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VG Montabaur

Nr. 51/2005

^ 2412 2005 (M * W ® l,b "*> und 31.12.2005

Das Verwaltungsgebäude in Moschheim bteih» - .

Seester ganz geschlossen. ' an Heiligabend und

D« Hausrr.ulldepon.en Meudt und Rennerod ble*» n * „ geschlossen. 0 0lb *n an Heiligabend

An Silvester haben die Deponien Meudt und

bis 12.00 Uhr geöffnet 00 Hennerod von 08.00

Dos Team vom Anruf -Somme I-Toxi der Verbandsgemeinde Montabaur allen Mitbürgern ein besinnliches Weihnacht*

’tst und ein gutes neues Jahr 2006 *** *- rs ”

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Maßnahme: B 49, Ortsumgehung Neuhäusel

hrsführung Richtung Bad Erna bzw. KO-Arenberg Fiber neue B 49

nZuge der Erd* und Straßenbauarberten des 1. Bauabschnittes der Ort- hung Neuhausei sind an «eiteren Verlauf der Rückbau der prow en Rampe (Überfahrt auf den Wirtschaftsweg) und damit verburv j Angleichungsarbeiten vorgesehen ) H ab sofort braucht der Verkehr aus Neuhäusel in Richtung Bad Ems |bzw KO-Arenberg / Immendorf nicht mehr über den Wirtschaftsweg ührt zu werden, sondern kann ebenso wie der Verkehr in Richtung nz Südtangente bereits über die neue Trasse der B 49 laufen. Um b re Beachtung wird daher gebeten.

De Verkehrslührung unter bereichsweiser Fahlbahnverschwenkung bietot bß zur endgültigen Fertigstellung des 1. Bauabschnittes voraussichtlich tn Frühjahr 2006 bestehen.

Über die weiteren Änderungen der Verkehrsführung wird der Landesbe- tieb Straßen und Verkehr Kobfenz frühzeitig informieren.

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer für <*e Verkehrsbehmderung um Ver-

nis

Grundlegende Änderungen bei den Tierseuchenkassenbeiträgen in Rheinland-Pfalz

Am 30.11.2005 tagte die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse tsinland-Plaiz und beschloss eme vöfhg veränderte Beitragssatzung für das Jahr 2006.

Mrsgtselbsteinzug der Tterseuchenkssse Ruinland-Walz ab 2006

Tierseuchenkasse wird erstmalig 2006 die Beiträge setost erheben. Ale Vorbereitungen dazu sind abgeschlossen und die Tierhafterdaten der Gkneinden sind im EDV-System der Tierseuchenkasse erlasst.

De Erhebung der Tierzahlen zur Beitragsveranlagung erfolgt bei Schwei­nen. Schafen und Ziegen ab 2006 jährlich mit einer Meldekarte, die den ^hartem automatisch Anfang des Jahres zugeschicki wird und ausge- wt bis spätestens 15. Februar wieder bei der Tierseuchenkasse vorlie- iwmuss. Stichtag für die Erhebung der Tierzahlen ist der 15. Januar. Nkh den an diesem Tag im Bestand befindlichen Tieren bemissl sich der «tag zur Tierseuchenkasse. Alternativ wird zukünftig eine Intemetmel- ■"9 möglich sein.

todertialter müssen keine Tterzahlmeklung an die Tierseuchenkasse »geben Die Rinderzahlen für die Beitragserhebung werden zum Sticn- I “9 >5. Januar im Herkunftssicherunga- und Informationssystem Tier (HIT) J^® ,ra 9t Alle Rinderhafter sind dafür verantwortlich, dass die Zahlen im w am 15 . Januar stimmen, da sonst der Anspruch auf Leistungen der rÜü^^nkasse entfallen kann. Ein Schreiben wird jedoch jeder bei der rüü euchenkasse o^asste Tierhalter Anfang nächsten Jahres emanen. hn i er * ®' e kein Anschrelben oder keinen Meldebogen erhalten und ®*^9spflichiige Tiere haben (Pferde. Rinder. Schweine. Schafe und Zie- 8®). sollten sich ebenfalls bei der Tierseuchenkasse melden. »■nerseu ch «nkas 8 enbeitrige 2006 _ . A

« Bertragssystem bei der Tierseuchenkasse ist auch, was die Beiträ- be,nf1, ‘ kom P<ett überarbeitet worden. Die schon lange umstrrt- ® n Staffelungen nach Bestandsgröße gibt es nicht mehr.

^«renziert wird jetzt bei den Rindern nach BHV1-Status des Bestandes 061 Schweinen nach Produktionswert der Schweine.

Für Rinder erhöht sich der Gesamtbeitrag etwas, was fast nur die nicht BHV1-freien Betriebe betrifft, für Schweine kann aufgrund der erfreulichen Finanzsituation der Schweinekasse der Gesamtbeitrag um über 30% gesenkt werden. Das Beitragssystem bei Schweinen orientiert sich ganz am Wert der Tiere in den verschiedenen Produktionsstufen. Saugferkel sind auf der Meldung nicht anzugeben. Sie werden nicht mehr gesondert berechnet., sondern sind bei den Beiträgen der Zuchtsauen eingerech­net. Deshalb erscheint der Beitrag für die einzelne Sau nur auf den ersten Blick sehr hoch. Die Tierseuchenkasse setzt mit dem neuen System auf größtmögliche Beitragsgerechtigkeit und ist damit Vorreiter der deutschen Tierseuchenkassen.

Beim Beitrag für Schafe ändert sich nichts, während der Beitrag für Zie­gen reduziert werden konnte und nun auch nur noch für über ein Jahr alte Ziegen zu zahlen ist. Pferde und Bienenvölker bleiben auch 2006 weiter­hin beitragsfrei.

Hier die festgesetzten Beiträge im Detail:

1 Werde.0,00 € je Tier

2. Rinder unabhängig von der

Bestandsgröße.3,20 € je Tier

für amtlich BHV1-freie-Bestände.2,20 € je Tier

3. Schweine unabhängig von der Bestandsgröße

Sau (inklusive Saugferkel), Eber.6,50 € je Tier

Sau im spezialisierten Wartebetrieb.6,50 € je Tier

Sau im spezialisierten Deckbetrieb.4,80 € je Tier

Sau im spezialisierten Abferkelbetrieb

(inklusive Saugferkel).8,20 € je Tier

Mastschwein, ungedeckte Jungsau.1,30 € je Tier

Ferkel (vom Absetzen bis höchstens

30 kg Lebendgewicht).0,65 € je Tier

4. Schafe unabhängig von der Bestandsgröße

für über ein Jahr afte Tiere.1,30 € je Tier

5. Ziegen unabhängig von der Bestandsgröße

für über em Jahr alte Tiere.1,30 € je Tier

6. Bienenvölker.0,00 € je Volk

Die Bescheinigungen über die BHV1-Freiheit der Bestände müssen, um für die Beitragsreduktion berücksichtigt zu werden, bis zum 15. Februar bei der Tierseuchenkasse vorliegen. Listen der freien Betriebe werden bei den Veterinärämtem angefordert.

Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung, wenn Sie glauben, BHV1 -freier Betrieb zu sein und sichern Sie sich den Bei­tragsbonus! Die Beitragsdifferenzierung für Rinder wurde vorgenommen, um die BHV1-Sanierung voran zu treiben und weil für nicht BHV1-freie Betriebe der Tierseuchenkasse bedeutend mehr Kosten entstehen als für BHV1-freie Betriebe.

Einige wichtige Leistungen der Tierseuchenkasse 2006

BHV1-Untersuchungskosten am Landesuntersuchungsamt in Koblenz werden zu 100% übernommen (bisher 50%).

BHV1-Impfstoffkosten werden weiterhin nur für Mastbetriebe über­nommen, die durch Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes von der BHVTUntersuchungspflicht befreit sind.

Rote runde Ohrmarken, mit denen zukünftig alle BHV1-positiven Rinder gekennzeichnet sein müssen, werden von der Tierseuchen­kasse bezahlt und vom Landeskontrollverband bereitgestellt.

Die Toilwutimpfung bei Werden in Rheinland-F^alz wird 2006 wie­der mit 10 Euro pro Impfung bezuschusst, vorausgesetzt, die geimpf­ten Werde sind durch einen Equidenpass identifizierbar.

Die genannten Leistungen sind nur ein kleiner Ausschnitt aus dem gesam­ten Leistungsangebot der Tierseuchenkasse Rheinland-Walz. Der Lei­stungskatalog kann bei der Tierseuchenkasse angefordert oder auf der Intemetseite www.tsk-rtp.de eingesehen werden.

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterschei­dung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunter­lagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung bera­ten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftsertei­lung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ­ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.