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Bekanntmachung ffentliche Bekanntgabe

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Nr. 21/2006

lisierung des Liegenschaftskatasters

Kadenbach wurde das Liegenschaftskataster von Amts r^hdie Fortführungsnachweise SX 03303/2006 und 03374/2006

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gentümern entstehen hierfür keine Kosten.

und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. !#SS Npaenschaftskarten in digitaler Form, um deren computer- fchen gierig, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen.

iiberqroße, überlange und räumlich getrennte Flur- £ tferU £e Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrs- 'h «wie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durch- en werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dar-

li! Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. Mche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unter- Lzu erreichen.

Iqrio Abs 4 des Landesgesetztes über das amtliche Vermes- pJn(LGVerm) vom 20. Dezember2000 (GVBI. S. 572, BS 219- 2 n den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten Wicke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffent- Tannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises Igenden Wortlaut:

Jijeaenschaftskataster ist aufgrund Fortführungsnachweises zu aktualisieren.

forffühningsnachweise sind in der Zeit vom 29.05. bis 30.06.2006 fyermessungs- und Katasteramt Westerburg / Außenstelle Monta- Busgelegt und kann während der Dienststunden

g-Donnerstag.von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

..von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

^hen werden.

ktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des jjjsvewaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. IBS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § jos. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von eiWochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt feben,

[rtsbehelfsbelehrung:

ndiese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- eWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermes- ; und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift ein-

pessungs- u. Katasteramt Westerburg

i.A. Rolf Volland Obervermessungsrat

[eindeverwaltung Kadenbach jegungsausschuss -

anntmachung

|Megungsplan für das UmlegungsgebietAuf der Höh 4. Erweite­rer Ortsgemeinde Kadenbach ist mit Ablauf des 08.05.2006 unan- Ibar geworden.

1 B au 9 e setzbuch (BauGB) neugefasst durch Bekanntmachung w3.09.20 04 (BGBI.I.S.2414) in der geltenden Fassung wird die Unan- "srkeit hiermit bekannt gemacht.

per Bekanntmachung wird gemäß § 72 (BauGB) der bisherige JJszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen pszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der p Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die »u.,ir n 3^ es Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei pstandigen Behörden veranlasst.

' u<er . u . n 9 en zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, L lm Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit un ^ c * er Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer­tes kann T i n,ra 9 un 9 einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­ier w. h 9 ese h e n werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem ilektnn ft Dands 9 eme ' nc * e noc h festzusetzenden Zahlungstermin die L 9 en ^ eza hlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah-

J embarungen getroffen hat.

Fsbehelfsbelehrung

mtaahpw^ anntmachun 9 kann innerhalb eines Monats nach PessunnQ ,<3erS * 3ruc ^ er boben werden. Der Widerspruch ist bei dem Wr^tran^ Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, teschnec j 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle- chr| tf einzulegen 6r ^ eme ' ncle Kadenbach schriftlich oder zur Nie-

,\b!auf S diesp r S r' st ^atz 1 ) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch isteramt ein« nst ^ e ' 11601 vorstehend genannten Vermessungs- und

%stehe 9 9angenist -

^kannfgegeF>en 30ntmachun 9 9' 11 am Tage nach der Veröffentlichung

18.05.2006 (Siegel) Martina Hasselmann

Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses

FWG Kadenbach e.V.

Jahreshauptversammlung

Liebe Mitglieder, hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zur Jahreshaupt­versammlung.

Termin: Dienstag, 30.05.2006

Ort: Gemeindehaus

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder

3. Bericht des Schriftführers

4. Bericht des Kassenverwalters

5. Entlastung des Vorstandes

6. Neuwahlen des Vorstandes

7. Verschiedenes

Wir bitten um Ihr Erscheinen. >

Josef Gerharz, 1. Vorsitzender

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

http://www.germania-kadenbach.de

FUSSBALL

Alte Herren: Am Freitag, 26.05.2006, spielt unsere AH-Mannschaft gegen den TuS Neuendorf. Spielbeginn auf dem Sportplatz in Neuendorf ist um 19.00 Uhr.

Gymnastik/Wirbeisäulengymnastik: jeden Mittwoch, um 20.00 Uhr. Treffpunkt: alte Turnhalle Neuhäusel (Augst-Schule). Walking/Nordic-Walking: Walking-Treff: jeden Dienstag, um 17.30 Uhr. Treffpunkt Tennisplatz Kadenbach.

Lauftreff: jeden Freitag, um 17.00 Uhr. Treffpunkt: Sportplatz Kadenbach.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel. und Fax: 02620/8442

E-Mail-Adresse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de

Dorferneuerung - Bestandsaufnahme

Die Ortsgemeinde Neuhäusel hat das Planungsbüro Stadt-Land-plus aus Boppard-Buchholz mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzep­tes beauftragt. Es ist notwendig, durch eine problemorientierte Analyse die baulichen, ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Ver­hältnisse von Neuhäusel in einer Bestandsaufnahme genauer unter die Lupe zu nehmen. Alle örtlichen Belange und Gegebenheiten (u.a. Nut­zung der Gebäude, Baustruktur, Verkehrssituation), schon geplante Vor­haben, Ideen und Gedanken werden dabei ab Mittwoch, 31.05.2006, durch das Planungsbüro in einem Ortsrundgang erfasst.

\ Fritz Roggenbach

Ortsbürgermeister

Sportgemeinschaft Neuhäusel

LEICHTATHLETIK

Vom richtigen Laufen und Springen bis zum kraftvollen Werfen und Stoßen wird alles gezeigt, was diese vielseitige Sportart zu bieten hat. Kommt doch einfach mal vorbei, wenn Ihr im Alter von 6 bis 15 Jahren seit. Immer mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr im Augst-Stadion oder in der neuen Halle. Eurer Ansprechpartner ist Udo Krebs unter Tel. 2759.

Simmern

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

mittwochs.von 18.00 bis 20.00 Uhr

unc j...nach Vereinbarung

Telefon:.02620/8614

Ortsbürgermeister privat:.02620/9203-0 od. -14

Te | e f ax; .02620/9203-22

Vermietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320

Schredderpiatz

Am Samstag, 03.06.2006, (Pfingstsamstag) wird der Schredderplatz nur nach tel. Terminvereinbarung geöffnet. Zwecks Terminabsprache wen­den Sie sich bitte an Ulrich Buscher, Tel. 657.

Johannes Ullrich Beigeordneter