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Nr. 19/2006

5er guteit n rfpr Ortsgemeinde Simmern

•sei r Satzung ® pnedhofsgebührensatzung vom 24.04.2006

ätfürft', !rÄnd erung ° . von Simmern hat in seiner Sitzung am 28.03.2006

:ref, en der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in

inN euh?,fB^P es§ „01 01 1994 (GVBI. S. 153) sowie der§§ 2,7 und 8 des ärn. DerSJö^Jpnaesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt W;; |#jj en9 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol- beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

IS

i Gebühren

f mp r Ortsaemeinde Simmern über die Erhebung von <

[ause | fShofs und Bestattungswesen vom 6. 11.2001 wird (als 1. Ände-

Öer Gebühren in § 4 wird wie folgt festgesetzt:

'Chen PfU I. Höhe der Gebühren

,k - * - ngsgebühren ^

Vernimmt ,,elen Jahy

»Beisetzungen TJln Reihengrabstatten

\ i i i Verstorbene bis zum vollendeten nÜbensjahr.

^^Verstorbene nach Vollendung

.150 €

.420 €

rittesvon»j :hsen hen Lebe®' 'örte siederal

idorf undnai: Best, ie Mithilfe i iden. Eraksf bis zu seine» oral zur Naturlete begleite wischen nun

lie, aus derrr weitere An^ i. Die Glitte ister Roggens

desVLebensjahres.

In Wahlgrabstätten

1 2.1 Verstorbene nach Vollendung

des"5. Lebensjahres.420 €

■■nbeisetzungen

V In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten

im Urnenfeld. 100 €

1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits

Erstattete ruhen.70 €

■Beisetzungen von Tot- und Fehlgeburten TJi [Leichen oder Körperteile, für die nach piizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab

endig ist oder personenstandsrechtlich nicht beüfcundungspflichtige Geburten, die in bereits

Je henden Grabstätten beigesetzt werden.70 €

Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen _ibettung von Leichen

Dasj^usgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vonfiem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst aggeber gegenüber dem Unternehmen sind ibettung von Urnen

2.1Äusbettung von Urnen aus Erdgräbern.70 €

__ erbeisetzung

Fiir#lie Wiederbeisetzungen von ausgebetteten Leichen oder Urnen ~“!den die Gebühren nach Abschnitt I und III erhoben Nutzupsgebühren - Rechte an Grabstätten

'erb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten LI Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. jensjahr und anmeldepflichtigen Totgeburten.70 €

1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5.

Mansjahres.300 €

1.3|als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.100 €

1.4jals Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten

(«»Stätten für jede Urne.,.30 €

Efljrerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten

2.1 [für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede

Eitere Wahlgrabstätte. 450 €

2.2jals Urnen-Erdgrabstätte

2.2.1 jn Urnen-Grabfeldern pro Grabstelle.150 €

' n b ere ' ts belegten Grabstätten für jede Urne.50 €

pangerung des Nutzungsrechts

wdie Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der ^■zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die ■ß”hren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Absat­zes 2 erhoben istige Gebühren Einsegnungshalle

j2 Benutzung der Einsegnungshalle und ewahrung der Leichen in

«wahrungsräumen.50 €

H U ^ ewahrun 9 von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle

U3.1 Bis zu drei Tagen.30 €

^afttreten den weiteren an 9 ®f a ngenenTag.10 €

^jkung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

W els" mern ' 24 04 -2006 (DS.) Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

a ^stinn S ' 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) !et7 9 vo ™ 311 Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert atzunn" 1 April 2005 (GVBI. s - 98 ) wird auf folgendes hinge- laif« . pirinenidiotioc die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- on sinn , etzea oder aufgrund dieses Gesetzes zustande

.nacti';.;Änfancia na ü| ti 1 Seiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von

. S- dieiestim ZU8tand ® 9ekommen. Dies gilt nicht, wenn

..0262ü%?| mjfl ünn n ük)er die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

Ausfer tigung oder die Bekanntmachung der Satzung w °rden sind, oder

jVinderW /lessebegnj aran teilzuw

ierendesPi?

jrleizurf;': flöchten, ht nurHesf snießen. Si' r montags'

4.1.:

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Simmern, 12.05.2006 (S.) Haseneier, Ortsbürgermeister

Luftbildaufnahme unserer Ortsgemeinde

Auf Grund der großen Nachfrage wurde die Luftbildaufnahme vom Sep­tember 2005 nochmals in einer geringen Stückzahl vervielfältigt. Ab der kommenden Sprechstunde kann die Aufnahme im Format 50 x 70 cm zu einem Preis von 15,00 €/Stück erworben werden. Es wird darauf hinge­wiesen, dass nur noch eine begrenzte Anzahl von Aufnahmen zur Verfü­gung steht. Sollten Sie Interesse an dem Erwerb haben, setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner in Verbindung.

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

Projektchor-Konzert des Musikvereins Simmern

Der neu gegründete Projektchor “Singfeizeit 2006” gab unter Beteiligung des Musikvereins Simmern und der “Flying Bongos” sein erstes Konzert im Dorfgemeinschaftshaus Simmern.

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Das Konzert stand unter dem Motto “Swing in concert”. Die insgesamt 60 Musiker und Sänger auf der Bühne begeisterten das Publikum mit Swing- Melodien und Evergreens: Stücke von Louis Armstrong und Glenn Mül­ler etwa wechselten sich mit bekannten Liedern von Elvis Presley und Melodien von George Gershwin ab.

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Dabei ist zu bedenken, dass die Stücke durch den Gründer und Leiter des Chors Michael Fischer in nur zwei Tagen zur Bühnenreife gebracht wur­de. Bei dem Konzert kam auch schon der Nachwuchs des Musikvereins, nämlich Carina Hahn und Anna-Lena Portugall, beide Saxophon, zum Ein­satz. Das jüngste Mitglied der “Singfreizeit 2006” war der Sohn des Vor­sitzenden Hans-Georg Schneider, der neunjährige Pascal Schneider. Alles in allem ein überaus gelungenes Konzert. Es kann gehofft werden, dass der Musikverein auch zukünftig so erfolgreich zum kulturellen Leben unse­res Dorfes beitragen wird. Ein weiterer musikalischer Auftritt ist schon für Anfang Juli 2006 auf dem Dorfplatz geplant.

Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister

Verkehrs- und Verschönerungsverein Simmern e.V.

Traditionsbahn und wandern

Wir möchten unsere Wanderfreunde an unser Unternehmen am Mittwoch, 17.05.2006, erinnern. Vom Dorfplatz Simmern fahren wir um 8.37 Uhr mit dem Linienbus zum Hauptbahnhof Koblenz. Abfahrt des Zuges in Rich­tung Boppard und Buchholz um 10.06 Uhr. Der Tag verläuft wie veröf­fentlicht. Wir werden Simmern um 17.34 Uhr wieder erreichen.

Bei der Anmeldung liegt eine Vesperkarte vor. Tel. E. Schoenau, Tel. 8406 oderT. Kowalweski, Tel. 687.

CDU-Ortsverband Simmern

Nächste Vorstandssitzung

Die nächste Vorstandssitzung findet am 17.05.2006, um 20.00 Uhr im Bür­germeisteramt statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Sollte ein Vorstandsmitglied nicht teilnehmen können, bitte den Vorsitzenden Johan­nes Ullrich, Tel. 1330, informieren.