Einzelbild herunterladen

ntjlaN VG Montabaur

23

Nr. 51/2005

e.V.

aammiy Jhr Wt!C4 k |

:*<l

fl- Em *); 9

Großholbach

80 2000*1 3019.30*1 0648SJ *064851

werden an 100 ) 6 %

aus undi

vnai. BnFami« undgesav

rgeme&l

irsprectut»

.01.2006*

odsflenwa

urgmta

06findet«

91)

ms 19.00 J» «geben fc

»iwaHI»

nUfio^ ii wo uns'^ te Tumscbtf

nntgeg**

etliche Bekanntmachung

iderung des Bebauungsplanes “Neuwiese - »uzwiese - Strüthehen" der Ortsgemeinde

froßholbach;

öffentliche Auflegung der Planungauntarlagan gemäß s 3

, 2 des Baugesetzbuch«« (BauGB)

ortsgemeinderat von Großhotbach hat in seiner Sitzung am DOS 2005 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o a. Bebauungs­ines öffentlich auszulegen Ein Umwettbencht wurde nicht erstellt. «Planunterlagen hegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

1 . 01.2006 - 03.02.2006 («inschHaßllch) bei der Verbandsgemeinde- waltung Montabaur. Bauamt, Zimmer 220. Konrad-Adenauer-Platz 8 . HO Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und tt/ochs vom 08 00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr. donnerstags ,i 08.00 bis 12 30 Uhr und 14 OO bis 18 00 Uhr. freitags von 08.00 bis ! 30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. jungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- ng Montabaur schriftlich oder möndfcch zur Niederschrift vorgebracht en »Inhalt:

i die Änderung des Bebauungsplanes .Neuwiese-Kreuzwiese-Struth- soilen die bisherigen Festsetzungen vereinheitlicht und m Anpas- g an dt« Vorgefundene Struktur des Planbereches. die Möglichkeiten , Bau von großvolumigen Mehrfamitienhäusem aut en städtebaulich etbares Maß reduziert werden.

ntsprechend wurden bestimmte Nutzungen, die sich nicht in den __ stand emfugen oder zu nächtlichen Ruhestörungen führen könrv . ausgeschlossen Darüber hinaus wurde die absolute Höbe der Geöäu- ) durch die Einarbeitung einer Firsthöhe vorgegeben und auch dte Anzahl er zulässigen Wohneinheiten pro Haus reglementiert.

1 de Erstellung eines Umweftbenchtes konnte verzichtet werden, da ! der Planänderung keine Gebietserweiterung verbunden ist und auch ) Grundzuge der Planung nicht tangiert werden. Es handelt sich ledig- um «me punktuelle Fortschreibung der bisherigen städtebaulichen zeption »gebiet

er Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

rx

A

/

./

■><

’GfoOhottw,

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel. 02602/4157, Fax 02602/917721, Bürgerhaus, Tel. 02602/ 970867.

Die Ortsgemeinde Großholbach trauert um

Alfons Sabel

*15.10.1921 + 8.12.2005

Der Verstorbene war von 1956 bis 1964 Mitglied des Gemeinderates. Alfons Sabel hat sich um unser Dorf verdient gemacht. Die Ortsgemeinde wird den Verstorbenen in dankbarer Erinnerung behalten. Seiner Familie gilt unsere Anteilnahme.

Winfried Röther Ortsbürgermeister

Heilberscheid

Gemeindeverwaltung

Sprechstunde von Ortsbürgermeister Axel Braun:

montags von.18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus. Schulstraße 2

Telefon.06485/4455

Fax.06485/1830523

E-Mail:. gemeinde.heilberscheid ® t-online.de

Internet:. www.heilberscheid.de

Privatanschrift:.Lärchenstraße 5

Telefon.06485/8696

Vermietung Bürgerhaus über. Ortsbürgermeister Vermietung Grillhütte über. Ortsbürgermeister

Nentershausen

ch, 16.12.2005

Winfried Röther Ortsbürgermeister

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

im Bürgerhaus, Eppenroder Straße 18 (Eingang Waldstraße)

Tel.:.06485/223

Fax:.06485/183305

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunden am 27.12.2005 und 03.01.2005 finden nicht statt. In dringenden, nicht aufschiebbaren Angelegenheiten bitte bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, 02602/1260, anrufen.

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Vandalismusschäden

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie euch inzwischen bekannt ist - siehe auch Veröffentlichung im Wochen­blatt Nr. 50 vom 16.12.2005 - sind durch bisher unbekannte Täter in unse­rer Gemeinde hohe Sachbeschädigungen durch Vandalismus entstan­den. In der Nacht auf den 9.11.2005 wurde das Geschwindigkeitsmess­gerät und die Infotafel am Ortseingang aus Richtung Montabaur und in der Nacht auf den 5.12.2005 die Infotafel aus Richtung Limburg mutwil­lig zerstört.

Der Ortsgemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung einstimmig dafür entschieden, eine Belohnung In Höhe von 300,— Euro auszusetzen für sachdienliche Hinweise, die das Ergreifen des (der) Täter(s) ermöglichen.