♦ VG Montabaur
Nr. 20/2006
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[^-Portal regelt be’rtragung und Rückgabe
iisationskomitee (OK) FIFA m hat im Internet auf www. Idcup.com ein Ticket-Portal Jans eröffnet, über das Ein-
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Fällen kann der Anträgen, „Customer*Seif Service"- IcheinOnline-Formular ausfül- Ihte sich ein Ticketinhaber |iner Eintrittskarte trennen, ferjlas Ticket ohne Angabe von (den zum Wiederverkauf durch PöKfreigeben. Die Eintrittskarte t nn im Ticket-Shop unter ile' wieder angeboten. Dies leider Voraussetzung, dass es ljjjnärangebot des OK mehr für Sei gibt. Konnte das Ticket Heb verkauft werden, erhält "Ankäufer den ursprünglich Ticketpreis komplett
Für den ursprünglichen Karteninhaber ist die Rückgabe einer Eintrittskarte zum Weiterverkauf somit kostenfrei. Frei gegebene Tickets werden dem neuen Käufer im „Resale- Shop" zum Preis angeboten, der um 15 Prozent, jedoch höchstens 15 Euro über dem derzeitigen Ticket- Nennwert liegt. Horst R. Schmidt: „Die zusätzlichen Services, die das Ticket-Portal mit sich bringen, kosten rund 700.000 Euro. Das Portal bedeutet für interessierte Fans eine zusätzliche Chance, eine Karte zu erhalten, ist im Prinzip also ein zusätzlicher Vertriebskanal. Daher haben wir die Kosten beim Käufer veranschlagt. Dies auch in Übereinstimmung mit den Verbraucherschützern", so Schmidt.
Ebenso ist eine Übertragung der Karten möglich. Jeder Karten-Transfer muss allerdings gegenüber dem OK begründet werden. „Die Übertra-
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gung eines Tickets an eine zuvor ausgewählte Person muss schon allein aus Fairness-Gründen die Ausnahme bleiben. Denn wer durch eine Übertragung begünstigt wird, bekommt einen Vorteil denjenigen gegenüber, die sieh aufgrund der weltweit riesigen Nachfrage immer noch offiziell um eine Eintrittskarte bewerben. Er geht gewissermaßen vorbei an denen, die noch in der virtuellen Warteschlange im Internet stehen," sagt Schmidt Grundsätzlich werden für einen Karten-Transfer die folgende sieben Gründe durch das OK allgemein anerkannt:
- Übertragung innerhalb der Familie oder innerhalb rechtlich anerkannter Lebensgemeinschaften
- Krankheit des Bestellers/ Besuchers
- Besteller/Besucher erhält kein Visum für Deutschland
- Ausreiseverbot für Besteller/ Besucher
- Höhere Gewalt (z. B. politische Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen)
- Todesfall (des Bestellers/Besuchers oder innerhalb der Familie des Bestellers/Besuchers)
- Ein sonstiger Härtefall
In Einzelfällen können vom OK entsprechende Belege angefordert
werden. „Die Entscheidung über jeden einzelnen Fall kommt einem Spagat gleich. Natürlich möchten wir versuchen, im Sinne der Fans zu entscheiden, müssen wegen der bekannten Sicherheits-Anforderungen gleichzeitig aber die nötige Sensibilität walten lassen. Insgesamt wird es die meisten Übertragungen innerhalb der Familie oder wegen Krankheit geben. Mit diesen Möglichkeiten kommen wir unseren Kunden doch schon sehr weit entgegen," sagt Horst R. Schmidt. Für die Übertragung des Tickets wird eine Gebühr von jeweils zehn EURO für den Besteller fällig.
Horst R. Schmidts Fazit: „Das Ticket- Portal ist eine Plattform, die den Schwarzmarkt eindämmt und gleichzeitig die hohen Sicherheits- Anforderungen berücksichtigt. Es gibt nun überhaupt keinen Grund mehr, Tickets über andere Wege verkaufen oder erwerben zu wollen. Im Sinne der ehrlichen und echten Fans unterbinden wir damit überhöhte Preise. Schwarzhändlern wollen wir keine Chance geben.“
Quelle: ifaworldcup.yahoo.com

