Umwelt entlastet, geringere Brennstoffkosten entlasten auch den eigenen Geldbeutel. Die Auswahl des „richtigen“ Dämmstoffs für den entsprechenden Zweck fällt vielen Menschen schwer, da der Markt inzwischen eine Vielzahl an Produkten anbietet. Neben den klassischen Dämmmaterialien wie Mineralfaser und Schaumkunststoffe drängen immer mehr so genannte alternative Dämmstoffe auf den Markt. Bei der Entscheidung für ein bestimmtes Material sollten neben dem Preis auch die Umweltverträglichkeit, die Wärmeleitfähigkeit und die Handhabbarkeit mit in die Entscheidung einbezogen werden.

Bei der Dämmstoffauswahl sind die Energieberater der Verbraucherzen­trale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Gespräch nach telefo­nischer Voranmeldung gerne behilflich. Hier erhält man außerdem kom­petenten Rat zu allen Fragen des Energiesparens.

Der Energieberater hat am Donnerstag, 27.07.2006, von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim­mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Ein niedriger U-Wert allein reicht nicht aus

Wer sich schon einmal mit den Themen Hausneubau oder umfassende Altbausanierung beschäftigt hat, weiß wahrscheinlich, dass der so genannte U-Wert (früher k-Wert) eine Aussage darüber macht, wie viel Energie durch ein Bauteil wie eine Außenwand, ein Dach oder ein Fen­ster nach außen verloren geht. Je kleiner dieser U-Wert ist, um so weni­ger Wärme dringt durch die Fläche nach draußen. Deshalb werben viele Anbieter von Bau- und Dämmstoffen, aber auch Fertighaushersteller mit niedrigen U-Werten für ihre Produkte. Neben diesem U-Wert spielen aber noch andere Faktoren wie eine kompakte Bauweise, eine luftdichte Aus­führung der gesamten Gebäudehülle und der richtige Einbau von Dämm-