^ e n»#5 M0n,abaUr
Nr. 19/2006
5er guteit n rfpr Ortsgemeinde Simmern
•sei r Satzung ® pnedhofsgebührensatzung vom 24.04.2006
ätfürft', !rÄnd erung ° . von Simmern hat in seiner Sitzung am 28.03.2006
:ref, en der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in
inN euh?,fB^P es§ „01 01 1994 (GVBI. S. 153) sowie der§§ 2,7 und 8 des ärn. DerSJö^Jpnaesetzes (KAG) vom 20.6.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt W;; |#jj en9 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVBI. S. 202) die fol- beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
IS
i Gebühren
f mp r Ortsaemeinde Simmern über die Erhebung von <
[ause | fShofs und Bestattungswesen vom 6. 11.2001 wird (als 1. Ände-
Öer Gebühren in § 4 wird wie folgt festgesetzt:
'Chen PfU I. Höhe der Gebühren
,k - * - ngsgebühren ^
Vernimmt ,,elen Jahy
»Beisetzungen TJln Reihengrabstatten
\ i i i Verstorbene bis zum vollendeten nÜbensjahr.
^^Verstorbene nach Vollendung
.150 €
.420 €
rittesvon»j :hsen hen Lebe®' 'örte siederal
idorf undnai: Best, ie Mithilfe i iden. Eraksf bis zu seine» oral zur Naturlete begleite wischen nun
lie, aus derrr weitere An^ i. Die Glitte ister Roggens
desVLebensjahres.
In Wahlgrabstätten
1 2.1 Verstorbene nach Vollendung
des"5. Lebensjahres.420 €
■■nbeisetzungen
V In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten
im Urnenfeld. 100 €
1.3.2 In Reihengrabstätten, in denen bereits
Erstattete ruhen.70 €
■Beisetzungen von Tot- und Fehlgeburten TJi [Leichen oder Körperteile, für die nach piizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab
endig ist oder personenstandsrechtlich nicht beüfcundungspflichtige Geburten, die in bereits
Je henden Grabstätten beigesetzt werden.70 €
Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen _ibettung von Leichen
Dasj^usgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind vonfiem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst aggeber gegenüber dem Unternehmen sind ibettung von Urnen
2.1Äusbettung von Urnen aus Erdgräbern.70 €
__ erbeisetzung
Fiir#lie Wiederbeisetzungen von ausgebetteten Leichen oder Urnen ~“!den die Gebühren nach Abschnitt I und III erhoben Nutzupsgebühren - Rechte an Grabstätten
'erb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten LI Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. jensjahr und anmeldepflichtigen Totgeburten.70 €
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5.
Mansjahres.300 €
1.3|als Urnen-Erdgrabstätte in Urnengrabfeldern.100 €
1.4jals Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten
(«»Stätten für jede Urne.,.30 €
Efljrerb des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten
2.1 [für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
Eitere Wahlgrabstätte. 450 €
2.2jals Urnen-Erdgrabstätte
2.2.1 jn Urnen-Grabfeldern pro Grabstelle.150 €
' n b ere ' ts belegten Grabstätten für jede Urne.50 €
pangerung des Nutzungsrechts
wdie Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der ^■zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die ■ß”hren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Absatzes 2 erhoben istige Gebühren Einsegnungshalle
j2 Benutzung der Einsegnungshalle und ewahrung der Leichen in
«wahrungsräumen.50 €
H U ^ ewahrun 9 von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
U3.1 Bis zu drei Tagen.30 €
^afttreten den weiteren an 9 ®f a ngenenTag.10 €
^jkung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
W els" mern ' 24 04 -2006 (DS.) Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
a ^stinn S ' 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) !et7 9 vo ™ 311 Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert atzunn" 1 April 2005 (GVBI. s - 98 ) wird auf folgendes hinge- laif« . pirinenidiotioc die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- on sinn , etzea oder aufgrund dieses Gesetzes zustande
.nacti';.;Änfancia na ü| ti 1 Seiten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
. S- dieiestim ZU8tand ® 9ekommen. Dies gilt nicht, wenn
..0262ü%?| mjfl ünn n ük)er die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
Ausfer tigung oder die Bekanntmachung der Satzung w °rden sind, oder
jVinderW /lessebegnj aran teilzuw
ierendesPi?
jrleizurf;': flöchten, ht nurHesf snießen. Si' r montags'
4.1.:
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean
standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Simmern, 12.05.2006 (S.) Haseneier, Ortsbürgermeister
Luftbildaufnahme unserer Ortsgemeinde
Auf Grund der großen Nachfrage wurde die Luftbildaufnahme vom September 2005 nochmals in einer geringen Stückzahl vervielfältigt. Ab der kommenden Sprechstunde kann die Aufnahme im Format 50 x 70 cm zu einem Preis von 15,00 €/Stück erworben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur noch eine begrenzte Anzahl von Aufnahmen zur Verfügung steht. Sollten Sie Interesse an dem Erwerb haben, setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner in Verbindung.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
Projektchor-Konzert des Musikvereins Simmern
Der neu gegründete Projektchor “Singfeizeit 2006” gab unter Beteiligung des Musikvereins Simmern und der “Flying Bongos” sein erstes Konzert im Dorfgemeinschaftshaus Simmern.
J L-
- i
Das Konzert stand unter dem Motto “Swing in concert”. Die insgesamt 60 Musiker und Sänger auf der Bühne begeisterten das Publikum mit Swing- Melodien und Evergreens: Stücke von Louis Armstrong und Glenn Müller etwa wechselten sich mit bekannten Liedern von Elvis Presley und Melodien von George Gershwin ab.
0
Dabei ist zu bedenken, dass die Stücke durch den Gründer und Leiter des Chors Michael Fischer in nur zwei Tagen zur Bühnenreife gebracht wurde. Bei dem Konzert kam auch schon der Nachwuchs des Musikvereins, nämlich Carina Hahn und Anna-Lena Portugall, beide Saxophon, zum Einsatz. Das jüngste Mitglied der “Singfreizeit 2006” war der Sohn des Vorsitzenden Hans-Georg Schneider, der neunjährige Pascal Schneider. Alles in allem ein überaus gelungenes Konzert. Es kann gehofft werden, dass der Musikverein auch zukünftig so erfolgreich zum kulturellen Leben unseres Dorfes beitragen wird. Ein weiterer musikalischer Auftritt ist schon für Anfang Juli 2006 auf dem Dorfplatz geplant.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
Verkehrs- und Verschönerungsverein Simmern e.V.
Traditionsbahn und wandern
Wir möchten unsere Wanderfreunde an unser Unternehmen am Mittwoch, 17.05.2006, erinnern. Vom Dorfplatz Simmern fahren wir um 8.37 Uhr mit dem Linienbus zum Hauptbahnhof Koblenz. Abfahrt des Zuges in Richtung Boppard und Buchholz um 10.06 Uhr. Der Tag verläuft wie veröffentlicht. Wir werden Simmern um 17.34 Uhr wieder erreichen.
Bei der Anmeldung liegt eine Vesperkarte vor. Tel. E. Schoenau, Tel. 8406 oderT. Kowalweski, Tel. 687.
CDU-Ortsverband Simmern
Nächste Vorstandssitzung
Die nächste Vorstandssitzung findet am 17.05.2006, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Sollte ein Vorstandsmitglied nicht teilnehmen können, bitte den Vorsitzenden Johannes Ullrich, Tel. 1330, informieren.

