||att VG Montabaur
Nr. 19/2006
Thoma
öffentl. Bekanntmachungen
Ej^iTuSSCHREIBUNG
J inpmeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Orts- W Snaen die Neugestaltung der Stützmauer und den
deines Gerätehauses in der Ortsmitte öffentlich aus. fisumfang:
Boden lösen und abfahren Wegebefestigung
Trockenmauer aus Natursteinen herstellen Vegetationsflächen hersteilen
Abbruch Gerätehaus ^^Jingszeitraum:
Ibis 35. KW 2006
fcgemeindeverwaltung Montabaur - Ralf Kohlhaas _lAdenauer-Platz 8, 56410 Montabaur p 2602 /126-21 0, Fax: 02602 /126.253 kohlhaas® montabaur.de
„Jftdsgemeindeverwaltung Montabaur — Ralf Kohlhaas äidie an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden I die Unterlagen schriftlich bis zum 22.05.2006 bei der Ver- »meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Aden- ,!p|atz 8,56410 Montabaur anzufordern.
Scmtzgebühr in Höhe von 15,00 € für Los 1 und 10,00 € für Los It unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Vermeide Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei Kr^sparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen, tnsch wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5“ £44mB/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA ijgsandt.
Äahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen. iTemmür die Abgabe des Angebotes ist 13.Juni 2006 Los 1:10.00 Uhr Los 2:10.15 Uhr
[Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber [versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- 891-1953)nfiandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Aden- uchner läuerSlatz8,56410 Montabaur, einzureichen.
Jörg Morgej_Pjejgmission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. lags-Bindefrist:
indertage iweise.
erber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 _ ngen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe inner- hajbder letzten 3 Jahre sind vorzulegen, igserteilung:
wird nach § 25 v OB/A auf das Angebot erteilt, das unter tseMtijupsichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichts- nutigeP*| punkte als <j as Annehmbarste erscheint.
1 w a z3Ä eprüfstelle:
n 0 waltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, lontabaur, Tel. 02602/124 - 0.
$baur, 24.04.2006 (Jürgen Klaeser)
Werkleiter
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pge Wasserzähler im Bereich [bandsgemeinde Montabaur ausgetauscht
Eun UnAbnehnier darauf hin, dass die eichfälligen Wasser- S grund der Eichgültigkeitsverordnung turnusgemäß zu folgenden ausgewechselt werden:
159 'hc l' S 2 ®-® 5 -2006 Eitelborn,
Lonc u! S 2 ® 05 -2006 Nomborn,
loßk ! s 02 -06.2006 Kadenbach, Simmern,
119^' K ,S 16 06 - 20 °6 Neuhäusel.
103^07 h' S n 7° 6 ' 2006 Niederelbert, Oberelbert,
'1007 w 07- ® 7 ’ 2 ®® 6 Horbach, Hübingen, Welschneudorf,
sen, IS 4,07 - 2 006 Daubach, Gackenbach, Stahlhofen, Unters-
ach^T.P« 7-2 ^® Holler, MT-Bladernheim, MT-Elgendorf, MT- adt Montabaur 0rf ’ ^-Horressen, MT-Reckenthal, MT-Wirzen-
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Nentershausen, Niedererbach.
Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung - durch die Firma Schenk, Bitzen durchgeführt.
Den Monteuren dieser Firma bitten wir, ungehinderten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Des Weiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.
56410 Montabaur, Verbandsgemeindewerke
21.04.2006 Montabaur
Klaeser Werkleiter
Die Verwaltung informiert
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
Donnerstag
15.30 Uhr
Lärmschutz in Wohngebieten
Viele Mitbürger fühlen sich in den Sommermonaten durch ihre aktiven Nachbarn insbesondere während der Mittagszeit oder in den Abendstunden gestört. Durch ein wenig mehr Rücksicht kann man Ärger mit der Nachbarschaft vermeiden. Werden Lärmschutzvorschriften nicht beachtet, muss das Ordnungsamt mit geeigneten Mittel die Einhaltung durchsetzen:
Schutz der Mittags- und Nachtruhe
Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist es Privatpersonen verboten, die Nachtruhe der Nachbarn durch Arbeiten oder lärmende Freizeitaktivitäten zu stören. Dieses Verbot gilt in Wohngebieten auch in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Hiervon ausgenommen sind allerdings gewerbliche Arbeiten. Das Verbot gilt auch nicht für (landwirtschaftliche) Betriebe, wenn Arbeiten zur Nachtzeit üblich sind und durch sie keine Gefahren oder Nachteile entstehen.
Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Verbrennungsmotoren dürfen nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden. Das Verbot während der Mittagszeit gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmen Elektromotoren oder der EU-weit gültigen Plakette, die die Geräuscharmut des Verbrennungsmotors bescheinigt, ausgestattet sind. Die vorgenannten Ruhezeiten gelten sinngemäß auch für alle anderen in Hof und Garten genutzten motorbetriebenen und damit Lärm erzeugenden Maschinen und Geräte. Besonders lärmintensive Geräte (Motoroder Kreissäge, Rasentrimmer oder Laubsauger mit Verbrennungsmotoren u.ä.) dürfen nur in den Zeiten von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden.
Niemand wird gerne in seiner Mittags- oder Nachtruhe gestört. Eigentlich sollte es allein schon im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen für jeden selbstverständlich sein, auch ohne gesetzliche Vorgaben auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -örtliche Ordnungsbehörde-

