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Nr. 46/2005
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ndunge n erhoben haben, werden von dem die ^nachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten Ke^gsie^ 1 .'? Erör1er ungstermin verhandelt werden,
um auch ohnein" nehme nden Benachrichtigungen oder Zustel-
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die Einwendungen erhoben haben, von dem Innen die P ers0, T^' h ö (f e ntliche Bekanntmachung benachrich-
;erungs ,errTlin
S erden , Moiinna der Entscheidung über die Einwendungen auch *"#^Äntmachung ef9etzt werden .
npn werden dem Antragsteller und den beteiligten e’Einwendunge Aufgaben bereich berührt werden, bekannt
(hörden die in du s f uh rer Kann verlangen, dass Name und Hftr o a Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, ir »«nahen zur ordnungsgemäßen Durchführung des dieS6 ^Jhrens nicht erforderlich sind.
* sun gf,X Edmund Schaat
. 07n2°°5 Bürgermeister
neben
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erzweckverband Bad Ems
iÄS^ andsversam mlung ctes Abwasserzweckverbandes ™ei am Mittwoch, dem 30. November 2005,17.00 Uhr, in Weh Ijiwr Te||^ mfTier ^^5) des Rathauses In Bad Ems. Bleichstr. 1. statt.
^Kkveitandes Bad ***
sBadEm^fr?; 3 . unc J. Wir,sc h a ftsplan des Abwasserzweckverban-
H unq 5J* J r tos Wirtschaftsjahr 2006 lcl( verbandfi a s U B h w l1 l und Wirtschaftsführung des Abwasser- ^gsamtdoc o? d Ems durch das Rechnung«- und Gemeinde- i ei lungen Rhein ' L ahr >-Kreises ^
fragen
Etlicher Teil ^vergaben
*®9 e . E 9 rörtenmn r rt ind » n ® S8ammler8 wn Remy-Brücke bis Klär- “eilungen 9 der Ausschreibungsunterlagen
fragen
IS08 '».2005
Joset Oster, Verbandsvorsteher
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung -
tabaur 3äum ' gen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Mon- Am 15.11.2005 sind
Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern,
Mieten, Pachten und Erschließungsbertrige gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an a£, kT Un 9 d ' eser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zah- 'u"^.st werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälkgkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 50,00 EUR abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfah- ren oder durch Postnachnahme eingezogen. Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben. Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postscheckamt Frankfurt/Main, (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603; Kreissparkasse Montabaur, (BLZ 570 510 01) 500 017; Nassauische Sparkasse Montabaur, (BLZ 510 50015) 803 000 212; Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108; Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, 16.11 2005 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Alle Tierhalter Im Bereich
der Verbandsgemeinde Montabaur,
die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuss zu den Besamungskosten für Rindviehhattung zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens Freitag, 09.12.2005 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstlichen Besamungen dort vorzulegen.
Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 221 (Rathaus Neubau. Ebene 2). 56410 Montabaur, abzugeben. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermins, da später eingehende Meldungen für 2005 nicht mehr berücksichtigt werden können. Montabaur, 07.11.2005 Verbandsgemeindeverwattung Montabaur
- Bauverwattung -
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
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Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
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Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191
Redaktion Wochenblatt bei der Verbendsgemeindeverwaltung Montabaur:
Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)
Redaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr
Tel.: 02602/126-106 Fax; 02602/126-255
E-Mail: Wochenblatt Q montabaur^l e
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Das Beratungsangebot gilt für alle Bürger, eine Unterscheidung nach Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte wird nicht mehr vorgenommen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vortage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.

