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,VG Montabaur

Nr. 20/2006

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Zusammen mit den Bauhandwerkern freuen sie sich über die baldige Fertigstellung: Schulleiter [llricf ) Hanne, Landrat Peter Paul Weinert, die Architekten Gerhard und Martin Dürr sowie der 'teilvertretende Schulleiter Friedhelm Graf.

[Richtkranz schwebt über ler BBS Montabaur

Ist an der Berufsbildenden Schule Monta­lach dem traditionellen Richtspruch des Imanns konnten jetzt alle Baubeteiligten paufertigstellung eines dringend benötig­jaus feiern. Damit soll die seit einigen herrschende Raumnot bald zu Ende sein, jedene BBS-Klassen mussten in die leer IdeMontabaurer Kaserne ausgelagert wer- ■und 4,87 Millionen Euro Wird der Erweite- jau den Westerwaldkreis als Schulträger p. „Trotz schwieriger Haushaltslage geben “ijiesem Jahr rund 17 Millionen Euro für e Schulen aus. Denn die gute Ausbildung fr Kinder hat für uns Priorität", betonte ^ Peter Paul Weinert in seiner Ansprache. Jem zweiten Bauabschnitt soll bald eine ®greiche Brandschutzsanierung in den %nden Gebäuden erfolgen und darauf, im •n Bauabschnitt, ein Werkstatttrakt für die ■ndwerker errichtet werden.

jsterwaldkreis fördert pchkompetenz

Itokurse an Berufs- und Hauptschulen - Jj* stellen Förderanträge Ipsterwaldkreis will verstärkt die Sprachkom- gvon Kindern und Jugendlichen mit Migra- Pergründ fördern. Mit Hilfe eines kommu- anriritD > ^ ramms ' mit dessen Durchführung schulpka 6 * )au ' Weinert die Kreisvolkshoch- “ i U i Pr j^gte, sollen an Haupt- und Berufs- rulpn imu en Oberschulen sowie Regional- tse ^® sterw aldkreis zusätzliche Förder­ten 11 'SSden' K ' nder Und ,ugendliche

Haupt- und Berufsschulen können die Durchfüh­rung und deren Förderung durch das Programm beantragen. Antragformulare können über die Homepage der Kreis-vhs Westerwald (WWW.vhs- ww.de) unter „Aktuelles" zur Verfügung gestellt werden. Gefördert wird ausschließlich der reine Sprachunterricht in Gruppen ab mindestens acht Schülern. Je Schule wird eine Gruppe mit vier Unterrichtsstunden pro Woche ein Schuljahr (oder zwei Gruppen ein halbes Jahr) lang geför­dert werden. „Glücklicherweise wird heute ver­mehrt über die gezielte Sprachförderung von Mi­granten nachgedacht und überlegt, vor dem Schulbesuch die Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sinnvolles und für alle Beteiligten erfolgreiches und hoffentlich auch lustvolles Lernen erst mög­lich macht. Die jetzt in Fluss gekommene Diskus­sion wollen wir als Westerwaldkreis unterstützen und gezielt Sprachkompetenz gerade an der Schnittstelle Schule/ Beruf zusätzlich fördern und dort wo die Probleme am größten sind", erklärte der Landrat. Man sei zwar formal nicht zuständig, denn Schule und Bildung sei Ländersache, aber der Westerwaldkreis, die heimische Wirtschaft und alle Bürger seien Nutznießer der Ergebnisse einer gelungenen Integration. Weinert dankte dem Kreistag, dass er die Sondermittel für das Sprachförderprogramm bereitgestellt hat.

Zinsgünstiges Landesdarlehen für neue Ausbildungsplätze

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz bietet auch in diesem Jahr zinsgünstige Dar­lehen im Rahmen der Ausbildungsplatzförderung an. Darauf macht die Wirtschaftsförderungsge­sellschaft Westerwaldkreis mbH aufmerksam. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Rheinland-Pfalz können

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für einen zusätzlichen Ausbildungsplatz ein zins­günstiges Darlehen in Höhe von 35.000 Euro erhalten. Auch die Erneuerung eines Ausbil­dungsplatzes wird mit einer Kreditsumme von 25.000 Euro gefördert.

Der Zinssatz für das Darlehen, das mit einer Lauf­zeit von fünf Jahren (davon zwei tilgungsfreie Jahre) ausgestattet ist, beträgt derzeit 4,2 Prozent bei 100 prozentiger Auszahlung. Bei Bedarf be­steht auch die Möglichkeit einer fünfzigprozenti­gen Haftungsfreistellung. Die Anträge für dieses neue Darlehen können über die jeweilige Haus­bank gestellt werden. Nähere Informationen und Anträge können bei der Wirtschaftsförderungs­gesellschaft unter Tel. 02602/124-308 oder per E-Mail; Michael.Jodlauk@westerwaldkreis.de an­gefordert werden.

Kreistagssitzung am Freitag

Am Freitag, 19. Mai, kommt der Kreistag des We­sterwaldkreises zu seiner achten Sitzung der siebten Wahlperiode zusammen. Auf der Tages­ordnung steht neben der Wahl von Ersatznach­folger für Ausschüsse des Kreises die erste Nach­tragshaushaltssatzung für das laufende Haushalts­jahr 2006. Weitere Themen sind die Rückübertra­gung des Basaltparks an die Stadt Bad Marien­berg, die Umstellung des bisherigen kameralisti- schen Haushaltsrechts auf die kommunale Doppik (kaufmännische Buchführung).

Für Diskussionsstoff könnte die Zeichnung einer Vermögenseinlage des Kreises als stiller Gesell­schafter bei der Nassauischen Sparkasse Wies­baden sorgen. Sitzungsbeginn ist 15.00 Uhr im Saal I der Kreisverwaltung in Montabaur.

Unter bestimmten Voraussetzungen:

Geflügel darf wieder ins Freie

Ab sofort dürfen die Hühner und Enten im We­sterwaldkreis wieder ins Freie - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Kreisverwaltung macht auf Grund der derzeit günstigen Seuchenlage von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, die Freilandhaltung von Geflügel zuzulassen, sofern der Besitzer das frei­laufende Geflügel beim Kreis meldet und bestim­mte Sicherheitsvorschriften einhält. Hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung, Wassergeflügel monatlich auf Geflügelpestvirus untersuchen zu lassen oder - alternativ - zusammen mit den Enten und Gänsen eine bestimmte Zahl von Landgeflügel, also z.B. Hühner oder Puten als so genannte Indikatortiere zu halten.

Sinn dieser Vorschrift: Bei Wassergeflügel verläuft die Krankheit mitunter weniger dramatisch und könnte übersehen werden, während Hühner, Puten oder auch Wachteln und Fasane schwer erkranken und meist innerhalb kurzer Zeit veren­den. Die verendeten Indikatorvögel sind umge­hend zu melden und müssen untersucht werden. Von der Freilandhaltung ausgenommen wurde ein Sperrgürtel von 200 Meter um die Uferzonen der Westerwälder Seenplatte, die als Wildvogel- Sammelgebiet gilt.

Sämtliche 1155 registrierten Geflügelhalter erhal­ten in diesen Tagen ein Informationsschreiben der Kreisverwaltung, in dem die neuen Bestimmun­gen detailliert erläutert werden.

Wer Geflügel hält, aber das Schreiben dennoch nicht bekommt, sollte sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen, die unter Telefon 02602/124 288 auch Rückfragen beant­wortet. KW 20