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Nr. 47/2005
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Niedererbach
hetunden des Ortsbürgermeisters
hstunatM . von 1 g qq bjs 21 qq Uhr
von 18.00 bis 20.00 Uhr
... .Tel.: 06485/224
«verwand. .Tel.: 06485/1541
grmeiste r .
itpUp nausschreibunq
inmunaien Kindergarten der Orisgemeinde Niedererbach ist 204 2006 die Stelle einer/eines ganztags beschäftigten
Erzieherin/Erziehers
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■nstellung erfolgt befristet für die Zeit des Mutterschaftsurtau- fnd der sich anschließenden Eltemzeit einer Mitarbeiterin der 1 ing Die Stelle kann als Vollzeitstelfe oder Teilzeltstelle (Im ^sharing) besetzt werden.
wehen eine engagierte, möglichst berufserfahrene Kraft, die in |$ge ist, nach dem Konzept eines .offenen Hauses" mitzuarbei- toperationsbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit und Etnfüh- lermögen werden vorausgesetzt.
rgütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen l*(ist-TVöD *.
irffchriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bittebis 15.12.2005 an den
Kindergarten Niedererbach •Kindergartenleitung- Obererbacher Straße 2 56412 Niedererbach
«re Informationen erteilt Ihnen gerne Frau Reusch unter der Ruf- mer: 06485/4434 (E-Mail: kindergarten.niedererbachOarcor.de).
)920 Niedererbach e.V.
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d& am Samstag, 26.11.2005,15.30 Uhr gegen den TuS Asbach
nschaft
»9 Erste spielt am Sonntag, 27.11.2005,14.30 Uhr zu Hause gegen «SG^hrbach/Heiligenroth.
“nschaft: spielfrei
Uten Spielen sind Zuschauer und Interessenten herzlich eingeladen.
Nomborn
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^stunden des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
.06485/228
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^•nombom.de
Kath. öffentliche Bücherei
' ^ en tNche Bücherei in Nombom ist für Sie und euch
nt?*/ donnerstags.von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.
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las Hau«h»i* r ! e !? 2weckverband Hellberscheld/Nombom ►bandsv! * ,ahr 2005 Vom 14.11.2005
Jwjombom . a ™ m| ung des Kindergartenzweckverbandes Heilber- lland-P)ai 7 h , Grun d des §§ 98 der Gemeindeordnung für 2 -S.4761 in rif, em 2 J( veck verbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. r zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsord-
nung des Zweckverbandes folgende Nachtragshaushaltssatzung »ossen, die nach Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde, vom 14 . 11 .2005 hiermit bekannt gemacht wird.
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um (♦)
vermindert (./) um (Euro)
und damit der Ge
samtbetrag des Haushaltsplanes einschl der Nachtrage gegenüber bisher (Euro)
auf nunmehr festgesetzt (Euro)
tl im Vsmaltunoshamhaii
die Einnahmen
15000.-
198 000-
213 000.-
6a Aufgaben
15.000-
198 000.-
213 000,-
I» Im Vtrmflqenshaushalt
btabtn di« Einnahmen und Ausgaben unverändert
i
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
§3
Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt beträgt nunmehr 76.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweckverband, für das Haushaltsjahr 2005 ist nach der Anzahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes), zu ermitteln.
Orts gemeinde
Anzahl der
Gesamtbetrag der
Kinder
Verbandsumlage
!
bisher
neu
I
I
| OG Heilberscheid
23
25 358,97 €
44 820,51 €
1 OG Nombom
16
17 641 ,03 €
31.179,49 €
1 Summen
43.000,00 €
76.000,00 C
§4
Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben im Vermögenshaushalt, wird unverändert festgesetzt Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde
Anzahl der
Gesamtbetrag der
Kinder
Verbandsumlage
OG Heilberscheid
23
4.717,95 €
OG Nombom
16
3.282,05 €
Summen
39
8.000,00 €
Hinweis
Der Nachtragshaushaftsplan und die Nachtragshaushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom, für das Haushaltsjahr 2005, liegen zur Einsichtnahme vom 28.11.2005 bis 09.12.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Kon- rad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt/Az. 2-20/029/901-10 Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom für das Haushaltsjahr 2005 werden keine Bedenken erhoben
Im Auftrag Achim Gläser
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bibelgesprächskreis
Das nächste Treffen findet am Dienstag, 29.11.2005, um 20.00 Uhr, im Jugendheim in Nombom statt.

