ug Montabaur
Nr. 24/2006
Die Zone
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StaiiuttB ZÜ^ Waldschule Horressen-Elgendorf
Startzeit: 7.00 bis 10.00 Uhr
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Westerwald
für Familien, Trimmfahrer, RTFIer, Mountainbiker,...
Ausgeschilderte Strecken zwischen 25 und 150 km . mit Verpflegung
Im Start- und Ziel-Bereich ist für Essen und Trinken gesorgt!
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Öffentl. Bekanntmachungen
intmachung
feslsetzung zweier Wasserschutzgebiete örungsverfahren)
hlnteresse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Struk- lir-undGenehmigungsdirektion Nord die Festsetzung zweier Was- serschutzgebiete gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Was- srtiaushatts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) in der Fassung vom lä.08.2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des tetzesvom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1746), beabsichtigt Begün- sligtdurch die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist die Ver- Wsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Monitor.
to Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Was- tohutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wasserge- »tzesfürdas Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz LWG -) "der Fassung vom 22.01.2004 (GVBI. S. 54), zuletzt geändert WiGesetz vom 05.04.2005 (GVBI. S. 98), von Amts wegen die wchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der § ws 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses wahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ w,(23und 105 Abs. 2 LWG.
*Ssbereich der geplanten Rechtsverordnungen Wasserschutzgebiet für die Quelle “Hübingen/Im Kirnberg”
.312-61-143-06/2005
geplante Wasserschutzgebiet liegt Schutzzonen
'■hat eine Größe von 11,37 ha und wird durch 3 Schutzzon
»et.
^Zone l „ p.
ich auf die Gemarkung Hübingen, Tejle der Flur
19/2 sowie Teile des Flurstückes 64/2. pZoneli
■ich auf die Gemarkung Hübingen, Teile der Flur 3 und di« Gackenbac h, Teile der Flur 50.
Tpile der Flur 3, un
sich auf die Gemarkung Hübingen,
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1^-61-143-07/2005) . liph von Hübingen, hJ
Wante Wasserschutzgebiet liegt '"® s c;rhLltzZ onen gebildet- lQ toße von 17,83 ha und wird durch 3 Sch
erstreckt sich auf die Gemarkung Hübingen, Teile der Flur 3, Flurstück 30, Teile der Flurstücke 46 und 54.
Die Zone II
erstreckt sich auf die Gemarkung Hübingen, Teile der Flur 3.
Die Zone III
erstreckt sich auf die Gemarkung Hübingen, Teile der Flur 3.
Die genaue Lage und Ausdehnung der geplanten Wasserschutzgebiete und der einzelnen Zonen kann dem mit dieser Bekanntmachung veröffentlichten Lageplan im Maßstab 1:10.000 entnommen werden. Die Schutzzonen sind dort wie folgt dargestellt:
Zone I = Fassungsbereich (senkrecht schraffiert),
Zone II = Engere Schutzzone (linksgeneigt schraffiert) und Zone III = Weitere Schutzzone (rechtsgeneigt schraffiert).
Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnungen, Az.: 312-61-143-06/2005 und Az.: 312-61-143-07/2005, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Festsetzungsunterlagen
- Lagepläne
- Auszug aus dem Flurbuch
- Eigentümerverzeichnis
- etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen der Wasserschutzgebiete im Einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnungen (mit dem voraussichtlichen*Verbotskatalog)
entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 19.06.2006 bis 18.07.2006 einschließlich
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Dienstzimmer Nr.: 203
Dienstzeiten:
Mo., Di., Mi.von 8.00 bis 12.00 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Do.von 8.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Fr.von 8.00 bis 12.30 Uhr
4. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 01.08.2006 einschließlich entweder bei der unter Nr. 3 genannten Behörde oder bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz; erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
5. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
6. Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
7. Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt werden, bekanntgegeben. Der Einwendungsführer kann verlangen, dass Name und Adresse vor der o.g. Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Zulassungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Montabaur, 08.06.2006 * Edmund Schaaf, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Nächste Sitzung des Schulträgerausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur
Die nächste Sitzung des Schulträgerausschusses des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am
Mittwoch, 21.06.2006, um 16.00 Uhr im Sitzungssaal Neubau im Rathaus statt.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung:
Beginn: 17.00 Uhr
1 Errichtung einer Dualen Oberschule als besondere Form der Regionalen Schule in Montabaur

