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^ ^wai 9 153) 90*0« der §§ 2 Abs. 3. 5 Abs 2 und 6 Abs. 1 kl'# 4 ( Üzes (BestG) vom 3 4 1963 (GVBf S 69) die folgende !s5® l * un i^cen die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

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Cjf7uO0 der OftsgemeindoNentershausen Ober das Friedhofs- und vom 20 1 1992 wird (als 1 Änderung) wie folgt geän-

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' -Lmussen fest gefugt und so abgedrchtet sein, dass iedes Durch- Mi FeucWigkert ausgeschlossen Ist. Der Sargboden ist mit einer tfda* 5 cm starken Schicht aufsaugenden Materials auszulegen. < * 1 5 afflausstattungen. Sargabdichtungen und Begaben dürfen nicht H?'J*atoffen oder sonst schwer verrottberen Werkstoffen hergestellt WS! zählen auch Särge aus Eichenholz *

nstraßg t mJ|§AW- 2 wird 0 ,n fl 0,li tf

"" f flrtsoeme'ode und Fnedhofsverwaftung smd berechtigt. SArge und ®-^von SArgen. die m der Erde nicht zerfallen, zuruckzuweisen.

bisherige Abs 2 wird Abs. 3. j jo .Ruhezeit

lOwfiäÄ folgende Fassung:

h» Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstatte betragt

iscfien 30 Jahre 20 Jahre *

^ 14 -Wahlflrabstatten Abs 1 wird folgender Satz angefügt:

^äOoppelgrabstatie kann nur erworben werden, wenn beim Erwerb der am« der Verstorbene das 60 Lebenswahr vollendet hat. j 15 . Umengrsbstatten |jls. 3 erhalt folgende Fassung

tflUmenwahlgrabstAtten smd Aschenstatten. für die auf Antrag ein Nut- nprecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In Umenwahigrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden *

|j.} 1 S-Allgemein« Gestaltungsvorschrfften ir Abs. 3 wird neu emgefügt:

,j)Zur Sicherstellung der Verwesungsbedingungen ist die Gestaltung [der Grabstätten mit Grabplatten zu maximal emem Drittel der GrabflAche Wießieh Grabumrandung und Grabmal zulässig. Umenerdgrabstdt- dürfen auf der GesamtgrabflAche mit Abdeckplatten versehen wer-

| (2-Inkrafttreten

i Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, [tattra/iausen. 13.12.2005 (S.) Hans-Jürgen Gretser

Onsbürgermetster

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

|0e Sprechstunden am 27.12.2005 und 03.012006 finden nicht statt. In an, nicht aut schiebbaren Angelegenheiten bitte bet der Ver- Bindeverwaltung Montabaur 02602/1260 anrufen. Ich bitte um hme und Beachtung.

Hans-Jürgen Gretser. Onsbürgermetster

^Sachbeschädigungen in Nentershausen!

Vergangenheit wurden ln der Gemeinde Nentershausen ver- wwdene Sachbeschädigungen begangen. So wurde In der Nacht auf ^09.11.2005 der Geschwmdtgkeitaanzeiger und dte Intormationstafel ,*nQrtsemgang aus Richtung Montabaur gesehen zerstört. Hier entstand F Schaden von ca. 5000 Euro.

fe».] 2 - bis 05.12.2005 wurden an der Regionalachule mehrere Sehet- 101 (Jef Container emgeschlagenl

^ Autohaus Dielenbach wurden die Frontscheiben von mehreren Fahr- Mugen eingeschlagen!

Jn Rahmen der Ermittlungen konnte durch den zuständigen Bezirksöe- . Tatverdacht gegen einige Jugendlichen erlangt werden! lim ,r von Nentershausen werden aufgerufen, wachsam zu sein LJ 1 * 11 !)« Wahrnehmungen der Polizei unverzüglich zu melden! ! di« begangenen Straftaten gesehen hat oder konkrete Hin-

irTf 20 - 00 kann, denn sollte er sich umgehend beim Bezirksbeamten. Tötefon 02602-9226131, melden!

Kath. öffentliche Bücherei Nentershausen

Bücherei-Info

Das Wslhnachtsfest steht vor der Tür! nahiii^, ? ai1erAden wir alle Kinder im Grundschulalter zu einem weih- tttchen Nachmittag ein. Am Oienstag. 22.12.2005. von 16.00 Uhr bis Weins« w n J 0Ch,en wlr mit Euch Weihnachtsgeschichten lesen und ein Cem L, f ,hn a c htsgeschenk basteln. Der Unkostenbeitrag betragt 50

OanL*T feUen uns auf Euer ^men!

tag 07 ni 0 d / S® üchere 'Na einschließlich 03.01.geschlossen. Ab Sams- i 2006, sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da!

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Ige Feuerwehr Nentershausen

Übung findet am Freitag. 16.12.2005. um 19.00 Urs

Nr. 50/2005

Haubitzen 88 Nentershausen

Hallo Haubitzen,

bitte die nachfolgenden Termine vormerken und rechtzeitig anmelden. Terminvorschau:

30.12.2005 Jahresabschlusswanderung, Start 13.00 Uhr am Marktplatz, bitte beim Major anmelden bis 23.12.2005

14.01.2006 Winterwanderung / Weihnachtsfeier, weitere Informationen folgen, bitte anmelden bis 23.12.2005 10.02.2006 Jahreshauptversammlung

Freundes- u. Förderkreis

St. Laurentius Kirche Nentershausen

Hiermit laden wir alle zu der am Donnerstag, 12. Januar 2006, um 20:00 Uhr im Jugendheim in Nentershausen stattfindenden Jahreshauptver­sammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten recht herzlich ein. Jah­resbericht des Vorsitzenden, Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer, Ent­lastung des Vorstandes, Änderung der Satzung, Vorausschau auf das Jahr 2006. Bevor der Förderkreis beim Amtsgericht eingetragen wird, soll auf Anraten der Vertreterin des Amtsgerichtes der § 9 dahingehend geändert werden, dass der Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB nicht durch alle Vorstandsmitglieder, sondern durch zwei Vor­standsmitglieder vertreten wird. Dies soll der/die Vor-sitzende oder sein/sei­ne Stellvertreter/in, gemeinsam mit dem/der Kassenwart/in oder dem/der Schnftführer/in sein. Wir bitten alle Mitglieder, hauptsächlich wegen der Satzungsänderung, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen.

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Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/1541

Adventissimo Niedererbach

Es ist wieder soweit! Das vierte Adventissimo wird am Sonntag, 18.12.2005, in Niedererbach wieder stattfinden. Kommt alle.

Wir laden recht herzlich ein.

Wo: der Dorfmitte von Niedererbach Wann: am Sonntag, 18.12.2005, ab 15.30 Uhr

Wie: bei Kaffee und Kuchen. Weihnachtsgebäck, Würstchen, Glühwein und anderen Getränken

Mit weihnachtlicher Musik von denMusikalischen Löwen Nentershau­sen*. Kinderbelustigung und....

vielleicht Kinder, kommt auch dieses Jahr wieder der Weihnachtsmann.... Der Erlös wird wieder dem Ruanda-Hiifsprojekt zugeführt. Es lädt ein das Team vom 4. Adventissimo.

Trimm-Treff e.V. Niedererbach

Aerobfc-ZFrauengymnastik-Gruppe

Am 20J21.12. und am 27728.12.2005 fällt das Turnen für die Frau­engymnastik-Gruppe und Aerobic aus.

Weiter geht es regulär am 03. bzw. 04.01.2006.

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon: .06485/228

Fax:.06485/228

E-Mail: buergermeisterQnombom.de Internet: www.nombom.de

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nombom findet am

D i e n s t ag , dem 20. Dezember 2005. um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung

1. Abdeckungen für die Dorfbrunnen

2. Lagerplatz für Spiit auf dem Friedhof

3. Einwohnerfragestunde

4. Verschiedenes