Wochenblatt VG Montabaur
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rät
Jahresmeldung 2005 überprüfen - wichtiger Nachweis für die Rente
Spätestens Ende April 2006 sollten alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung erhalten haben. Das ist der Versicherungsnachweis für den im Jahr 2005 erzielten Bruttoverdienst. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland- Pfalz in Speyer empfiehlt, diese Bescheinigung genau zu überprüfen. Wichtig sind vor allem Name und Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und die Höhe des bescheinigten Bruttoverdienstes. Die spätere Rente wird aus den Angaben der Jahresmeldungen berechnet - deshalb können fehlerhafte Angaben bares Geld kosten und eine zügige Bearbeitung im Leistungsfall erschweren. Unstimmigkeiten sollten daher umgehend dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber muss eine fehlerhafte Meldung berichtigen. Selbstverständlich erteilen auch die Rentenfachleute der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, in den Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am kostenlosen Servicetelefon unter 08001000 48016 hierzu Informationen. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (bis zum 30. September 2005 Landesversicherungsanstalt Rheinland- Pfalz) mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,2 Millionen Versicherte, 660 000 Rentner und 73 000 Arbeitgeber. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz.
Arbeitslos: Keine großen Lücken bei der Rente
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist weiter rentenversichert und muss daher keine großen Rentenlücken im Alter befürchten.
Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.
Solange jemand Arbeitslosengeld bezieht, werden diese Zeiten für die Rente so bewertet, als wenn jemand mit 80 Prozent seines vorherigen monatlichen Bruttoarbeitsverdienstes weitergearbeitet hätte. Bekommt jemand Arbeitslosengeld II, wirkt sich das auf die Rente aus wie ein 400- Euro-Job. Es werden also 400 Euro als monatlicher Bruttoverdienst angerechnet, unabhängig davon, in welcher Höhe das Arbeitslosengeld II tatsächlich gezahlt wird. Wird keine Leistung von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, ist der Arbeitslose auch nicht rentenversichert. Solche Zeiten werden aber dennoch angerechnet, sofern der Betreffende bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist und vorher einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachge-
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