21
Nr. 44/2005
••von 19fr, von 19*
Montabaur
eilen! ichsten ^ '•Qegen.si itigtwenfci er der
iKath. öffentliche Bücherei
tath öffentliche Bücherei in Nombom ist für Sie und euch
aöffnet' donnerstags.von 17.00 bis 18.00 Uhr.
?e Ausleihe ist für drei Wochen kostenlos.
lekanntmachung
«telSitzung des Ortsgemeinderates Trtsaemeinde Nomborn
i tJRitzunq des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Nombom arruftonstag, 08.11.2005, um 19.30 Uhr, im Gemeindehaus statt.
lung
h Sitzung
—jrtschaftspian für die Ortsgemeinde Nombom 2006 lemographische Entwicklung " leckung^ ' für die Dorfbrunnen
rohnerfr.igestunde liedenes itllche Sitzung tücksangelegenheit tücksangelegenheit icksangelegenheit - vorsorglich - jgeleg^nheit hiedenes
Entliehen Sitzung sind alle interessierten Einwohnerinnen ^_ieladen
WNcmborn. 28.10.2005 Hübinger, Ortsbürgermeister
rplatz
derSc‘; e darauf '-00 bis uih Kii
Ul
laurr.^r
»chmals Zeiten te der vor,
zweckverband Heilberscheid/Nombom ekanntmachung
der Verbandsversammlung [ergartenzweckverbandes heid/Nomborn
iitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweck- teilberscheid/Nombom findet am Mittwoch, dem 09. Novem- üm 19.30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Heilstatt.
bwdnung taWche Sitzung
iim,u |\|j ec | ersc hrift über die Sitzung der Verbandsversammlung vom 02.06^2005 (öffentlicher Teil)
Besch lussfassung über die Haushaltsrechnung 2004 und Entla- " (Verteilung für das Haushaltsjahr 2004
itragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das ihaltsjahr 2005
Schreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
liedenes
titliche Sitzung
'schritt über die Sitzung der Verbandsversammlung vom Ol $005 (nichtöffentlicher Teil)
Vi @5iedenes
_ mtlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz- Bingeladen.
12tyombom 28.10.2005 Johannes Hübinger
Verbandsvorsteher
sucht Laufe <te en ho «d&'i tn dieser hnstraflta
Aߣe&j
lung im -'S'
legen 2%
30 Uhfi d.
30UhfT
len he' 11 '
■Martins-Zug
lindiesem Jahr veranstaltet der Kindergottesdienstkreis gemeinsar jTOiwilligen Feuerwehr und der Ortsgemeinde Nombom am Sams dem 12.^iovember2005, einen Martinszug.
B lade ich alle Kinder herzlich ein.
Feier beginnt um 17.30 Uhr mit einem Martinsspiel in der Kirche S'
JWönd geht der Zug über die Kirchstraße, Mittelstraße, Steine- ^ weg, Auf dem Höppel, Mühlenstraße zum Martinsfeuer. J™! e J es Martinsfeuers werden die Brezel an die Kinder verteilt ^■flhalt die Freiwillige Feuerwehr Kakao und Glühwein bereit, jetzt fnöchte ich allen Helfern herzlich danken.
unct? ncle c er Dank den Mitgliedern des Kindergottesdienstkrei- ^rem sankt Martin (Petra Herz) und seinem Begleiter, den Musi- ^^■owen und der Freiwilligen Feuerwehr für die Zugbegleitung.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
iJSn? lz r bltte i etzt schriftlich 1 dp 8 * re Y* er ^' sen bach bestellen
2.200s Bi ® enbactl nimmt in den nächsten Wochen bis zurr IMmLn 1re Bre . nnho| zbestellung entgegen. Später eingehenbeacht 9 o- 1nen nicht mehr berü cksichtigt werden!
en 5ie den ausführlichen Text unter der Rubrik: „Eisbachge-
isters
flo °^try & WesterneJuh Nomborn 1986 ;;:.™“ n u,, -Riders”
1 - 2005 ' um 2000 Uhr ,n u,i ' s Ke "
Spinnstube Nomborn
Wir treffen uns zum Spinnen am Dienstag, 08.11., ab 10.30 Uhr im Gemeindehaus in Nombom. Die letzte Spinnstube in diesem Jahr ist nicht am 06.12., sondern erst eine Woche darauf am 13.12., wie jedes Jahr eine kleine Weihnachtsfeier.
VfR Nomborn
Am Samstag, 05.11.2005, spielen um 16.00 Uhr die Alten Herren Heilberscheid gegen die Alten Herren Eisbachtal.
Am Sonntag, 06.11.2005, spielt der VfR Nomborn gegen die SG Ahr- bach/H/G II. Anstoß ist um 15.30 Uhr. Thekendienst haben W. Daum, C. Diefenbach und K.P. Ortseifen.
El ELBERTGEMEINDEN
Spieltermine der Junioren-Mannschaften der JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach
A-Junioren: Montag, 07.11.2005, 19.30 Uhr JSG - Nastätten (in Welschneudorf)
B-Junioren: Samstag, 05.11.2005,15.00 Uhr JSG - Niederbieber (in Oberelbert)
C-Junioren: Donnerstag, 03.11.2005,17.30 Uhr JSG - Nievern (Testspiel in Welschneudorf)
C-Junioren: Dienstag, 08.11.2005, 18.30 Uhr JSG - Neuwied (in Welschneudorf)
SG Elbert/Welschneudorf informiert
Saison 2005/2006 im Kreis WW/Wied
Kreisklasse B - Süd WW/Wied am 05.11.2005
TuS Niederahr - SG Elbert/Welschn. 115.30 Uhr in Niederahr
Kreisliga D - Südost WW/Wied am 06.11.2005
TuS Niederahr II - SG Elbert/Welschn. II 12.30 Uhr in Niederahr
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niedereibert.de Internet: www.niederelbert.de
2. Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert
zur Änderung der Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen
vom 27. Oktober 2005
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat am 13.10.2005 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: §1
Die Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 09.10.1989 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:
1. § 14 - Grabstättenarten, Grabstättenmaße, Grabzwischenwege Abs. I erhält folgende Fassung:
(1) Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten für Erdbestattungen
b) Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen
c) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
d) Umenreihengrabstätten als Erdgräber
e) Umenwahlgrabstätten als Erdgräber
2. Als § 15a wird neu eingefügt:
§ 15a - Rasenreihengrabstätten für Erdbestattungen
(1) Rasenreihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die in einem im Belegungsplan besonders ausgewiesenen Grabfeld der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Die Ruhezeit kann nicht verlängert werden. Die Umwandlung einer Rasenreihengrabstätte in eine Wahlgrabstätte ist ausgeschlossen.
(2) In eine Rasenreihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden.
(3) Auf den Rasenreihengrabstätten können bodenbündig Grabtafeln in einer Größe von max. 40 cm x 40 cm eingelassen werden. Die bodenbündig eingelassenen Grabtafeln müssen aus Naturstein sein und eine Stärke von mindestens 5 cm haben. Die Beschriftung ist in die Grabplatte zu integrieren; aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig.

