Wochenblatt VG Montabaur
SCHIEDSPERSONEN m Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Mons -Tabor
Ihr Team des Mons - Tabor - Bades
E'felstraße. 56410 Montabaur. 02602/4611 * .:so r t>od@montobQur de . www vg-montabaur de
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Schiedsperson:
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Vertreter:
Benno Phihppi
Lahnstraße 2, 66410 Montabaur
02602/16410
02602/5590
Zum Schiedsamtsbezirk I gehören die Stadt Montabaur einschließlich der Stadtteile
und die Ortsgemeinde Boden.
Zum Schiedsamtsbezirk II gehören die Gemeinden Eitelbom. Kadenbach,
Neuhäusel und Simmem.
Zum Schiedsamtsbezirk III gehören die Gemeinden Gackenbach, Horbach.
Hübingen. Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Holler. Uniershausen!
Stahlhofen und Daubach.
Zum Schiedsamtsbezirk IV gehören die Gemeinden Girod, Großholbach,
Görgeshausen, Heilberscheid. Niedererbach, Nombom, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Goldhausen.
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Nr.
50/20fl5j
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
Im Verbandsgemeindegebiet werden eine Reihe von Geschwindtai«* ] messungen durchgefuhrt. W| B-I
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen inri 1 Baumbacher Straße, Montabaur-Elgendorf fler *
vorstellen
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 befahren werden.
Insgesamt 67 Fahrzeuge wurden während der emstündigen KontroiJ gemessen Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchste« I schwmdigkeit um bis zu 15 km/h festgestellt werden. 98 l
Innerhalb einer Stunde fuhren 5 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, und 2 Fahr I zeuge wurden mit einer Geschwindigkeit von bis zu 65 km/h gemessen Insgesamt 60 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeechwi* digkeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden I Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeltskon-I trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist: 1
Montabaur (einschließlich Stadtteile)
Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem) '
Buchlmkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber- ^ scheid, Nentershausen. Niedererbach, Nombom) Elbertgemeinden (Niederelbert. Oberelbert, Welschneudorf) Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwmdigkeitsuberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der i Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und hjck- < sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonst ■ gen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar I tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört-1 liehen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin-1 digkeit isl die Unlallursache Nr. 1.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Ordnungsmt
El Wirtschafts-Infos
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Was bedeutet eigentlich Brennwerttechnik?
Wenn man Heizöl oder Erdgas in einem Heizkessel verbrennt, wird im Abgas neben Stickoxiden und Kohlendioxid unter anderem auch Was- serdampl freigesetzt. Kühlt man das Abgas ab, beginnt der Wasserdampf zu kondensieren und wird als Wasser sichtbar. Bei diesem Übergang vom Dampf zur Flüssigkeit wird zusätzliche Wärme frei, die ebenfalls zum Heizen genutzt werden kann. In Brennwertkesseln wird das kühlere Wasser, das von den Heizkörpern zurückkommt, so durch den Kessel geführt, dass dadurch das Abgas abgekühlt wird. Das Heizungswasser nimmt diese Wärme aus dem Abgas auf. Damit ist der Nutzungsgrad des Brennwertkessels um einige Prozentpunkte gegenüber den klassischen Niedertemperaturkesseln erhöht und der Energiegehalt des Brennstoffs wird besser ausgenutzt. Heizkessel und Abgasrohr sind so konstruiert, dass das freiwerdende Kondensat keinen Schaden anrichtet. Egal ob bei der Heizungsemeuerung im Altbau oder bei der Planung eines Neubaus - es lohnt sich immer, über den Einbau eines Brennwertkessels nachzudenken. Ausführliche Informationen zur modernen Heizungstechnik wie zu allen Fragen des Energiesparens geben die Energieberater der Verbraucherzentrale RLP e.V. in einem kostenlosen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Der Energieberater hat am Donnerstag, den 12.01.06 von 15 • 18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126*199 oder-O.
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Die LTH Landestreuhandstelle Rheinland-Pfalz hilft modernisieren
Dieses Jahr noch Fördermittel beantragen)
Für das laufende Jahr stehen für Haus- und WohnungseigentünW, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten, noch Fördergelder zur Verfügung: • Im Zuschussprogramm zahlt die LTH - wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Diese Kosten müssen sich auf mindestens 2.000 Euro je Wohnung belaufen und dürfen höchstens 10.000 Euro betragen. Bei größeren Investitionsvolumen (10.000 bis 30.000 Euro) können Bauherren ein vom Land zinsverbilligtes Kapitaimarktdartehen bei ihrer Hausbank beantragen. Die Zinsen liegen für die ersten zehn Jahre bei lediglich 2 Prozent.
Das Land fördert insbesondere Baumaßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Heizenergie bewirken, wie etwa die Verbesserungen von Heizungsanlagen oder der Einbau neuer, wärmegedämmter Fenstert Fenstertüren und Dachfenster.
Auch bauliche Maßnahmen zur Nutzung alternativer und regenerativer Ene f ' gien stehen auf der Förderliste. So bezuschusst das Land zum Beispiel ^ Bau von Solaranlagen und solaren Wandsystemen, den Bau von Anlage
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