^nblaftVG Montabaur
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Nr. 26/2006
Ihr gutes
imm
SRecht
kozietäten
Lchoanwalte, die immer auch Le konkrete Kanzleianschrift Ln müssen, können sowohl E als auch mit weiteren Itechtsanwalten zusammen tätig
L Bei den genannten Buro- Uemschaften bleibt |eder der IKMsanwalte eigenständig und Lt nur das Büro mit seinen Kol- Len. Gebräuchlicher ist aber L Zusammenschluss von Liwalten zu Sozietäten. Anwal- Lner Sozietät, die Sozien, tre- L unter einer gemeinsamen IJezeichnung nach Außen auf. In Ifenallermeisten Fallen sind die- IseSozietäten rechtlich als Gesell- IjcMt bürgerlichen Rechts org*- 'S.e.l. Sozietäten, die neben Ifcnfaufdem Briefbogen aufge- löuten) Sozien auch noch wei- lire als Angestellte tätige Anwal* »haben können, sind meist in Iform einer Partnerschaftsgesell- lichaft oder (seltener) einer Kapi- pgesel'schaft organisiert. Hau- liggibt es Sozietäten, die an ver- pedenen Orten vertreten sind
Rechtsanwalt
kditunwalte haben die Aufga- |be. den Rechtsstaat zu sichern «1 rechtliche Angelegenheiten Burgern so zu regeln, dass itsverletzungen und -mis- acMungen gar nicht erst ent- ßhfo oder auf dem kürzesten wJ sichersten Wege aus der Wt geschafft werden, feidsatzlich ist jeder befugt, anwaltlichen Beistandes zu
Wenen.
bedürfen der Zulassung die Rechtsanwaltskammer, •deren Bezirk sie sich nieder- ^ wollen, und sind bei *** in Rechtsanwaltsliste fragen.
"'Diensteid vor dem Gericht.
dem sie zugelassen sind, 5®en sich Rechtsanwälte ver- j j 5en . die verfassungsmäßige —ung z u wahren und die ä en e ' n *s Rechtsanwaltes I l«j) enhan zu erfu,, « n (5 26
Aulgab« eines fcüh. j 3 ist * R*<^tsuchen- dle ,Uf ihr Rechtspro- ^ histandigen Rechtsvor-
^rLcu* Z ü k,aren und * u . sten, dass die Beweissi-
"9 * wichtigste Voraus-
(überörtliche Sozietäten). Es gibt auch in Deutschland Sozietäten, die einige hundert Sozien haben! Hierbei handelt es sich zumeist um internationale Sozietäten, deren deutsche Partner sich mit englischen oder amerikanischen Kanzleien zusammengeschlossen haben. Durch die Globalisierung hat es sich ergeben, dass die größten deutschen Anwaitskanz- leien heute entweder von britischen oder amerikanischen Kanzleien beherrscht werden. Mit der Berufsordnung unvereinbar ist allerdings die Errichtung einer sog. Sternsozietat, also eine gesellschaftsrechtliche Gestaltungsform, in wekher beispielsweise Rechtsanwalt A Partner der AEi B- Partnerschaftsgesellschaft und zugleich Sozius der A&C- Gesellschaft ist, beziehungsweise eine Rechtsanwaltsgesellschaft ihrerseits Beteiligte einer Sozietät ist (vgl. $ 59c Abs. 2 BRAO).
QueHe www wikipedio.org
Setzung für jeglichen Rechtserfolg beachtet wird. Ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel im Auftrag einer Partei vor dem Gericht in einem Strafprozess ab Verteidiger auftreten oder im Zivilprozess oder anderen Verfahrensarten seinen Auftraggeber vertreten.
Rechtsanwälte haben weitgehend das gesetzliche Monopol für individuelle Rechtsberatung. Das hierfür maßgebliche Rechtsberatungsgesetz, das noch aus der Nazizeit stammt und seinerzeit dazu dienen sollte, indirekt Z.B. jüdischen Anwälten die Berufstätigkeit zu erschweren, soll bald durch ein völlig neu überarbeitetes Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst werden. Franlzen unterscheidet in seinem Klassiker "Anwaltskunst" den Forensiker, der vornehmlich Gerichtsprozesse fuhrt von dem Verteidiger im Strafprozess und dem Wirtschaftsanwalt, der seine Mandanten nicht nur juristisch, sondern auch und vor allem aufgrund seiner Erfahrungen strategisch berat.
Quelle www.mkipedia.org
Syndikusanwalt
Ein sog. Syndikusanwalt ist ein Rechtsanwalt, der wie ein Angestellter für ein festes Gehalt als Rechtsberater in einem Unternehmen tätig ist, wegen der Weisungsgebundenheit gegenüber
seinem Arbeitgeber diesen aber nicht gerichtlich vertreten darf. Die Anerkennung als Syndikusanwalt setzt voraus, dass dieser auch Dritte gerichtlich vertreten darf.
Quelle: www.wikipedia.org
Dipl.-Kfm.
Andreas Burgfeld
Steuerberater
Bahnhofsplatz 1-3 • 56410 Montabaur Tel. (02602) 1003-0 • Fax (02602) 100320
Präambel
Dieser Artikel erläutert die allgemeine Bedeutung des Begriffs Präambel, für den Teil einer Übertragung im Computernetzwerk siehe Ethernet.
Der Begriff der Präambel, etymologisch rückführbar auf das lateinische praeambulare (vorangehen) über das mittellateinische praeambulum (Einleitung), bezeichnet heute eine meist feierliche, in gehobener Sprache abgefasste Erklärung am Anfang einer Urkunde, insbesondere einer Verfassung oder eines völ
kerrechtlichen Vertrages. Es lässt sich allgemein sagen, dass moderne Präambeln der Darstellung von Motiven, Absichten, Zwecken durch ihre Urheber dienen und den jeweiligen "Basiskonsens" wiedergeben. In Zeiten der Arbeiten an einer europäischen Verfassung ist insbesondere die Erwähnung eines besonderen religiösen Bezuges bzw. einer "invocatio dei" im Rahmen der Präambel in der Öffentlichkeit heftig umstritten.
Quelle: www.wikipedia.org
Steuerberatung
Zu meinem Dienstleistungsangebot gehören die Erstellung von Lohn- und Finanzbuchführungen, Jahresabschlüssen (Bilanzen und Überschussrechnungen) und betrieblichen (USt, GewSt, KSt u.a.) und privaten Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer).
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Ein weiterer Schwerpunkt:
Schulung u. Anwendungsberatung der Lexware-Soft- ware für kleine und mittlere Unternehmen: buchha/fer 8 , Warenwirtschaft 8 , lohn+geha/t®.
Heinz W. Meyer - Steuerbevollmächtigter,
Am Hochwald, 56412 Untershausen Tel. 02602/90980, Fax: 90943

