Wochenblatt VG Montabaur
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Nr.
15 ?
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gerinnen und Bürgern unserer Gemeinde diesen Serv ' c ®- ( ^'^hieten gemeinde im Laufe eines Jahres viel Geld kostet, auch■ 0 S 1 "
zu können, werde ich vorschlagen, dass der Lagerplatz ug _
gezäunt wird und Zeiten festgelegt werden zu denen zukunftg e n £^ gerung nur noch unter Aufsicht möglich ist. Der Sehre P zunächst geschlossen, Ablagerungen sind nicht gestattet.
Hans Ulrich Weidenteiier
Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags. von 18.00 bis 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 42.Tel.) 06439/90131U
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/909227
Privatanschrift: Im Boden 1
E-Mail privat: uli @ kleinkunst-mons-tabor.de
Fax Gemeindeverwaltung.06439/901874
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister: ge mein d e - h o rbach@gmx.de
Internetseite der Ortsgemeinde Horbach: www.horbach-ww.d e Änderungen werden durch Aushang am Gemeindehaus bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses
des Ortsgemeinderates vom 16.03.2006
der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 2004
Haus halt sre chnung
Verwaltungshaushalt' Euro
Vermögenshaushalt' Euro
Gesamt
Euro
Feststellung dus Ergebnisses
Soll-Einnahmen
485.116,79
237.567.45
722.684.24
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0.00
0.00
J. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
0.00
0.00
./. Abgang alter Kasseneinnahmercste
0,00
0.00
0.00
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
485.1)6,79
237.567.45
722.684,24
Soll-Ausgaben
485.116.79
184.949.95
670.066.74
+ neue Haushaltsausgabereste
0.00
58.003.68
58.003,68
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
5.386.18
5.386.18
. . Abgang alter Kassenausgabereste
0.00
0.00
0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
485.116,79
237.567,45
722.684,24
Überschuss/Fehlbetrag
0.00
0,00
0,00
Festgestellt:
Montabaur, 21.01.2005 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Stein, I. Beigeordneter
Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2004 aufgestellte Jahresrechnunq gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 18.04.2006 - 02.05.2006 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstaas von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitaac von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. 9
Montabaur, 06.04.2006 (S.) Schmidt
Ortsgemeindeverwaltung Horbach Ortsbürgermeister
Grünabfall
Die sieben „grünen“ Horbacher Abfallregeln
Wir haben lange auf ihn gewartet, jetzt ist er da: der Frühling. Da fällt bald wieder viel Grunabfall an. Nur wohin damit? Dazu, wie dieser Garten und
Wiesenabfall zu entsorgen ist, nachfolgend 7 „grüne“ Regeln nutjiflsonc
te um Beachtung: ■tengür
i Abfuhrvon^ünabialLdurgiidieWAB Ksezu
fährt die A
Hch Grünabfall ab, je einmal im Früh ahr und im Herbst (8.M Wochen November). Je Grundstück werden bis zu 2 cbm kostenlos 2»msta( ^genommen werden RasenschnittLaub Pflanzenreste odSlnntag .norrine Grünabfälle sowie Aste (bis 1,70 m lang und 12cm^pIpAbfaf -
in. -| ochen
Bürger
hilft bei
nirht snerriae Grünabfälle „ .
Die Abfälle müssen gebündelt oder als loses Material in Säcken J
tons bereitgestellt werden.
Zusätzlich werden je Haushalt au der Mülldeponie in Meudt koste J zu 200 kq/Jahr angenommen. Weitere Infos dazu im jährlichentr lender oder bei der WAB unter Tel. 02602/6806-0. CnenM >
? Regntmäßige Müllabfuhr
Für Bio- und Grünabfall wie Rasenschnitt hat jeder Haushalt eine Mülltonne vorzuhalten, die alle 2 Wochen abgefahren wird. DieW, tet hierfür Gefäße bis zu 240 I Inhalt an. Gegenüber der kleinstem, ,
(80 I) ist dies ein Mehraufwand von jährlich etwa 30,- Euro bei V J Die Nett
auf den Selbstkompostiererrabatt. ijgjeri, d*
3 Verbrennen von PfianzerLimJDQrf
Pflanzen und Pflanzenteile dürfen nur außerhalb der OrtslageveJGSSnfac werden, soweit sie nicht anderweitig verwertet werden können. Wer ! Tmin ; als drei cbm pflanzliche Abfälle verbrennen will, muss dies der oÄ jcb . zeibehörde schriftlich vorher mitteilen. In jedem Fall unzulässigistsSL k das flächenmäßige Verbrennen und das Verbrennen innerhalberi S e n Di destabstandes von 100 m zum Wald oder 50 m zu Gebäuden odJ'J zum i liehen Straßen. Unzulässig ist ebenfalls das Verbrennen zwischeniMfrere I und 8.00 Uhr sowie das Mitverbrennen von nichtpflanzlichen AbtHht köi
4. Schr e dderplatz a uf der Kojjpej jßjjiter. w
Von Mai bis November an jedem ersten Samstag im Monat kannzwisS oren teil2 10.00 und 12.00 Uhr Ast- und Baumschnitt im eingezäunten Berei Wer bei Koppel zum schreddern abgegeben werden. Während dieser Zeiffirgerki jeweils ein Mitglied des Gemeinderates oder ein Gemeindearbeis kewteuei „Koppelwächter" vor Ort darauf achten, dass auch wirklich nurscli derfähiger Ast- oder Baumschnitt abgelagert wird. Schreddeerfähj Äste die mindestens fingerdick sind, alles was dünner ist, kann leiden angenommen werden. Der Abfall wird je nach Bedarf mehrmalsjäl auf Kosten der Gemeinde geschreddert und an Interessenten kost als Mulch abgegeben (zumindest soweit dieser nicht von der Gew selbst für die eigenen Anlagen benötigt wird).
5. ..Eiskämmerchen“ ist keine Deponie Im Eiskämmerchen dürfen verschiedenartige Grünabfälle nichtabga werden- und natürlich auch sonst kein Abfall! Auch die hier leid« wieder abgelagerten Grünabfälle stellen Abfälle im Sinne des Kreis wirtschafts- und Abfallgesetzes dar und sind anderweitig zu entsa außerdem stören sie das Landschafts- bzw. Waldbild. Die zi Behörden haben diese wilde Deponie bereits mehrmals beanstandet! in diesem Jahr nochmals Grünabfall dort eingelagert wird, werden^ nete Absperrmaßnahmen vorgenommen!
6. Abfallcontainer am Friedhof
Unsere Verstorbenen haben es verdient, dass ihre letzten Ruhe! mit Pflanzen versehen und angemessen gepflegt werden. Mit Hifej Angehörigen und der Gemeindearbeiter ist unser Friedhof in ein« en Zustand. Für die durch die Grabpflege entstehenden Abfälle Container vorgehalten.
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Leider kommt es immer mal wieder vor, dass der Container die M der Abfälle nicht alle aufnehmen kann. Aus finanziellen Gründen«! alle 14 Tage geleert. Um zu verhindern, dass der Container zu schrei ist soll der Plastikabfall möglichst nicht am Friedhof, sondern zu entsorgt werden. Dies ist sicher zumutbar. Unbedingt ist aber sir stellen, dass hier auch nur Friedhofsabfall entsorgt wird.
7. Beseitigung von Raspnsr-hnitt
Grundsätzlich ist Rasenschnitt und weiterer Bioabfall auf dem Grundstück zu entsorgen (Komposthaufen, braune Mülltonne, Gnt fallsammlung mit Abfuhr WAB). Wer ein Grundstück in „RanchgröK mähen hat und im schützenden „Dunkel der Nacht“ auch mal widerrJAm Fre lieh eine Schubkarre im nahen Wald entsorgt, soll bitte wenigstens^^wiein sorgen, dass das Gras verteilt wird und somit schneller verrotten^^tau (keine Haufenbildung!), ln diesem Fall sieht die Forstverwaltung»IDer,Fe:
MGV
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von einer strafrechtlichen Verfolgung ab!
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Uli Schmidt, Ortsbürgem
Anruf-Sammeltaxi
Auch am Abend sicher in Horbach ankommen _
Die Busverbindung zwischen Horbach und Montabaur ist besser*] vielen angenommen, ln den Zeiten zwischen den Busfahrten un r busfreien Abend- und Wochenendstunden wartet zudem dasAnjJ meltaxi auf Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Kostengünstig komm® I Horbacher in die Kreisstadt oder von dort nach Hause. DasAwj meltaxi fahrt Sie
von allen mit einem AST-Schild gekennzeichneten Halt®® 1 uns die Bushaltestelle am Haus Sanner) . ,
zu allen Orten der jeweiligen Linie, am Zielort bis vor die zu den im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeiten
Ihren Fah| twunsch bis spätestens 30 MIM* J E j / nl 3 ™ sze '* oc * er a * s Voranmeldung unter den Rufnum
/ 94 70 768 angemeldet haben.

