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VG Montabaur

Nr. 20/2006

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[^-Portal regelt bertragung und Rückgabe

iisationskomitee (OK) FIFA m hat im Internet auf www. Idcup.com ein Ticket-Portal Jans eröffnet, über das Ein-

|Jen zurück gegeben oder auf Pfrsonen übertragen werden

Fällen kann der Anträg­en,Customer*Seif Service"- IcheinOnline-Formular ausfül- Ihte sich ein Ticketinhaber |iner Eintrittskarte trennen, ferjlas Ticket ohne Angabe von (den zum Wiederverkauf durch PöKfreigeben. Die Eintrittskarte t nn im Ticket-Shop unter ile' wieder angeboten. Dies leider Voraussetzung, dass es ljjjnärangebot des OK mehr für Sei gibt. Konnte das Ticket Heb verkauft werden, erhält "Ankäufer den ursprünglich Ticketpreis komplett

Für den ursprünglichen Karteninha­ber ist die Rückgabe einer Eintritts­karte zum Weiterverkauf somit ko­stenfrei. Frei gegebene Tickets wer­den dem neuen Käufer imResale- Shop" zum Preis angeboten, der um 15 Prozent, jedoch höchstens 15 Euro über dem derzeitigen Ticket- Nennwert liegt. Horst R. Schmidt: Die zusätzlichen Services, die das Ticket-Portal mit sich bringen, ko­sten rund 700.000 Euro. Das Portal bedeutet für interessierte Fans eine zusätzliche Chance, eine Karte zu erhalten, ist im Prinzip also ein zu­sätzlicher Vertriebskanal. Daher ha­ben wir die Kosten beim Käufer ver­anschlagt. Dies auch in Überein­stimmung mit den Verbraucher­schützern", so Schmidt.

Ebenso ist eine Übertragung der Kar­ten möglich. Jeder Karten-Transfer muss allerdings gegenüber dem OK begründet werden.Die Übertra-

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gung eines Tickets an eine zuvor ausgewählte Person muss schon allein aus Fairness-Gründen die Ausnahme bleiben. Denn wer durch eine Übertragung begünstigt wird, bekommt einen Vorteil denjenigen gegenüber, die sieh aufgrund der weltweit riesigen Nachfrage immer noch offiziell um eine Eintrittskar­te bewerben. Er geht gewisser­maßen vorbei an denen, die noch in der virtuellen Warteschlange im Internet stehen," sagt Schmidt Grundsätzlich werden für einen Karten-Transfer die folgende sieben Gründe durch das OK allgemein anerkannt:

- Übertragung innerhalb der Fa­milie oder innerhalb rechtlich an­erkannter Lebensgemeinschaften

- Krankheit des Bestellers/ Besuchers

- Besteller/Besucher erhält kein Visum für Deutschland

- Ausreiseverbot für Besteller/ Besucher

- Höhere Gewalt (z. B. politische Unruhen, Epidemien, Naturkata­strophen)

- Todesfall (des Bestellers/Besu­chers oder innerhalb der Familie des Bestellers/Besuchers)

- Ein sonstiger Härtefall

In Einzelfällen können vom OK ent­sprechende Belege angefordert

werden.Die Entscheidung über jeden einzelnen Fall kommt einem Spagat gleich. Natürlich möchten wir versuchen, im Sinne der Fans zu entscheiden, müssen wegen der be­kannten Sicherheits-Anforderun­gen gleichzeitig aber die nötige Sensibilität walten lassen. Insge­samt wird es die meisten Übertra­gungen innerhalb der Familie oder wegen Krankheit geben. Mit diesen Möglichkeiten kommen wir unseren Kunden doch schon sehr weit ent­gegen," sagt Horst R. Schmidt. Für die Übertragung des Tickets wird eine Gebühr von jeweils zehn EURO für den Besteller fällig.

Horst R. Schmidts Fazit:Das Ticket- Portal ist eine Plattform, die den Schwarzmarkt eindämmt und gleichzeitig die hohen Sicherheits- Anforderungen berücksichtigt. Es gibt nun überhaupt keinen Grund mehr, Tickets über andere Wege verkaufen oder erwerben zu wollen. Im Sinne der ehrlichen und echten Fans unterbinden wir damit über­höhte Preise. Schwarzhändlern wol­len wir keine Chance geben.

Quelle: ifaworldcup.yahoo.com