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Nr. 15/2006

henblatt VG Montabaur

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Gemeinde: Heiligenroth Gemarkung Hei I igenrof h

Maßstab 1 : 1000

Bebauungsplan TArcWrvo

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igenroth, 05.04.2006

Erich Herbst, Ortsburgermeister

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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des P^jenschaftskatasters

In aer Gemarkung Heiligenroth wurde das Liegenschaftskataster von Amts Wegen durch die Fortführungsnachweise SX 01514/2006, 01612/2006, tJM/ 2006 und 01925/2006 aktualisiert.

Grundstückseigentümern entstehen hierfür keine Kosten. i _ss:

jDiejVermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz erstellt z.Z. ^»ntlichen Liegenschaftskarten in digitaler Form, um deren computer- 'Chte Verwaltung, Fortführung und Bereitstellung zu ermöglichen. ii verursachen übergroße, überlange und räumlich getrennte Flur- e Probleme. Dies sind z.B. große Waldflurstücke, lange Verkehrs- leflächen sowie Flurstücke, die durch Wege oder Gewässer durch­ritten werden und dann mit Überhaken in der Liegenschaftskarte dar- lellt sind.

Nrfliese Flurstücke wurde eine Flurstückszerlegung nach der Karte - d.h. örtliche Vermessung - vorgenommen, um eine zweckmäßige Unter- n 9 zu erreichen.

^ § 10 Abs. 4 des Landesgesetztes über das amtliche Vermes­swesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBI. S. 572, BS 219- erden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten r urstucke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffent- peKannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises plgenden Wortlaut:

f Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses unrungsnachweises zu aktualisieren.“ oitfuhrungsnachweise sind in der Zeit vom 21.04. bis 22.05.2006 ranc l I n ? SS * Un ^ s ' unc * Katasteramt Westerburg / Außenstelle Monta- gelegt und kann während der Dienststunden »ag - Donnerstag. . 0 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

lesehen werden". . 08 00 Uhr bis 13 00 Uh(

SesvfÜ?,!fk Un8 8es Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des 08 ge p^'f'Q^^hrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. \bs. 4 o at ,' ln der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 12 ® des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von

zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehruna:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermes- sungs- und Katasteramt Westerburg schriftlich oder zur Niederschrift ein­zulegen.

Ihr Vermessungs- u. Katasteramt Westerburg

i.A. Rolf Volland, Obervermessungsrat

Nutzung des Jugendraumes im Gemeindezentrum

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit 7. März ist nunmehr unser Jugendraum für ab 14- jährige Jugendli­che geöffnet und wird durch attraktive Spiel- und Unterhaltungsgeräte rege genutzt. Für die Betreuung während der Öffnungszeiten steht von jeweils montags bis einschließlich mittwochs Wolf-Gerd Rinder den Jugendlichen zur Verfügung. Da die Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr ursprünglich angedacht waren, bitte ich Sie um Ihre Mit­hilfe beim ordnungsgemäßen Betrieb des Jugendraumes. Ich bitte Sie für eine begrenzte Zeit Aufsichtsfunktion und Schließdienst für einige Tage zu übernehmen, denn es sind Ihre Kinder, die den Jugendraum für eine sinnvolle Freizeitgestaltung innerhalb unserer Gemeinde nutzen. Bitte tei­len Sie mir Ihre Bereitschaft unter Telefon Nr. 16606 oder 16433 mit.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Fastnachts-Nachlese

Die Fastnachtslieder sind verklungen, die Kostüme eingemottet und die Sitzungen abgerechnet. Zeit also, um ein Resümee zu ziehen.

Es war “fantastisch”!!!

Zweimal volles Haus, das heißt fast 1200 Gäste durften wir begrüßen. Große Kappensitzung und auch die Kinderkappensitzung waren ein voll­er Erfolg.

Allen, die dazu beigetragen haben, sei noch mal herzlich danke gesagt. Allen Helfern aus den Ortsvereinen vor und hinter der Bühne.

Den Sponsoren: Wolfram Schröder - Signal Iduna, Schlosserei Wüst, Metzgerei Bruno Herz, Maler Kohlmaas, Bäckerei Peter Nink, Firma Knau- ber und der Gärtnerei Kuch. Und natürlich bei allen Aktiven, egal ob groß oder klein, für ihre spitzenmäßigen Darbietungen.

Der Erfolg ist uns Anreiz für die Fastnacht 2007, wenn es im Februar in der Vogelsanghalle wieder heißt: Manege frei im Zirkus “Konfetti”.

SV Heiligenroth

Traditionelles Ostereiersuchen an Ostermontag

Der SV Heiligenroth lädt die Kinder an Ostermontag ab 10.30 Uhr am

Sportplatzgelände zum traditionellen Ostereiersuchen ein.

Fußballsenioren

Samstag, 15.04.06, 15.30 Uhr SG Ahrbach/Heiligenroth/Girod I - SG Ötzingen/Leuterod/Helferskirchen in Girod (falls der Platz immer noch gesperrt ist: in Heiligenroth)

Montag, 17.04.06, 14.30 Uhr SG Horbach/Winden - SG Ahrbach/Heili­genroth/Girod I in Horbach

Alte Herren

Donnerstag, 13.04.06,19.00 Uhr AH Heiligenroth - AH Wirges Platzaufbau und Thekendienst: Marx, Müller, Ortseifen

Ruppach-Goldhausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

-dienstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags von.18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081

Goldene Hochzeit der Eheleute Herzmann

Am Samstag, dem 15. April 2006, feiern die Eheleute Liesel und Engel­bert Herzmann, das Fest der Goldenen Hochzeit.

Im Namen der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen und aller Einwohne­rinnen und Einwohner übermittle ich dem Jubelpaar die herzlichsten Glück- und Segenswünsche.

Eine besondere Ehrung der Eheleute Herzmann, seitens der Ortsge­meinde und der Ortsvereine, erfolgt am Festtag, Samstag, dem 15. April 2006, um 19.00 Uhr am Wohnhaus der Eheleute Herzmann in der Schul­straße 33, in der Form eines Ständchens.

Gerold Sprenger Ortsbürgermeister

Verbissschäden auf den Friedhöfen

ln den vergangenen Wochen vermehren sich die Verbissschäden durch eindringendes Rehwild auf beiden Friedhöfen in Ruppach-Goldhausen. Ursache hierfür sind zum einen defekte Zaunstellen und zum anderen offen stehende Eingangstüren in den Abend-und Nachtstunden.