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Nr. 21/2006
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! r wird die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung unnötig erschwert verteuert. Ich bitte eindringlich darum, den Grababfall nicht vor, son- in die Abfallgrube zu werfen! Weiterhin bitte ich um Beachtung der lisschilder für die Beseitigung von nicht organischen Stoffen; so lörtz.B- Abfall aus Kunststoff nicht in die Grube, sondern in die entsend gekennzeichneten Mülltonnen.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
[willige Feuerwehr Großholbach
*n der letzten Woche im Amtsblatt veröffentlichte Termin für die Jsübung war leider nicht richtig. Die diesjährige Tagesübung findet famSamstag, 01.07.2006 ab 10.00 Uhr statt. Wirtreffen uns bitte alle ich am Gerätehaus. Am 26.05.2006 ist die erste Sitzung des Festkusses um 19.30 Uhr im Gerätehaus. Wir bitten um vollzähliges feinen der Festausschussmitglieder.
I Großholbach
famstag, 27.05.2006, fahren wir zum Verbandsgemeindeturnier nach Dort spielen wir nach folgendem Zeitplan: 12.17 Uhr gegen Jjssen, 13.25 Uhr gegen Eschelbach, 15.07 Uhr gegen Heiligenroth, |9 Uhr gegen Horbach. Abfahrt: 11.30 Uhr ab “Holwischer Stubb”. Am h. 31.05.2006, empfangen wir um 19.00 Uhr die AH aus Nieder- irt. Platzaufbau: Markus Mierwald und Jörg Fasel. Zuschauer sind zu [ler Veranstaltungen herzlich willkommen.
Heilberscheid
.18.00 bis 19.00 Uhr
met:
Jätanschrift:
fefon.
eindeverwaltung
Wunde von Ortsbürgermeister Axel Braun.
tags von...
rigemeinschaftshaus, Schulstraße 2 ... 06485/4455
..
. Lärchenstraße 5
..06485/8696
tietung Bürgerhaus über: Ortsbürgermeister ietung Grillhütte über: Ortsbürgermeister
entliehe Bekanntmachung 'Haushaltssatzung des Kindergarteneckverbandes Heilberscheid/Nomborn
gas Jahr 2006 vom 18.05.2006
'«bandsversammlung des Kindergartenzweckvert)anc^^n U ng für ÄNomborn hat auf Grund der §§ 95 ff. der ig8 2 (GVBI. 1982 And-Ptaiz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22. Verba v nds0 rdnung P, in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 de dje nac h
fyeckverbandes folgende Haushaltssatzung b' , dkre j Se s als Auf-
® h %ng, durch die Kreisverwaltung des West*e jrd
Behörde, vom 15.05.2006 hiermit bekannt gemacn
^Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
L* et waitungshaushalt 215 000,— €
... S'.OW.-«
^usgaben auf.
im Vermögenshaushalt
die Einnahme auf. n f
die Ausgaben auf.. n ’_ €
festgesetzt. . ’
§2
Es werden für das Haushaltsjahr 2006 • der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen. n — e
festgesetzt. .
§3
Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltungs- haushalt beträgt 50.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweckverband, für das Haushaltsjahr 2006 ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes), zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag
Kinder der Verbandsumlage
OG Heilberscheid 21 22.826,09 €
OG Nomborn 25 27.173,91 €
Summe 46 50.000,00 €
§4
Der Finanzierungsbedarf für die Ausgaben im Vermögenshaushalt bestehen nicht.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Kreisverwaltung Montabaur, 15.05.2006 des Westerwaldkreises Abt./Az. 2-20/029/901-10
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2006 werden keine Bedenken erhoben.
Im Aufträge gez. Meckel
Hinweis
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn, für das Haushaltsjahr 2006, liegen zur Einsichtnahme vom 29.05.2006 bis 12.06.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Heilberscheid, 18.05.2006 (DS)
gez. Johannes Hübinger Vorsitzender der Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Goldene Hochzeit im Hause Born
Auf 50 Jahre gemeinsamen Lebensweg blicken Thea und Erwin Born am Samstag, 27.05.06, zurück. Beide sind echte Heilberscheider und kennen sich schon seit ihrer Schulzeit.
Erwin, Jahrgang 1929, und Thea geborene Haberstock, Jahrgang 1930, haben schon in der Schule nebeneinander gesessen und wurden am 27.05.1956 in der Marienkapelle in Heilberscheid getraut.
Ich gratuliere im Namen der Ortsgemeinde sehr herzlich zu dem Jubelfest, wünsche vor allen Dingen Gesundheit und Zufriedenheit für weitere gemeinsame Jahre und eine schöne Feier im Kreise der vier Kinder und der Enkel.
Die Dorfgemeinschaft gratuliert im Anschluss an den Gottesdienst, der um 10.30 Uhr beginnt. Da Familie Born am Festtag außerhalb feiert sind alle Gratulanten am Montag 29.05.06, ab 10.00 Uhr zu Hause herzlich willkommen!
Axel Braun, Ortsbürgermeister
Treffen des Arbeitskreises Brauchtum, Kultur und Soziales
Das nächste Treffen findet am Donnerstag, 01.06.2006, um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

